!!!!English Bulldog Hündin!!!Notfall

  • Ich wuerde ihr raten, sich mal an einen Kundenschutz-Beratungsstelle zu wenden und abzuchecken, wie ueberhaupt die Rechtslage ist, also zu was genau die ehem. Besitzerin verpflichtet ist. M.E koennten das die TA-Kosten sein und dann kann es sich durchaus auszahlen, zu klagen (und noch mehr mal damit zu drohen!).
    Hier greift an sich Gewaehrleistung - und die ist im deutschen Recht dasselbe wie bei uns. Der Mangel war schon da bei der Uebergabe und wenn ich das richtig verstehe, hat die Verkaeuferin das sogar gewusst und schuldhaft verschwiegen. So muss sie tiief in die Tasche greifen.
    Laut AGBG muessen bei Tieren auch Heilungskosten ersetzt werden, die ueber den Kaufpreis hinaus gehen.


    Wie gesagt, ist das natuerlich ganz ihre Sache und ich moechte mich auch nicht einmischen. Aber es waere eine Moeglichkeit das Geld auf zu treiben - und ein Schritt in die richtige Richtung bzgl. solcher Leute.


    Das Geld wuerde ja sie bekommen, da ihr Schaden ersetzt wird. Bei einer Anzeige, wo die Dame hoechstens dem Staat zahlen muesste waere es was anderes.


    Glg

  • Aber doch nicht bei einem Privatverkauf.
    Gewährleistung gilt für "Neuware", also Welpen. Gerichte haben bereits entschieden, dass auch "Einmalzüchter" ab 5 Welpen "gewerblich" verkaufen und haften müssen. Ich als Privatverkäufer eines "Gebrauchthundes" hafte nur für verschwiegene Mängel. Der Kunde hat die "Ware" doch geprüft und für gut befunden.


    LG
    das Schnauzermädel

  • Also bei uns waere es Gewaehrleistung, gegebenenfalls auch Schadensersatz statt Gewaehrleistung.


    Wenn ich es richtig verstanden habe, war die Krankheit nicht nur schon vorhanden und verschwiegen, sondern sogar schuldhaft verschwiegen, weil die Verkaeuferin davon gewusst hat!


    Somit muesste sie bei uns den vollen Mangelfolgeschaden (TA-Kosten) ersetzen, glaub ich.
    Und wie gesagt bei Tieren ueber den "Sachwert" hinaus.


    Selbst wenn es nicht schuldhaft gewesen waere, wuerde Gewaehrleistung ganz normal greifen sofern nicht dezitiert "gekauft wie gesehen" oder wie immer das bei euch heisst, ausgemacht wurde.


    Klar ist hier nicht "Welpe" Kaufinhalt, sondern eben ein erwachsener Hund - demnach zwangslaeufig so zu sagen "gebraucht". Aber alles, was nicht extra ausgemacht wird, wird im Zweifelsfall so verstanden, wie es ein redlicher Verkaeufer verstanden haette. Gewoehnliche Eigenschafte wie z.B. dass das Auto - obwohl gebraucht - fahren und bremsen kann oder eben, dass das Tier dem Alter entsprechend gesund ist, werden vorausgesetzt.


    Sonst koenntest du ja nie irgendwas gebraucht kaufen, wenn du da null Rechte daraus hast und man dir irgendwas verkaufen kann!
    Sowas koennten hoechstens Neuwagenverkaeufer und Zuechter behaupten ;)


    Ich wuerde mich wie gesagt mal an eine Beratungsstelle wenden und nachhaken.


    Ich hab mich jetzt durch alle 14 Seiten gelesen und moechte auch noch mal ganz herzlich mein Mitgefuehl ausdruecken. Ich wuensch euch viel Glueck!


    Ich finde es super, "Secondhandhunde" aufzunehmen und Kleinanzeigen sind nun mal der direkte Weg dahin.


    Alles Gute, ihr zwei!

  • Dann kauf mal in D ein Auto von privat. :D Wenn da kein Austauschmotor verschwiegen wurde, nicht an den Kilometern gedreht wurde, kein Unfallschaden verschwiegen wurde, etc., dann hast du halt Pech, wenn du den Riss im Motorblock oder die defekte Zylinderkopfdichtung nicht bemerkt hast. Die Ware Hund wird da nicht anders behandelt.


    LG
    das Schnauzermädel

  • Klar hast du erst mal Pech aber Rechte hast du trotzdem ;)


    Kann mir nicht vorstellen, dass man in Deutschland nichts privat (ver)kaufen kann und nur gewerbliche Haendler ein Monopol darauf haben, gewoehnliche Rechte zu verschaffen.


    Gewaehrleistung greift bei jedem Kauf, das haben ja andere hier auch schon geschrieben.


    Aber sinnvoller als unsere Diskussion waere es sicher, sich bei dafuer eingerichteten Stellen zu informieren :)


    Ich bin mir im Detail absolut nicht sicher - im Grossen und Ganzen aber schon, dass man keinen kranken Hund als gesund verkaufen darf.


    Lg

  • Wie du schreibst, haftet sie jedenfalls fuer verschwiegene Maengel - und das duerfte hier der Fall sein.


    Dass ein gewerblicher Verkaeufer anders haftet als ein privater, bedeutet nicht, dass es nur bei ihm Gewaehrleistung gibt. Die gibts per se beim Kauf.
    Anders als beim Privatkauf darf/kann ich sie beim Kauf vom Unternehmer in seinem gewoehnlichen Unternehmen nicht ausschliessen (beim Privatkauf ist es dispositves Recht, hier ius cogens). Weiters werden zB ueberraschende, den Kaeufer groeblich benachteiligende Klauseln in AGB nicht Vertragsinhalt und und und. Das sind eigene Regeln zum Kundenschutz.
    Aber beim Privatkauf gibts trotzdem noch die "normalen" Regeln.


    Lg

  • Schnauzermädel, um "gekauft wie gesehen" zu vereinbaren braucht es aber einen Kaufvertrag und wenn in dem nicht ausdrück die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, gilt im ersten halben Jahr der Verkäufer als derjenige, der den Beweis erbringen muss.
    Und als Privatkäufer kann man versteckte Mängel immer reklamieren, da gibt es keine Ablauf-Frist.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!