Kann Vermieter mir den Hund erlauben aber den anderen nicht?

  • Hallo zusammen,
    ich habe folgendes Problem, ich will mir einen Hund anschaffen und habe jetzt mit der Vermieterin gesprochen. Im Mietvertrag steht Kleinsttiere sind erlaubt aber andere tiere brauchen die Zustimmung des Vermieters. Die Vermieterin sagt sie hätte kein Problem mir einen Hund zu erlauben aber sie weiß nicht ob sie es dann auch allen anderen erlauben müsste wenn die fragen. Sie will jetzt noch mal mit dem Hausverwalter sprechen wie es rechtlich ist. ich möchte ja auch keinen Streß mit den anderen im Haus aber ich wünsche mir schon lange einen Hund. Wisst ihr wie das ist, kann man dem einen Mieter einen Hund erlauben aber dem nächsten nicht weil man vielleicht Bedenken hat?


    Liebe Grüße
    niesel

  • Wenn er einem Mieter die Hundehaltung gestattet muss er erst einen wichtigen Gund vorweisen, wieso die anderen keinen halten dürfen.


    Zitat

    Steht im Mietvertrag, dass die Hundehaltung von einer Zustimmung des Vermieters abhängt, müssen Sie um Erlaubnis fragen. Der Vermieter kann dann "frei" entscheiden. Er darf allerdings nicht willkürlich der einen Mietpartei den Hund erlauben, und der Anderen nicht. Soweit bereits Hunde im Mietshaus gehalten werden, braucht der Vermieter triftige Gründe, wenn er Ihnen die Hundehaltung verbieten will.


    http://www.helpster.de/wohnung…als-mieter-beachten_13238

  • komisch edit geht nicht mehr?
    dazu soll es wohl noch ein Urteil geben, aber habs jetzt noch nicht gefunden, dafür aber das hier

    Zitat

    Es bleibt eine freie Entscheidung des Vermieters, ob er die Haltung eines Hundes gestatten will oder nicht. Dies gilt selbst dann, wenn er in der gleichen Wohnanlage bereits einzelnen Mietparteien die Hundehaltung gestattet hat. Voraussetzung allerdings ist, dass der Mietvertrag eine Klausel enthält, dass eine Tierhaltung der schriftlichen Genehmigung des Vermieters bedarf. Landgericht Berlin, 67 S 143/98


    http://www.urteile-mietrecht.net/Hundehaltung.html


    *hmmm*


    Zitat

    Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, kann der Mieter davon ausgehen, dass der Vermieter die Zustimmung erteilt, wenn andere Mieter im Hause schon einen Hund oder eine Katze halten.
    (LG Berlin, AZ 64 S 234/85)


    http://toelt-und-hund.de/urteile-hund/mietrecht/index.php

  • Du meinst das Urteil: Langericht Köln, Aktenzeichen: 6 S 269/09

    Zitat

    Bei der Hundehaltung gibt es für Mieter kein Recht auf Gleichbehandlung: Ein Vermieter darf es einem Mieter verbieten, ein Tier anzuschaffen, selbst wenn er anderen Bewohnern seiner Immobilie die Hundehaltung gestattet hat.


    http://www.n24.de/news/newsitem_6629276.html


    Nach meine Recherchen - ich bin in Zunkunft auch die einzige mit Hundehaltungserlaubnis, aber auch nur für diesen einen Hund - ist die Rechtlage da nicht gänzlich klar.


    Wovor ich noch Angst habe, ist dass andere sich benachteiligt fühlen und mir dann mit ihren Beschwerden Ärger machen könnten. Das sollte man nicht unterschätzen.


    OT: Ist es rechtens, dass mich mein Vermieter ein Formular unterschreiben lässt, wo drin steht, dass ich meinen Hund abschaffen muss, wenn er durch "Geräusche" die Nachbarn belästigt?


    LG Levke

  • Zitat


    OT: Ist es rechtens, dass mich mein Vermieter ein Formular unterschreiben lässt, wo drin steht, dass ich meinen Hund abschaffen muss, wenn er durch "Geräusche" die Nachbarn belästigt?


    LG Levke


    Ich kenn das so, ja.
    Quasi: wenn der Hund unauffällig ist wird er erlaubt oder geduldet. Entstehen Belästigungen dadurch kann Dir die Erlaubnis entzogen werden, ergo: Hund muss weg.

  • Nochmal OT:
    Dann lass ich schonmal den Herd vorheizen... Kuchen für die Nachbarn, damit sie die ersten Tage mitmachen! :D


    LG Levke

  • Ja das ist auch mein Problem will auch keinen Streß mit den Nachbarn. Oder das dann vielleicht alle bei dem kleinsten Geräusch überreagieren. Ich mein wenn der Hund einmal da ist gibt man ihn ja nicht mehr ab. Eigentlich gibt es keine Probleme in der Hausgemeinschaft aber man weiß ja nie wenn sich einer benachteiligt fühlt.
    Bin mir halt unsicher wegen der Rechtslage muss wohl abwarten was der Hausverwalter sagt.

  • Ich hatte auch mal einen Vermieter, der explizit die vorhandenen Hunde erlaubt hat und "neue" Hunde hätten eine neue Erlaubnis gebraucht.


    Selbst wenn Dein Vermieter Stress macht, dann dürftest Du trotzdem eine Kündigungsfrist von 3 Monaten haben.


    Wenn Du da ganz sicher gehen willst, dann empfiehlt sich wohl der Mieterschutzverein.

  • heute war die Vermieterin nochmal da und sagte sie hätte eine gute Nachricht, das mit dem Hund würde klappen. ich soll jetzt noch einen brief an den hausverwalter schicken damit ich das schriftlich bekomme. sie sagte nur falls sich der hund zum kläffer entwickelt und die nachbarn dadurch stört müsste er im schlimmsten fall weg. denke das ich das auch unterschreiben muss. aber wahrscheinlich ist das normal, oder?
    kann jetzt endlich planen, tendiere ja zu einem zwergschnauzer weiß. wie sind eure erfahrungen mit der rasse und´kennt ihr gute züchter in der nähe (bis 150km) von remscheid.
    vlg niesel

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