von [noam] » 14.09.2008 12:42
problem ist hier wieder der föderaismus in deutschland. so gut er bei manchen dingen ist so scheiße ist er bei anderen
jedes bundesland darf seine eigenen "gefahrenhundeverordnungen" erlassen, in denen sie festlegt welche hunde besondere auflagen haben bzw welche halter bestimmte rassen halten dürfen und welche nicht und die bedingungen festlegen
so gibt es zum beispiel in niedersachsen keine listenhunde, da die verordnung prizipiell jeden hund als normal ansieht, egal welche rasse, es sei denn es fällt etwas vor, dann kann aber auch jeder hund bzw halter mit auflagen belegt werden.
gleichwohl sind die städte bzw gemeinden zuständig für die höhe der hundesteuer, die natürlich auch unmittelbar in die stadtkasse fließt. somit legt jede gemeinde in ihrer gebührenverordnung die hundesteuer fest und auch bestimmt besonderheiten wie zB das hunde bestimmter rassen mit einer erhöhten steuer belegt werden. hier gibt es von gemeinde zu gemeinde natürlich auch eklatante unterschiede. hameln in niedersachsen unterscheidet zB nicht zwischen rassen und nimmt für jeden hund die selbe steuer. in osnabrück zahlt man für staffi pit und co 600 euro im jahr und für alle anderen (z.B. Dobermann) 96 euro im jahr
über sinn oder unsinn dieser verordnungen brauchen normal denkende menschen (also nicht politiker) nicht diskututieren, oder verursacht ein pit mehr häufchen bzw dreck auf öffentlichen flächen als ein labby für den die stadt mit der stadtreinigung aufkommen muss? die objektive gefährlichkeit der hunde (wenn es die denn gibt) hat ja nichts mit den verursachten kosten für die öffentliche hand zu tun, sodnern wohl eher beim versicherungsbeitrag in der haftpflicht, wenn denn etwas passieren sollte.