DogForum.de das große Hundeforum

Hallo Hundefreund,

Ob Rassehund oder Mischling, groß oder klein, wir heißen Euch alle herzlich willkommen. Die Benutzung vom Hundeforum ist absolut kostenlos. Als Mitglied könnt Ihr aktiv am Forum teilnehmen, hier geht es zur kostenlosen Anmeldung.

Mitglieder Login

  Passwort vergessen?
ANZEIGE

Stab/Gittermattezaun mit den Spitzen nach oben??????????????

Verordnungen & Rechtliches.
Diese Rubrik dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Moderator: DF-Mods

Stab/Gittermattezaun mit den Spitzen nach oben??????????????

Beitragvon Littel Nils » 15.05.2007 19:17

Hallo Foris,

ich wußte nicht wo ich es sonst hinein schreiben sollte :???: .

Habe da mal eine Frage:

Stabgitterzäune/Gittermattenzäune dürfen die, egal wie hoch sie sind, mit den
Spitzen nach oben montiert werden oder gibt es irgendwo
Vorschrifen die dies regeln.
Wäre euch echt dankbar für ein paar Hinweise.
Woran sollte man sich von der endlosen Verstellung,
Falschheit und Heimtücke der Menschheit erholen,
wenn die Hunde nicht wären,
in deren ehrliches Gesicht man ohne Misstrauen schauen kann?

(Arthur Schopenhauer)


LG Littel
Benutzeravatar
Littel Nils
(Themenstarter)
 
Mitglied
 

ANZEIGEN

Beitragvon Silke » 15.05.2007 22:11

Hallo Littel Nils,

in der regel, haben Stabgitterzäune keine Spitzen - nur rausragende Stäbe! :D
Wichtig ist:
Es muss ausgeschlossen werden, dass eine Verletzungs - oder Unfallgefahr besteht.

Stabgitterzäune dürfen im Strasseneinmüdungsbereich nicht über 2,00 m hoch sein.
Zumindest bei uns in NRW.
Es sei denn ihr wohnt in einem Baugebiet, wo es einen Bebauungsplan besteht - dann steht im Bebauungsplan oft was abweichendes drin!

Nachzulesen in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) :D

Einfach Landesbauordnung und das jeweilige
Bundesland bei Tante G o o g l e eingeben! :reib:
Silke, Dai-yu, Kijary-Kitai und Wasabi-Katana.....gemeinsam sind wir unausstehlich!

Wir Frauen sind Engel mit Flügeln,
bricht man uns einen Flügel, dann fliegen wir weiter......................eben auf einem Besen!
Wir sind schliesslich flexibel!
Benutzeravatar
Silke
 
Mitglied
 

Beitragvon Littel Nils » 18.05.2007 14:28

Hallo

Danke Silke.

Habe mich mal schlau gemacht, bei uns (NRW) ist es
erst ab einer Zaunhöhe von über 1,80m erlaubt.
Woran sollte man sich von der endlosen Verstellung,
Falschheit und Heimtücke der Menschheit erholen,
wenn die Hunde nicht wären,
in deren ehrliches Gesicht man ohne Misstrauen schauen kann?

(Arthur Schopenhauer)


LG Littel
Benutzeravatar
Littel Nils
(Themenstarter)
 
Mitglied
 

Sämtliche Beiträge geben die Meinung des jeweiligen Autors wieder.
Für den Inhalt dieser Beiträge sind ausschließlich die Autoren verantwortlich.



Zurück zu Verordnungen & Rechtliches



 


  • Ähnliche Topics
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: PocoLoco und 0 Gäste