Moin,
das mit der Unfallversicherung und der Rechtschutzversicherung hört sich nach der Uelzener an
Also der 1-fache / 2-fache Satz bezieht sich auf die TA-Kosten. Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, dürfen TA bis zu dem 3-fachen der Kosten für eine Behandlung nehmen. Es gibt wohl eine Art Auflistung, wo die Kosten für tierärztliche Behandlungen erfasst sind.
Also wenn jetzt z. B. in der "Liste" steht Krallenschneiden kostet 10 Euros, kann ein TA bis zum 3-fachen - also 30 Euros verlangen.
Wir haben den 2-fachen Satz angeschlossen, ich habe mal irgendwo gelesen/gehört, dass die meisten TA mit dem 2-fachen Satz abrechnen.
Die Unfallversicherung ist für den Halter. Eine Rechtschutzversicherung kann auch nicht schaden, vor allen, wenn man selber keine hat. Diese ist allerdings nur für "Probleme rund um den Hund"
Über den Sinn und Unsinn von Unfall- und Rechtschutzversicherung kann man lange reden. Ich selber finde das Paket gut, der Anteil für diese Versicherungen liegt bei ein paar Euros im Jahr und schaden kann es nicht.
Bei der Uelzener sind gewisse OP´s von der Versicherung ausgeschlossen. Kastration (auf im Notfall) währe eine.
Uns ist die Uelzener von anderen Hundehaltern empfohlen worden.
Deren Hund ist beim toben in ein Loch geraten und hat sich einen arg komplizierten Bruch des Sprunggelenkes zugezogen. Die haben gut 4000 Euros für OP-´s und Behandlungen ausgegeben, die anstandslos von der Uelzener bezahlt wurden, obwohl die den Vertrag einen knappen Monat vorher erst abgeschlossen haben.