K9 IDC Geschirr mit Logo "Polizei" erlaubt ?

  • :???: echt die Bu,äh ich mein Polizei hat gesagt,das darf man?
    Ich wollte das auch mal kaufen und bei dem ebayangebot war so ein Gesetzmässig klingender Satz dabei,lt.Paragraph schiessmichtot,darf man die besitzen aber nicht tragen..

  • Zur rechtlichen Lage kann ich nix fundiertes beitragen, aber ich würde es stark vom Charakter des Hundes abhängig machen, ob ich mit so einer Aufschrift Gassi gehe. Es gibt ja überall ein paar dumme Kreaturen, die auf die Idee kommen könnten, den "Polizeihund" hinterrücks zu provozieren - und sei es nur, um den Halter (= vermeintlicher Zivilbulle) dumm aussehen zu lassen, wenn das Vieh plötzlich einen Satz macht.

  • Also, wir haben die Logos nun und mein Freund hat sie auch dran. Ich habe immer noch "Master of Desaster" und "Out of Control" dran. Finde ich einfach witziger.


    Phantomaus: Das ist ein zu berücksichtigender Einwand. Hatte ich so noch gar nicht dran gedacht. Allerdings laufen wir nun auch eher durch Flur und Feld. Da gibt es zum Glück nicht so viele verrückte Leute. ^^


    Würden wir mit den Hunden bsp.weise auf einem Stadtfest oder ähnlichem rumlaufen (was wir aus wohl schon nicht machen würden weil es uns und den Hunden zu stressig ist) würde ich aber die Logos auch nicht dran lassen, eben weil da ja nun auch "echte" Hundeführer der Polizei rumlaufen und mir die Verwechslungsgefahr zu groß wäre.


    Der Online Shop aus Österreich, wo wir ja nun bestellt hatten wusste das auch nicht, also das es erlaubt ist und wollte die auch erst nur gegen Vorlage eines Dienstausweises schicken, daraufhin meinte ich nur was die Beamten in den Dienststellen mir gesagt hatten und die meinten daraufhin sie würden das nochmal gesondert nachprüfen wie sich das nun für Deutschland verhält. Dann ist es geliefert worden, also denke ich sie haben nachgeforscht und halt herausgefunden das es erlaubt ist. Kann ich mich natürlich nicht drauf verlassen, aber deswegen hatte ich ja bei den Dienststellen angefragt.


    Die meinten halt, also die Beamten, das die Geschirre ihrer Diensthunde noch ein offizielles Amtszeichen auf dem Geschirr hätten, was wohl draufgestickt sein soll, also kann man es auch gar nicht abmachen, und da wir das an unseren Geschirren ja nun nicht haben ist es erlaubt. Und solange wir halt nicht rumlaufen und uns als Polizisten ausgeben, was wir ja nun nicht tun. *lol*


    Also, keine Ahnung, mag sein das uns iwann vll mal ein Polizist, sollte der auf unseren Feldern rumrennen, darauf anspricht und es anders auslegt als seine Kollegen und meint das wäre verboten, Ja mei, dann machen wir sie halt ab. ^^


    Sind ja nicht festgetackert. ; )

  • Zum Thema: Was die Polizei wirklich weiß....


    Ich brauchte eine Auskunft bezüglich einer Führerscheinklasse um ein bestimmtes Motorrad fahren zu dürfen.
    Gab dem Herrn am Telefon alle Daten des Motorrades, des Führerscheins und der Person an.
    Seine Auskunft nach kurzen, internen Recherchen:
    Die Person darf dieses Motorrad mit diesem Führerschein fahren.


    FALSCHAUSSAGE! Schlichtweg.
    In dieser Kombination absolut verboten und damit ein "Fahren ohne Führerschein"


    Da stellt sich mir wirklich die Frage der Kompetenz!
    Wer kontrolliert denn Führerscheine bei Verkehrskontrollen? Nicht etwas die Polizei?
    Sollte man deren Aussagen etwa nicht vertrauen können? Was wäre gewesen, hätte ich nicht sicherheitshalber
    noch einmal bei der Zulassungsstelle angerufen? Wer wäre für den Schaden aufgekommen, hätte ich der Aussage
    uneingeschränkt Glauben geschenkt?


