Hundehaltung gewerblich? Wie macht ihr das?

  • Hallo,


    meine Frage geht an alle, die mehr als 3 Hunde halten, diese aber nicht zur Arbeit verwenden.


    Laut Tierschutzgesetz gilt die Haltung von mehr als 3 Hunden als gewerbsmäßige Haltung. Wie handhabt ihr das denn?


    Gruss Adina

  • Hi!
    Ich glaube,dass gilt nur,wenn alle Tiere auch zuchttauglich,sprich nicht kastriert sind.Ansonsten ist das irgendwie noch nicht so richtig durchgedrungen,sonst wären ja so zienlich alle Hobbyzüchter im VDH gewerblich.Ich frag mal nach.
    Franzi

  • Hallöchen,


    habe selbst 3 unkastrierte Hündinnen und einen VDH/FCI anerkannten Zwingernamen und eine angekörte Hündin.


    Habe selbst mal bei der Stadt angefragt und man hat mir gesagt, gewerblich wird es dann, wenn man regelmäßig mindestens 3 Würfe ( ich glaube es waren 3, das kann aber von Landkreis zu Landkreis anders bemessen werden, genau wie die Befreiung der Hundesteuer )
    im Jahr nachweisen kann und das von mehr als 1 Hündin. Dann KÖNNTE sowas als gewerblich bezeichnet werden......


    Somit ist also nicht jeder, der 3 Hündinnen hat gewerblichen Auflagen unterworfen.


    1 Wurf im Jahr ( egal wieviele Hunde der Haushalt umfasst ) ist absolut eine Hobbyzucht.


    Liebe Grüße
    Alexandra

  • Halli Hallo,
    mit dem Geweblichen da weiß ich auch nicht weiter :ka: , weiß aber das es vermindertet Hundesteuer zu zahlen ist , wenn dein Hund die BH hat oder sogar die Schutzhunde-Prüfung hat, glaube das heißt jetzt IPO. Leider ist das von der Gemeinde zu Gemeinde anderst. Bei uns sind meiner Meinung nach die Steuern ganz schön hoch :flop: , werden aber um die hälfte gekürzt wenn man die BH Prüfung gemacht hat. :bindafür: Und brauche sie dann auch nicht mehr zu machen, in den nachbar Gemeinden müßen die Hundehalter die Prüfung jedes Jahr wiederholen. Dann etwas weiter von uns entfernt gilt nur diese Schutzhundeprüfung. Dann gibt es zumindestens in unserer Region die Befreiung für Arbeitshunde, :gut: als Koppelgebrauchshund. Du solltest da nach fragen wo du die Steuern bezahlst.
    MFG
    Bine

  • Hi!
    Echt,für die BH gibts auch Befreiung? Eine Freundin hat auf irgend so einer Klitsche bei Halle nix bezahlt,weil sie in einem Zuchtverein war.Ich bin jetzt wegen der Rettungshundearbeit befreit.


    VG
    Franzi

  • Achtung Achtung,


    das ist in jeder Landkreis und von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.


    Zum Nachweis, dass unsere Hündin tatsächlich als Koppelgerbauchshund von der Steuer befreit wurde, mussten wir eine bestandene BH Prüfung, Belege darüber, dass sie als Koppelgebrauchshund ordnungsgemäß ausgebildet ist ( Seminar-Belege ) und wird, definitiv eingesetzt wird ( dazu mussten wir Nachweise über Pachtland auf unseren Namen, die Anmeldung der Schafe und die Mitgliedschaft im Schafzuchtverband nachweisen ). Also richtig heftig viel und eine Mindestanzahl an Schafen musste da sein ( bei uns 12 ) und eine Betriebsnummer, unter der die Schafe angemeldet sind.


    Und dennoch sind wird deshalb noch nicht gewerblich.


    Liebe Grüße
    Alexandra

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