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NRW 40/20er Regelung

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Moderator: DF-Mods

NRW 40/20er Regelung

Beitragvon Beaglebubi » 21.07.2009 23:06

Hallo,

bin grade beim Stöbern über diese Regelung gestossen, wusste bisher noch gar nichts davon. Jetzt haben wir seit Kurzem einen Beaglewelpen. Aber als was zählt der Beagle nun? In meinen schlauen Büchern ist die Grösse durchweg mit 33-41 cm angegeben und Gewicht bis 21 Kilo... Ist er jetzt klein oder gross? Oder zählt die tatsächliche Grösse und Gewicht?
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Beitragvon meckmeck » 21.07.2009 23:15

Das war doch das mit dem Wesenstest oder? Ich dachte das wäre nur in Niedersachsen.

Muss das dann jeder Hund machen?
Zumindestens mit einer würde ich da gnadenlos durchfallen.

Ich denke aber das sich die Regelung auf den Hund speziell bezieht oder?

LG
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Beitragvon Streichelmonster » 21.07.2009 23:18

Mit dem Wesenstest hat das (zumindest bei uns) nichts zu tun. Ich musste lediglich einen Sachkundenachweis erbringen. Es kann gut sein, dass dein Beagle von dieser Regelung betroffen ist.
LG,
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Beitragvon Beaglebubi » 21.07.2009 23:21

Streichelmonster hat geschrieben:Es kann gut sein, dass dein Beagle von dieser Regelung betroffen ist.

Na, dann bin ich mal gespannt. So schwer wird der Sachkundenachweis nicht sein ;-)
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Beitragvon Streichelmonster » 21.07.2009 23:23

Ist er auch nicht...da musst du dir keine Sorgen machen. Frag doch einfach mal bei deiner Stadt nach, ob dich die Sache betrifft oder nicht. Dann kannst du den Test schonmal in Ruhe machen.
LG,
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Beitragvon Beaglebubi » 21.07.2009 23:28

Streichelmonster hat geschrieben:Ist er auch nicht...da musst du dir keine Sorgen machen. Frag doch einfach mal bei deiner Stadt nach, ob dich die Sache betrifft oder nicht. Dann kannst du den Test schonmal in Ruhe machen.

Okay, muss ihn eh noch anmelden, wir haben ihn erst seit zwei Wochen und haben vor drei Wochen erst geheiratet, daher geht hier gerade vieles drunter und drüber.
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Beitragvon meckmeck » 21.07.2009 23:31

Wisst ihr was so ein Test kostet und ob das ganze auch für Arbeitshunde gilt?

http://www.ordnungsamt.dortmund.de/proj ... ng&smi=3.1

Da ist das Landeshundegesetz
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Beitragvon Streichelmonster » 21.07.2009 23:35

Ich hab den Test beim Tierarzt gemacht und 35 € bezahlt. Find ich schon ziemlich teuer für sonen Wisch :/
Sehr wahrscheinlich wirst du mit der Anmeldung die Nachricht erhalten, ob du einen Sachkundenachweis vorlegen musst oder nicht. So war es bei mir.
LG,
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Beitragvon Beaglebubi » 21.07.2009 23:37

Okay danke, dann bin ich mal gespannt.
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Beitragvon Zoe ~ » 21.07.2009 23:53

Das hat nur etwas mit der tatsächlichen Größe/ tatsächlichem Gewicht zu tun. Ein Hund der unter diese Regelung fällt muss bestimmte Auflagen erfüllen: gechippt sein, Haftpflicht versichert sein, und der Halter, bzw. der Gassi-Gänger muss den Sachkundenachweis erbringen, außer, er hatte vorher schon länger Hund, ich glaube, seit Drei Jahren (Vor der Einführung der Regelung.

So weit ich weiß kann dieser Test bis 50€ kosten, und man kann ihn nur einmal machen. Wenn man den ein oder anderen Fehler macht, ist es aber halb so wild, da es hauptsächlich darum geht, dass Hundehalter und Tierarzt, bzw Prüfer, über das Thema in's Gespräch kommen und informiert werden, wenn sie es nicht schon sind (hatte da immer Angst vor :ops: ).


Ich habe, als ich meinen Hund angemeldet habe, der eigentlich deutlich über 40cm wachsen sollte, nie irgendwie einen Bescheid bekommen. Allerdings wurde ich schon mal vom OA gefragt, wie groß der Hund sei :hust:
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