Angeleinte Hunde beißen sich

  • @ZoeWesker Ich habs auch nicht als Vorwurf verstanden :D. Allerdings muss ich auch ehrlich sagen das ich heutzutage in gleicher Situation anders handeln würde. Da wäre nichts mehr mit gütlich einigen, da würde ich mich gegen diesen Hund mit allen verfügbaren Mitteln wehren.

  • Manchmal muss man auch Vorurteile bezüglich der Versicherung aus dem Weg räumen.
    - Eine Hundehaftpflicht stuft die Beiträge nach einem Schadensfall nicht hoch.
    - Man wird von der Versicherung nicht geköpft.
    - Man hat selbst keinen finanziellen Schaden.
    - Man braucht sich nicht um die Schuldfrage kümmern.

  • Ich würde das aber baldigst der Versicherung melden. Normalerweise muß ein Schaden innerhalb von sieben Tagen gemeldet werden.

  • Muss sagen etwas ungeschickt fand ich es schon dass sie diese Information bezüglich der Zaun-Situation nicht vorher angesprochen und gesagt hat das sie es lieber lassen sollten. Verletzt hat der Hund meiner Freundin den anderen Hund leider trotzdem. Rechtslage sagt das meine Freundin zahlen muss, bzw ihre Versicherung. Ob ich das nun richtig finde oder nicht, lasse ich mal dahingestellt. Aber ich denke ich würde es auch direkt der Versicherung melden, gerade weil mein Hund in der Straße bekannt und beliebt ist, jeder weiß wo er hingehört, sollte jemals etwas passieren, könnte ich mich also auch gar nicht aus der Affäre ziehen. Das Gleiche gilt für den Hund meiner Freundin. da die Frau ja die Zaunsache erwähnte, wusste sie also auch wo sie wohnt. Das sie die Hunde allgemein an der Leine hatten beim Beschnuppern war auch nicht schlau, macht sie normalerweise auch nie, sie sagt schon sie weiß selber nicht warum sie es nicht ohne Leine probiert haben. Na ja der Drops ist gelutscht.

    Gut das kommt sicher drauf an wo man unterwegs ist. Hier in meinem Viertel würde ich vllt auch nochmal anders handeln, Aber wenn ich sonstwo bin, wo mich keiner kennt, würde ich es wirklich von der Situtation abhängig machen. Roxy hat bisher drei mal ordentlich zugelangt und es ging von ihr aus. Habe ich brav der Versicherung gemeldet. Bei den anderen Fällen, nein. Da muss ich meine Versicherung nicht in Anspruch nehmen und es gibt tatsächlich Leute die auf Dummfang gehen und versuchend ie Schuld auf meine Hudne abzuwälzen, weil die Rassen ja für sowas verschrieen sind... Aber gut, es ist ja jetzt alles geklärt.

  • Manchmal muss man auch Vorurteile bezüglich der Versicherung aus dem Weg räumen.
    - Eine Hundehaftpflicht stuft die Beiträge nach einem Schadensfall nicht hoch.
    - Man wird von der Versicherung nicht geköpft.
    - Man hat selbst keinen finanziellen Schaden.
    - Man braucht sich nicht um die Schuldfrage kümmern.

    Doch - die Beiträge werden gerne erhöht nach einem Schadensfall. Selbst erlebt, aber nicht bei Hundehaftpflicht.


    Finanziellen Schaden hat man: die Versciherung ist nämlcih berechtigt, nach einem Schadensfall zu kündigen. Sodaß man dann nach einer 30-Euro-Naht im Ohr des gegnerischen Hundes keine Versicherung hat udnim Ernstfall mit mehreren zigtausend Euronen löhnen darf, weil einen keine Versicherung mehr nimmt mit Vorschaden.


    Im Übrigen, weil das hier irgendwo stand: Die Versicherung gibt sich nicht damit ab, rauszufinden, wer Schuld hatte - die handelt im eigenen Interesse, d.h., u.U. zahlt die einfach die Rechnung, weil es teurer wäre, herauszufinden, wer Schuld war, als gleich die Rechnung zu zahlen! Könnte blöd enden, weil das dann u.U. als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte bei ner Anzeige dem Ordnungsamt gegenüber..... Dann kriegst evtl. eher ne Auflage.


    Also ich würd mir gut überlegen, ob ich so ne Naht der Versicherung melden.....

  • Ich habe jetzt nur die Threadstellung gelesen und muss sagen: bestärkt mich mal wieder meine Hunde mit keinem Hund an der Leine in Kontakt treten zu lassen und sich auf Aussagen, von wem auch immer, nicht zu verlassen.


    Ich persönlich würde das Ganze als "dumm gelaufen" und "selber Schuld" verbuchen und die Tierarztrechnung ohne in Anspruchnahme der Versicherung begleichen.


    Am Ende droht das Ordnungsamt mit Wesenstest oder sonstigen Auflagen; wer weiß was der Doggendame noch so alles einfällt!


    Die Verletzung ist jetzt nicht so, dass es ein imense Tierarztrechnung geben wird.


    Ich würde die Angelegenheit per acta legen und die Dame künftig links liegen lassen.

  • Ich würde die Hälfte der Tierarztrechnung bezahlen, da solche Fälle meistens 50:50 gehandelt werden, seitens Versicherung ebenso wie seitens vieler Gerichte.


    Und für die Zukunft würde ich keinen Leinenkontakt mehr zulassen.


    Ich halte es bei uns sogar so, dass ich entgegenkommende Hundehalter bitte ihre Hunde anzuleinen, notfalls blocke ich den anderen Hund auch ab.

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