    Mein Tipp: lass es Dir die Erlaubnis zum Tragen des Logos schriftlich geben. Bevor sie Dich am Kragen packen....


    Sanny

  • Ich würde mich da ehrlich gesagt auch lieber absichern...nicht, dass dir nachher doch mal einer "quer kommt" und es für den dann nicht mit "abmachen" getan ist...kann ja immerhin wirklich richtig teuer werden, wenn das doch nicht erlaubt sein sollte.


    Ich würde die Polizisten in dem Zusammenhang vielleicht auch mal direkt auf den § 132a ansprechen - der ist ja eigentlich ziemlich eindeutig. Und da steht ja z.B. auch nur was von "Dienstbezeichnungen", nicht explizit, dass das nur in Verbindung mit einem Emblem o.ä. gelten würde... :???:

  • Meinem Kenntnisstand nach ist es nicht erlaubt.
    Sinn des Verbotes ist ja nun auch dem Bürger das Sicherheitsgefühl vermitteln zu können, dass da wo z.B. Polizei drauf steht grundsätzlich auch Polizei drin ist. ;)


    Ich werde nie verstehen was die Leute so toll daran finden sich Polizei irgendwo hinzuheften. :roll:


    Naja und den Beitrag mit dem Bullenbeisser... :roll: Ich hoffe Du setzt Deine Hunde nie dem Stress und den Gefahren einer Demo aus, für einen solchen doch sehr armseligen Scherz. :pfeif:

  • ...Zwar ein älterer Thread, aber ein interessantes, weil aktuelles Thema.
    Leider wurde nicht abschließend geklärt ob "POLIZEI"-Logos auf Hunden straflos oder verboten sind.


    Der Sticker "POLIZEI" auf einem Zivilhund bzw. auf einem sonstigen Luxustier erfüllt natürlich keinen Straftatbestand, denn der Sachverhalt lässt sich nicht unter § 132a StGB subsumieren:


    Der Halter bzw. Besitzer eines beschrifteten Hundes führt keine Amts- oder Dienstbezeichnung, trägt keine Uniform und auch kein Amtsabzeichen und führt auch keinen Titel.
    Der Wortlaut der Rechtsnorm ist eindeutig. Der Wortlaut darf nicht weiter ausgelegt werden.
    Daraus folgt, alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt (Rechtsstaatsprinzip).


    Mit der Aufschrift "POLIZEI" darf jeder nach Herzenslust seine Gegenstände wie z.B. Fahrrad, Schubkarre, Reisetasche, Koffer, Regenschirm, Sonnenschirm, Campingzelt, Badeinsel, Schlauchboot, Skier, Fußabtreter, Mülltonne, seine Katze und natürlich auch seinen Hund dekorieren, wo ist da der Unterschied.


    "Falsche Polizeihunde" sind rechtlich nichts anderes als "falsche Polizei-BobbyCars", nämlich rechtlich irrelevant: Das sind Objekte die keinen Titel tragen können, auch wenn "POLIZEI, Staatsanwalt, Zoll oder Militär" drauf steht.


    Strafbar ist allerdings das öffentliche Tragen des Aufdruckes "POLIZEI" auf Kleidung wie Jacken, Mäntel, T-Shirts etc. und natürlich auf Kraftfahrzeugen.
    Es gab einen Fall, wo junge Leute aus Spaß ihren altern VW-Bus grün/weiß angemalt und mit der Aufschrift "POPELEI" und "POPEi" versahen.
    Hier war der Tatbestand 132 Abs. II StGB (Verwechslungsgefahr) erfüllt.

  • Ich habe nun schon zwei Mal in meiner Stadt einen grün-weißen VW-Bus mit der Aufschrift "Polsterei" fahren sehen. Sieht 1:1 aus wie ein Polizei-Bus. Bin mal gespannt, wie lange es den noch gibt.

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