Ich würde den Mietvertrag wohl wirklich im Zweifel von einem Anwalt kontrollieren lassen, die meisten Klauseln zu Schönheitsreparaturen sind in der Art wie man sie meist findet z.B. einfach unwirksam, aber was meinst du wie viele Mietverträge trotzdem solche Klauseln enthalten (meiner übrigens auch, was mich freut ).
Wichtig wäre auch einen vernünftigen Verteilerschlüssel zu haben, da hatten wir auch schon abenteuerliche Fälle zu, wo absolut nicht ersichtlich war, wie die Nebenkosten nun zustande kommen.
In der Anzeige würde ich sonst im Zweifel etwas a la "sehr gerne an Hundehalter" schreiben, wobei es bei Ausschreibungen für Mietwohnungen meines Wissens eigentlich kein Diskriminierungsverbot wie z.B. bei Stellenanzeigen gibt, worauf dann Ansprüche begründet werden könnten. Aber so wäre man auf Nummer Sicher und könnte dann ja telefonisch aussortieren, man kann dir ja nicht vorschreiben, an wen du vermietest und wenn dir gerade die Hundehalter nun mal sympathischer waren.