Hallo,
hab mal eine Frage.
Der Freund meiner Tochter hat bei uns übernachtet. Er ist Brillenträger. Er hat nachts die Brille ausgezogen und auf den Nachttisch gelegt.
Der Hund meiner Tochter, ein Aussie, hat sich irgendwann in der Nacht wohl die Brille geschnappt und drauf rumgekaut und beschädigt.
Das hat meine Tochter Ihrer Hundehaftpflicht gemeldet.
Diese hat die Regulierung abgelehnt mit der Begründung das der Schaden durch eine Fahrlässigkeit zustande kam. Der Geschädigte hätte "freiwillig" sein Eigentum der Gefahr ausgesetzt Gegenstand einer tiertypischen Reaktion zu werden. Durch eine andere Haltungsform hätte der schaden vermieden werden können.
Meine Tochter hat den Hund abends und über Nacht in Ihrem Zimmer, damit er im Rest der Wohnung keinen Blödsinn anstellt.
Wie seht ihr das? Gibt es eine Chance den Schaden dennoch regulieren zu lassen?