Instagram

  • Kenne es nur so:

    In dem Artikel steht u.a. das:


    Freie Empfehlungen darf im Netz jeder aussprechen. Doch wer davon finanziell profitiert, macht Werbung.

    Also bedeutet das doch, wenn ich einen privaten Account habe, meine Produkte selbst gekauft sind und ich keine Kooperation mit der entsprechenden Firma habe (bzw. allgemein gar keine Kooperationen), dann kann ich beruhigt Fotos von z.B. meinem Annyx-Geschirr posten und es auch im Text oder Hashtag erwähnen, also z.B. "Leela hat jetzt ihr erstes Annyx-Geschirr bekommen - steht es ihr nicht ausgezeichnet?". Weil da profitiere ich ja überhaupt nicht davon... oder seh ich das falsch?


    Wenn man Kooperationen hat, muss man ja, soweit ich weiß, auch ein Gewerbe anmelden und hat demzufolge dann einen gewerblichen Account.
    @Chrissy3105 Wie ist das bei Dir? Du hast doch Kooperationen.

    • Neu

    Hi


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    • Es gibt noch kein festes Urteil. Jedes Bundesland kann da wohl noch selber entscheiden


      sorry, das verstehe ich nicht so ganz..


      was genau entscheiden da die Bundesländer? Urteile werden ja eigentlich von Gerichten gefällt, nicht von der Exekutive (?) der Bundesländer..


      Und Urteile gelten grundsätzlich nur zwischen den im Urteil erwähnten Pateien (mal besondere Ausnahmen ausgenommen), was genau ist denn mit 'festes Urteil' gemeint?

    • so wie das momentan aussieht, würde ich es nicht riskieren. Eine klare Richtlinie gibt es wohl noch nicht und noch kann jedes Bundesland das quasie "nach seinen Ermessen" machen.

    • sorry, das verstehe ich nicht so ganz..


      was genau entscheiden da die Bundesländer? Urteile werden ja eigentlich von Gerichten gefällt, nicht von der Exekutive (?) der Bundesländer..


      Und Urteile gelten grundsätzlich nur zwischen den im Urteil erwähnten Pateien (mal besondere Ausnahmen ausgenommen), was genau ist denn mit 'festes Urteil' gemeint?

      laut den was die Angeklagten sagen, geht es darum das das Gericht aus Stadt XY anders entschieden kann als das Gericht in Stadt ZW weil es keine Richtlinien gibt.


      Am besten mal einen Account ansehen der betroffen ist und seine Werdegang + erfahrungen dazu erklärt (darf man hier Account Namen nennen?)

    • Aber es kann doch nicht sein, dass jetzt jeder unter jeden Post "Werbung" drunter schreibt...


      Wo ist denn da dann die Grenze?
      Um bei meinem Beispiel zu bleiben: muss ich dann auch den Züchter des Hundes angeben? Weil ich durch das Zeigen des Hundes quasi "Werbung" mache?
      Und was, wenn ich nicht mehr weiß, wann und wo ich diese uralte Schleppleine gekauft habe?


      Ist es schon "Werbung", wenn das Geschirr auf dem Bild eindeutig als Annyx erkennbar ist oder erst, wenn ich "Annyx" auch im Text erwähne?


      Ich glaube nach wie vor nicht, dass da private Accounts betroffen sein sollen. Das ergibt keinen Sinn...

    • es geht um Accounts die schon kooperationen hatten :)


      ich würde momentan aber auch als Privatperson aufpassen, weil die Gesetzeslage nicht ausreichend geklärt ist.

    • Also bedeutet das doch,

      Theoretisch hast Du Recht ... aber ich erwähnte auch "Kollateralschäden". Wenn ein Verdacht entsteht, dann gerät man sicherlich erst einmal in die Mangel ... und es ist sicher nicht garantiert, dass man das immer ausräumen kann ... Denn finanziell einen Vorteil erlangen ... das ist m.E. ziemlich dehnbar, Auslegungssache. Sicher nicht bei jedem ...

