Wann darf ein Jäger schießen?

  • Hallo!
    Ich bin hier in meiner Nachbarschaft auf ein sensibeles Thema gestoßen, und zwar wann darf ein Jäger auf einen freilaufenden Hund schießen?
    2 Jäger leben in meiner Nachbarschaft und beide sind verschiedener Meinung.


    Von Anfang an: Meine Nachbarin und ich, wir waren mit unseren Hunden spazieren. Der Hund meiner Nachbarin ist stiften gegangen und ab ins Maisfeld.
    Nach 20 Minuten kam sie erst wieder und ohne Halsband. Wir haben uns soweit nichts gedacht, sie hätte es ja im Maisfeld verlieren können.


    2 Tage später erhält meine Nachbarin einen Anruf vom, ich nenne ihn mal "Chef der Jäger" aus dieser Gegend. Er hat das Halsband abgemacht und will nun das Jagen des Hundes zur Anzeige bringen.
    Ich habe sowas noch nie gehört, er sagte, er hätte den Hund sogar erschießen dürfen.
    Ist das wahr?
    Es gibt Anleinfristen von April bis Ende Juni, wegen der Brutzeit uä.
    Das weiß ich, aber außerhalb dieser Zeit oder überhaupt allgemein, gleich erschießen? Das finde ich total krass.


    Kennt sich einer von euch mit diesem Thema aus?


    Vielen Dank, Nadine

  • Ja, er hätte den Hund theoretisch erschießen dürfen. Ein wildernder Hund darf erschossen werden - wobei einige Jäger "wildern" schon sehr eng gefasst sehen. Theoretisch muss zum wildern nichtmal Wild in direkter Sicht sein. Es reicht schon, wenn der Hund z.B. sichtbar "aktiv" eine Wildspur verfolgt und sich außerhalb des Einwirkungsbereichs seines Besitzers befindet. Das gilt auch außerhalb der Brut- und Setzzeit.

  • Zitat

    Ja, er hätte den Hund theoretisch erschießen dürfen. Ein wildernder Hund darf erschossen werden - wobei einige Jäger "wildern" schon sehr eng gefasst sehen. Theoretisch muss zum wildern nichtmal Wild in direkter Sicht sein. Es reicht schon, wenn der Hund z.B. sichtbar "aktiv" eine Wildspur verfolgt und sich außerhalb des Einwirkungsbereichs seines Besitzers befindet. Das gilt auch außerhalb der Brut- und Setzzeit.


    Ja, so habe ich das auch gehört. Es reicht, dass sich der Hund 500 m vom HH entfernt, dann darf ein Jäger jederzeit schießen.

  • Wir haben hier einen Jagdpächter, dem genügt es schon, wenn der Hund ´n paar Meter vor Herrchen läuft und Krähen aufscheucht, um einem mit seiner Flinte zu drohen...

  • Aussage eines Jägers bei uns im Dorf: "Ich kann jeden Hund verstehen, der jagd. Aber das darf einfach nicht sein."


    So ist das und selbstverständlich hat unser Wild ein Anrecht darauf unbehelligt zu sein, unabhängig von Setz- und Brutzeiten.


    Ich habe zu besagtem Jäger gesagt, dass er, sollte er meine beiden beim Jagen erwischen, ruhig auf die gehörige Entfernung mit Schrot auf sie schießen darf. AUF DIE GEHÖRIGE ENTFERNUNG, d.h., der Hund soll nicht verletzt werden, er soll nur ordentlich das Schrot auf dem Pelz fühlen und den Unsinn nachlassen. Im Sinne aller Beteiligten (Hund, Wild, Hundehalter und Jäger) finde ich das eine sinnvollere Maßnahme als erschießen oder Meldung an die Behörden.

  • vor kurzen gab es hier das thema schon mal
    aber ich schreibe es gerne noch mal
    laut dem neuen Bundesjagdgesetz, ist der Jäger in der Beweispflicht
    sprich er muss den Hund auf frischer Tat erwischen, ergo auch das gehetzte Tier vorweisen
    abgesehen davon, und auch das hab ich schon da geschrieben, sollte mein Hund gerade in Wäldern so gut abrufbar sein, das es zum hetzen des wildes erst gar nicht kommt, ein hund oder mehrere müssen das Wild noch nicht mal erwischen, oft reicht das Hetzen das eine Ricke oder Kitz zu Tode kommt
    ist er es nicht, hat er an der Leine zu bleiben, punkt um

  • Zitat


    laut dem neuen Bundesjagdgesetz, ist der Jäger in der Beweispflicht
    sprich er muss den Hund auf frischer Tat erwischen, ergo auch das gehetzte Tier vorweisen


    Bin da als Nichtjäger im Info-Hintertreffen. Dachte die Diskussion liefe noch.
    Ist denn eine entsprechende Novelle des Bundesjagdgesetzes schon raus? Und seit wann?

  • Zitat

    Bin da als Nichtjäger im Info-Hintertreffen. Dachte die Diskussion liefe noch.
    Ist denn eine entsprechende Novelle des Bundesjagdgesetzes schon raus? Und seit wann?


    Wäre mir jetzt auch neu. Beim Bundesjustizministerium findet sich die aktuelle Ausgabe mit letzter Änderung 2008. Wobei im BJagdG nur steht, worauf sich der Jagdschutz erstreckt (§23). Und nicht, ab wann ein Jäger wo welchen Hund schießen darf.


    Also weitersuchen. Juristen unter uns?

  • Hallo zusammen,


    nur kurz: bisher war der Jagdschutz doch Ländersache, oder?
    Von daher immer die unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten, was genau "wildernder Hund" bedeutet...


    In Bayern reichts, wenn der "wildernde Hund" außerhalb des Einwirkungsbereichs seines Halters ist.


    Hm, wenn's da was Neues gibt, nur her damit. Interessiert mich auch!


    Liebe Grüße, Susy

  • Na also, wir haben ja noch das Landesjagdgesetz...
    Hierzu §25 LJagdG NW für Nordrhein-Westfalen:
    Zitat:
    Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt, Personen, die in einem Jagdbezirk unberechtigt jagen oder eine sonstige Zuwiderhandlung gegen jagdrechtliche Vorschriften begehen oder außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege zur Jagd ausgerüstet angetroffen werden, anzuhalten, ihre Person festzustellen und ihnen gefangenes und erregtes Wild, Schuss- und sonstige Waffen, Jagd- und Fanggeräte, Munde und Frettchen abzunehmen; wildernde Hunde und Katzen abzuschießen.
    Als wildernd gelten Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Führers Wild aufsuchen, verfolgen oder reißen, und Katzen, die im Jagdbezirk in einer Entfernung von mehr als 200 m vom nächsten Haus angetroffen werden.

    Zitat ende


    Jetzt bleibt nur festzustellen, wo sich der Jagdbezirk befindet.

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