Hi Skyper und Anika,
Skyper hat geschrieben:@ Cindy

Der SV handhabt diese nicht etwa so weil die Schäferhunde vom Wesen oder Charakter her schwächer werden, sondern durch die Landeshundeverordnungen !! (z.B. NRW ein Hund über 40 cm Widerristhöhe und 20 Kilo Gewicht, hat bei uns generellen Leinenzwang,
Anika hat geschrieben: Es gibt auch bei Hunden Antipathien und wenn ich merke mein Hund weicht vor einer Person zurück, dann lese ich diesen Chip doch lieber selbst ab.
Was bitte hat das vollständige oder teilweise Weglassen der sog. Unbefangenheitsprobe mit der Landeshundeverordnung zu tun. Und das Chip- rsp- Täto-Nummer ablesen gehört nun mal mit zur Unbefangenheitsprobe. WEnn ein Hund damit Probleme hat, dass ein fremder Mensch so nahe an ihn rangeht, wohlgemerkt ohne zu berühren denn beim Chip ablesen braucht man Hund nicht zu berühren und das Ohr zur Täto-Kontrolle kann auch der HF umklappen, dann ist Hund eben nicht unbefangen und hat somit die Unbefangenheitsprobe zumindest in diesem Punkt NICHT bestanden. Damit ist er auch nicht berechtigt, weiterhin an der Prüfung teilzunehmen.
Wenn der SV die Prüfungsordnung eigenmächtig abwandelt, dann hat das seine Gründe. Und ich wage mal zu bezweifeln, dass den SV als Zuchtverband andere Hunde als seine eigenen in diesem Zusammenhang interessieren.
Lest mal die PO. Wenn die BH den Zusatz "mit Verhaltenstest" unbedingt haben will, dann sollte auch das Verhalten des Hundes überprüft werden. Dazu gehört aber auch, dass Hund fremden Personen, die dicht an ihn rankommen, neutral gegenüber ist. So einfach ist das. Ist Hund nicht neutral, kann er laut PO die Prüfung nicht bestehen. Im Verkehrsteil muss Hund das schliesslich ja auch dulden, dass fremde Menschen dicht an ihn rankommen. IdR sogar nicht nur eine Person, sondern eine ganze Gruppe die möglichst dicht bis nahezu zur Berührung an den Hund rankommt und Hund und HF einschliesst.
Viele Grüße
Cindy