Vielen Dank für die Antworten!
Ich habe vom Finanzamt schon vor längerer Zeit Steuernummer, etc. erhalten. Nach längerem Hickhack ist die Tätigkeit als nicht Gerwerbetreibend eingestuft worden. Ich muss also als Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen und da ich überwiegend von freien Trägern der Jugendhilfe meine Aufträge bekomme, bin ich auch von der Umsatzsteuer befreit!!
mit dem Dienstnotebook kann man auch in der Partnerbörse surfen....
Diesen Vergleich finde ich wirklich klasse und vor allem zutreffend.
Meine Steuerberaterin ist zwar sehr kompetent in der Beratung von mittelständischen Unternehmen, hat aber von Sozialberuflern eher wenig Ahnung.
Ich denke ich werde da wohl mittelfristig sowieso noch jemand Anderen zu Rate ziehen müssen.
Ich dachte vielleicht ist jemand hier im Forum bereits beruflich mit einem Hund unterwegs und kann mir aus seiner Erfahrung sagen, was generell möglich ist.
Nach meiner persönlichen Meinung sollte ein Hund in diesem Fall tatsächlich als Arbeitsmittel gelten. Dementsprechend sollten auch alle damit verbundenen Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden können.
Ich frage mich allerdings, ob das erst für den ausgebildeten Therapiehund gilt oder bereits für die Anschaffung des Welpen, seine Ausbildung usw.
Wenn ich meine Steuererklärung um die Ohren gehauen kriege, werde ich meine Erfahrungen mal hier posten.
Vielen Dank,
Lukas
@Höllenhund
Also ich fände es schon seeeehr merkwürdig wenn dir dafür Futter und Tierarztkosten erstattet würden.
Es geht mir ja nicht darum die Kosten von jemandem erstattet zu bekommen. Ich könnte die Kosten lediglich als Betriebsausgabe vom Gewinn abziehen und müsste weniger versteuern.
Ist wie bei einem Dienstwagen oder einem angemieteten Büro. Bezahlen muss man es zunächst natürlich immer selbst...