Schon wieder ein neuer Wurf??

  • Zitat

    Zum Glück darf das ja jeder für sich entscheiden.
    Ich persönlich bin auch der Meinung, dass ein Auto nicht mehr als 20 000 Euro kosten braucht.
    Mein Mann sieht das etwas anders. Auch gut. Er hat seins, ich meins.



    Es ging mir nicht darum, was wer sich leisten kann, sondern, dass ich der Meinung bin, dass man mit UM die 1000 Euro einen aktzeptablen Preis zahlt und dafür auch einen guten Hund bekommen kann.


    Wenn dein Mann gerne Autos über 20 000 Euro fährt hat das wenig mit Hundezucht zu tun oder werden seine Autos gezüchtet?


    Oder vergleichst du das teure Auto mit dem teuren Hund? So als Statussymbol zum Lederbezug und zur Autofarbe?


    (meine Hunde müssen nur zum Fahrad passen, da können die ruhig billig sein.)

  • Oh bitte, Liv.
    Plattere Unterstellungen gehen jawohl kaum noch, oder? So blöde Phrasen lesen zu müssen, ist echt lästig und bringt die Diskussion doch nur auf einen total verfahrenen Punkt.


    Wenn man einen Hund suche, DEN einen findet und das Geld tatsächlich keine Rolle spielt, warum sollte es also etwas ausmachen, mehr als 1000 Eure zu zahlen?
    Warum es DER eine Hund ist, kann ja vielfache Gründe haben.
    Klar kann Optik eine Rolle spielen, genau so die entsprechende Abstammung oder auch eine zu erfüllende Aufgabe. Warum ist da ein Grund moralisch wertvoller als der andere?
    LG von Julie

  • Ist doch ganz einfach. Es gibt die ZO des VDHs, in der stehen die Mindestanforderungen und kein RZV im VDH darf diese unterschreiten.
    Da steht bzgl. der Belegung:

    Zitat

    § 6 Zuchttiere


    Eine Hündin darf nicht mehr Welpen aufziehen, als es ihre Kondition zulässt. Eine Hündin soll innerhalb von 24 Monaten nicht mehr als zwei Würfe aufziehen; Stichtag ist der Wurftag. Bei starken Würfen können die Rassehunde-Zuchtvereine Sonderbestimmungen erlassen, z.B. Einsatz von Ammen, Vorschriften für den Zeitpunkt des nächsten Belegens der Hündin und Sonderkontrollen.


    http://www.vdh.de/tl_files/med…t-Ordnung%20mit%20DFB.pdf


    Dieses 'soll' macht es mAn recht einfach, die Hündin eben doch mehr Würfe aufziehen zu lassen.



    Der RZV in dem ich wohl vorhabe zu züchten, schreibt vor:

    Zitat

    § 13. ZUCHTVERWENDUNG / WURFPLANUNG


    1) Häufigkeit in der Zuchtverwendung
    Hündinnen dürfen in einem Jahr nur einmal belegt werden. Zwischen den einzelnen Würfen einer Hündin ist ein Abstand von mindestens 12 Monaten einzuhalten. Es wird der Zeitraum von Deckakt zu Deckakt gerechnet. Für die Aufzucht von mehr als 8 Welpen, oder wenn andere Situationen dieses erfordern, kann eine Amme eingesetzt werden. Nach Würfen mit mehr als acht lebensfähig geborenen Welpen ist zum Schutze und Wohl der Zuchthündin eine Zuchtpause von mindestens 15 Monaten einzuhalten, gerechnet wird von Decktag zu Decktag. Es dürfen nicht mehr als 3 Würfe im Jahr pro Zwinger erfolgen, wobei darauf zu achten ist, dass bei höchstens zwei Würfen mindestens 4 Wochen zwischen den Belegungen liegen. Es wird empfohlen möglichst keine Überschneidung der Würfe zu planen.


    http://www.bsd-ev.com/images/b…DeV_Zuchtordnung_2014.pdf

  • Zitat

    Wie kommst du denn darauf, daß es erlaubt sei, eine Hündin an zwei aufeinanderfolgenden Läufigkeiten decken zu lassen? Also beim KfT ist das garantiert nicht erlaubt, und ich denke auch nicht bei anderen Vereinen.


    stimmt so nicht.
    Die KfT Zuchtordnung besagt unter §3 Absatz 5 u.a.


    Zitat

    Eine Hündin darf nach einem Wurf nur dann bei der nächsten Läufigkeit wieder belegt wer-den, wenn je nach Rasse nicht mehr als 4 bzw. 6 Welpen aufgezogen wurden.
    Als normale Wurfstärke gelten 4 Welpen bei folgenden Rassen:
    Australian, Australian Silky, Border, Boston, Cairn, Cesky, English Toy, Jack Russell, Ja-panischer, Norfolk, Norwich, West Highland White und Yorkshire Terrier.
    Als normale Wurfstärke gelten 6 Welpen bei allen nicht genannten Terrierrassen.
    Sind aus einem Wurf mehr als 4 bzw. 6 Welpen (einschließlich Ammenaufzucht) großgezo-gen worden, muss der Hündin eine Zuchtpause von 12 Monaten - gerechnet von Decktag zu
    Decktag - gewährt werden.


    Quelle: http://www.kft-online.de/_data/NEU-KfT-ZO_nach_MV08.pdf


    Auch im KfT ist es also durchaus erlaubt

  • bei meiner Rasse ist es im cfbrh auch erlaubt.


    Zitat

    Eine Hündin darf nicht mehr Welpen aufziehen, als es ihre Kondition zulässt. Sie darf
    innerhalb von 24 Monaten nicht mehr als zwei Würfe aufziehen. Zieht sie mehr als 6
    Welpen auf, darf sie frühestens 10 Monate nach dem Wurftermin wieder belegt
    werden.


    http://www.cfbrh.de/uploads/tx…ordnung_Dezember_2014.pdf


    Hätte sie also einen kleiner Wurf gehabt, so wäre es in Ordnung, dann muss aber die lange Pause folgen um die 24 Monate abzuwarten..

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