    • laut den was die Angeklagten sagen, geht es darum das das Gericht aus Stadt XY anders entschieden kann als das Gericht in Stadt ZW weil es keine Richtlinien gibt.
      Am besten mal einen Account ansehen der betroffen ist und seine Werdegang + erfahrungen dazu erklärt (darf man hier Account Namen nennen?)


      ja, das ist völlig richtig.


      Richter in Deutschland sind unabhängig. Sie können grundsätzlich auch von einer anders lautenden Rechtsprechung abweichen, so lange sie sich im Rahmen der Gesetze bewegen.



      was wohl noch dazu kommt: es ist wohl Zivilrecht, nehme ich mal an. Da ist es entscheidend, was die Parteien dem Gericht vortragen, von Amts wegen wird da nix ermittelt. Dementsprechend kann man mit einem 'guten' Vortrag schon ein anderes Urteil erreichen als mit einem 'schlechten' Vortrag - auch beim gleichen Gericht.

    • Ist es schon "Werbung", wenn das Geschirr auf dem Bild eindeutig als Annyx erkennbar ist oder erst, wenn ich "Annyx" auch im Text erwähne?

      Also dass ist eh so eine Gratwanderung ... mit den Bildern. (Wobei wir hier dann in Richtung Urheberrechte gehen ... das Gegenteil von Werbung).


      Die meisten Poster (egal wo), sind sich der Gefahr in der sie schweben oft gar nicht bewusst. Es ist z.B. immer ein Risiko (und nachher auch wieder Auslegungssache) wenn z.B. auf Deiner Grossaufnahme vom Hund, der Herstellername klar und deutlich lesbar zu erkennen ist (und nicht vor Veröffentlichung geschwärzt wurde). Meistens gibt es keine Kläger ... ist aber nicht so, als hätte es nicht schon Menschen getroffen ...


      Würdest Du Deinen Hund (mit Geschirr-Aufdruck) eher als Nebensache in der Landschaft fotografieren, sieht es schon wieder anders aus, dann kann man Dir nix (und ja, die Welt wird immer bekloppter ...).


      Wie gesagt (und von @Mrs.Midnight) erklärt, sollen erst einmal User ins Verdachts-Raster fallen, die bereits Kooperationen hatten, so dass es nahe liegt, dass ein finanzieller Vorteil zugrunde liegen könnte.

      muss ich dann auch den Züchter des Hundes angeben?

      Nein, auf gar keinen Fall ... der Name des Züchters steht nicht in Lettern auf dem Fell verewigt. (Hat - Gott sei Dank - noch keiner geschafft, hinein zu züchten ;))

    • Okay, danke für eure Erklärungen :gut:


      Also dass ist eh so eine Gratwanderung ... mit den Bildern. (Wobei wir hier dann in Richtung Urheberrechte gehen ... das Gegenteil von Werbung).
      Die meisten Poster (egal wo), sind sich der Gefahr in der sie schweben oft gar nicht bewusst. Es ist z.B. immer ein Risiko (und nachher auch wieder Auslegungssache) wenn z.B. auf Deiner Grossaufnahme vom Hund, der Herstellername klar und deutlich lesbar zu erkennen ist (und nicht vor Veröffentlichung geschwärzt wurde). Meistens gibt es keine Kläger ... ist aber nicht so, als hätte es nicht schon Menschen getroffen ...


      Wieso Urheberrecht? Wenn ich ein Bild von meinem Hund mache, hab ich doch das Urheberrecht?
      Und bei einem Annyx brauchts meiner Meinung nach nichtmal den lesbaren Herstellername, viele Hundehalter erkennen das Geschirr ja auch ohne den Namen zu lesen...


      Nein, auf gar keinen Fall ... der Name des Züchters steht nicht in Lettern auf dem Fell verewigt. (Hat - Gott sei Dank - noch keiner geschafft, hinein zu züchten ;))


      Aber es gibt ja auch andere Produkte, auf denen der Hersteller nicht in großen Buchstaben draufsteht...



      Irgendwie doof das alles. Ich hab grad wirklich Spaß an Instagram gefunden, aber das verdirbt einem ja jetzt alles :( :
      Warum gibt es denn da keine einheitlichen Regelungen?

      • Neu

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