Ab wann darf man einen Hund "besitzen"?

  • Hallo :winken: ,
    habe jetzt mal länger gegooglet finde jedoch keine Antwort auf meine Frage, ab wann man denn einen Hund rein rechtlich besitzen darf...? Habe mehrfach gelesen, dass es möglich ist einen Hund sein Eigentum zu nennen, auch wenn man minderjährig ist, wenn die Eltern damit einverstanden sind...stimmt das? Also steht man dann auch im Pass des Hundes als Besitzer?


    LG und freue mich über jede Antwort

  • Rechtlich wird ein Hund (wie jedes andere Tier) ähnlich einer Sache behandelt, so dass es keine Altersbeschränkung dafür gibt Eigentümer (= rechtliche Herrschaft über eine Sache) eines Hundes zu sein.
    Den Hund besitzen (= tatsächliche Herrschaft über eine Sache) ist dann evtl. nochmal eine andere Sache, da es je nach Landesgesetzgebung (oder auch Verordnung der Gemeinde) erst ab einem gewissen Alter erlaubt ist einen Hund zu führen.


    lg

  • Rechtlich wird ein Hund (wie jedes andere Tier) ähnlich einer Sache behandelt, so dass es keine Altersbeschränkung dafür gibt Eigentümer (= rechtliche Herrschaft über eine Sache) eines Hundes zu sein.
    Den Hund besitzen (= tatsächliche Herrschaft über eine Sache) ist dann evtl. nochmal eine andere Sache, da es je nach Landesgesetzgebung (oder auch Verordnung der Gemeinde) erst ab einem gewissen Alter erlaubt ist einen Hund zu führen.


    lg

    Das stimmt so nicht ganz, es wird schon ein Unterschied zwischen einem Lebewesen und einem Gegenstand gemacht, da ein Hund eine finanzielle und fürsorgliche Veranwortung mit sich bringt.

  • deshalb schrieb ich ja "ähnlich einer Sache" ;)


    Ich ging von dem Fall aus, dass die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis gegeben haben, wie im Eingangspost beschrieben.


    lg

  • Da man als Hundehalter ja Steuern zahlen muss und auch eine Haftpflicht braucht, hängt es da wohl von der Geschäftsfähigkeit ab. (Man muss ja einen Versicherungsvertrag abschließen.)
    Also ab 18.


    Unter 18 sind Verträge schwebend unwirksam, bedürfen also der Zustimmung der Eltern und können jederzeit widerrufen werden.


    So weit die rechtliche Seite.


    In der Praxis:
    Wenn ein 7-Jähriger (ab da ist man eingeschränkt geschäftsfähig) einen Hund kaufen wollte oder einen Vertrag mit der Versicherung abschließen und hätte eine Einverständniserklärung der Eltern ... ? Wer würde sich darauf einlassen?
    Wie eine Gemeinde das mit der Hundesteuer hielte, weiß ich nicht.


    Solche Rechtsgeschäfte hängen ja oft auch am Vorhandensein eines Girokontos.

  • Haftpflichtversicherung ist nicht in jedem Bundesland/in jeder Gemeinde Pflicht - hier hat sich niemand dafür interessiert, ob ich für Jin eine Haftpflicht habe oder nicht.
    Und mit Zustimmung (und Unterschrift) der Erziehungsberechtigten müsste doch auch ein Minderjähriger eine Haftpflicht abschließen können.


    An die Zahlung der Hundesteuer hab ich jetzt nicht gedacht, aber natürlich müsste auch ein Kind (sogar ein Kleinkind) ein (Giro-)Konto haben können - man kann ja auch schon vor Geburt erben und irgendwo muss dann das Geld ja hin ;)


    Allerdings kann niemand ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten einem Minderjährigen ein Tier schenken, da an dieser Schenkung Pflichten hängen würden (Futter(-kosten), TA(-Kosten) usw.).


    Edit (vergessen, das wollte ich noch klarstellen): "schwebend unwirksam" ist ein Rechtsgeschäft nur solange bis das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt, ab dem Zeitpunkt, ab dem das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt, ist es wirksam und kann nicht mehr widerrufen werden; liegt also das Einverständnis der Erziehungsberechtigten von Anfang an vor, so ist das Rechtsgeschäft von Anfang an gültig.


    lg

  • Zum Thema Haftpflicht: Ein Jugendlicher ohne eigenen Haushalt, der zuhause wohnt, ist normalerweise in der Haftpflichtversicherung der Eltern mit eingeschlossen. Es kommt wohl auch auf die Einkommensverhältnisse des Jugendlichen an. Wenn dem so ist, wäre es sicher preisgünstiger, den Hund bei den Eltern mitzuvesichern, solange man dort wohnt.


    Gruss
    Gudrun

  • theoretisch kann aber auch ein Kleinkind (oder gar ein Ungeborenes) schon Einkommen haben, z.B. weil es eine Firma oder "einfach" ein sehr großes Konto geerbt hat..


    lg

  • Ich hab meine erste Hündin (vor 5,5 Jahren) mit 17 bei der Stadt angemeldet und einen 50€ agila Vertrag (Krankenversicherung und Haftpflicht) auf mich (vom Vorbesitzer) übertragen lassen. Es hat niemand irgendwas gesagt oder nach irgendwas gefragt.

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