kann mir jemand hier sagen was es mit der A- und BListe bei der Hessischen Kampfhundeverordnung auf sich hat?
Bei der A-Liste ist mir eigentlich fast alles klar. Darauf stehen eben Stafford und Co. und man zahlt für sie Unmengen von Steuern und muss regelmäßig den Wesenstest ablegen aber was ist mit Hunden auf der B-Liste wo ja solche wie der Rhodesien Ridgeback drauf stehen die ja auch niemals Kampfhunde waren?
Irgendwie finde ich nirgendo eine Beschreibung der beiden Listen und wo der Unterschied bei ihnen liegt. Vielleicht habe ich aber auch nur was überlesen
Gruß
Saskia






