Ich wuerde ihr raten, sich mal an einen Kundenschutz-Beratungsstelle zu wenden und abzuchecken, wie ueberhaupt die Rechtslage ist, also zu was genau die ehem. Besitzerin verpflichtet ist. M.E koennten das die TA-Kosten sein und dann kann es sich durchaus auszahlen, zu klagen (und noch mehr mal damit zu drohen!).
Hier greift an sich Gewaehrleistung - und die ist im deutschen Recht dasselbe wie bei uns. Der Mangel war schon da bei der Uebergabe und wenn ich das richtig verstehe, hat die Verkaeuferin das sogar gewusst und schuldhaft verschwiegen. So muss sie tiief in die Tasche greifen.
Laut AGBG muessen bei Tieren auch Heilungskosten ersetzt werden, die ueber den Kaufpreis hinaus gehen.
Wie gesagt, ist das natuerlich ganz ihre Sache und ich moechte mich auch nicht einmischen. Aber es waere eine Moeglichkeit das Geld auf zu treiben - und ein Schritt in die richtige Richtung bzgl. solcher Leute.
Das Geld wuerde ja sie bekommen, da ihr Schaden ersetzt wird. Bei einer Anzeige, wo die Dame hoechstens dem Staat zahlen muesste waere es was anderes.
Glg