von ChristineR. » 08.06.2006 10:43
So viel ich weiß,
ist die rechtliche Seite so,
daß Dein Hund mitfahren kann wo er will und wie er will.
(ist also nicht so, wie das telefonierverbot während des Autofahrens)
AAAABER :
Im Falle eines Unfalls
hat der Autofahrer, der einen Hund
ungesichert im Auto mitführt, auf jeden Fall
auch dann Mitschuld, wenn er nicht Unfallverursacher ist.
Die Versicherungen gehen dann davon aus,
daß der Hund in jedem Fall behindert hat,
auch wenn er schlafend auf dem Rücksitz lag,
während des Unfalls.
Schöne Grüße
von
Christine
(wenn mein Wissen falsch ist, korrigiert mich bitte jemand)
Das Leben ist eine durch Geschlechtsverkehr übertragene Krankheit die ausnahmslos tödlich verläuft.