So, hier mal ein link und weiter unten sind einige bundesländer und deren regelung beschrieben.
http://www.haustiersuche.at/leinen-_und ... ,76,2.html
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Moderator: DF-Mods

(1) An öffentlichen Orten, an denen erfahrungsgemäß mit einer größeren Anzahl von Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln gerechnet werden muss, wie Straßen, Plätzen, öffentlich zugänglichen Parkanlagen, Gaststätten und Geschäftslokalen, sowie in frei zugänglichen Teilen von Häusern, wie Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern, müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein (Maulkorbzwang) oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist (Leinenzwang). Im Übrigen sind Leine oder Maulkorb beim Aufenthalt außerhalb eingefriedeter Grundflächen jedenfalls mitzuführen und im Falle eines unerwarteten Auftretens von Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln, aber auch in Situationen, in denen durch den Hund Gefahren verursacht oder vergrößert werden können, sofort zu verwenden.

Mucci hat geschrieben:Das wär mir aber neu. Wir sind öfters in Salzburg, Einkaufen, Innenstadt, Restaurants, ich hab noch NIE einen Hund mit Maulkorb dort gesehen. Auch auf den umliegenden Bergen/Hütten noch ned.
Woher hast du denn die Info?
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