DogForum.de das große Hundeforum

Hallo Hundefreund,

Ob Rassehund oder Mischling, groß oder klein, wir heißen Euch alle herzlich willkommen. Die Benutzung vom Hundeforum ist absolut kostenlos. Als Mitglied könnt Ihr aktiv am Forum teilnehmen, hier geht es zur kostenlosen Anmeldung.

Mitglieder Login

  Passwort vergessen?
ANZEIGE

NRW 20/40 Regelung für Besucher ?

Verordnungen & Rechtliches.
Diese Rubrik dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Moderator: DF-Mods

NRW 20/40 Regelung für Besucher ?

Beitragvon kioto » 16.06.2008 22:55

Hallo NRWler,
Ich wohne in Schleswig-Holstein. Wollte im Sommer meine Eltern in Köln besuchen, natürlich mit Hund.
Unser Collie fällt mit Alter von 6 Monaten wohl unter die 20/40 Regelung, von der ich heute zum ersten mal höre. Er ist nicht gechippt.
Muss ich da jetzt einen Chip setzen und eine Prüfung machen?
Gruß Werner mit Jerry-Lee
kioto
(Themenstarter)
 
Mitglied
 

ANZEIGEN

Beitragvon groeni » 16.06.2008 23:03

Nee, Prüfung ist nicht erforderlich. Einen Mikrochip und kostenlose Registrierung möchte ich aber in jedem Fall anraten, schon für den Fall, dass der Hund abhandenkommt.

Gruss
Groeni
groeni
 
Mitglied
 

Beitragvon schnauzermädel » 16.06.2008 23:11

Hallo!

Also für Besucher gelten die Regelungen ihres Heimatbundeslandes.
Die Leinenpflicht für "große Hunde" in bestimmten Gebieten ist allerdings genauso zu beachten, wie die örtlichen Regelungen in den jeweiligen Gemeinden ;) .

LG
das Schnauzermädel
Benutzeravatar
schnauzermädel
 
Mitglied
 

Beitragvon Cerridwen » 17.06.2008 08:08

Ich habe mal in einer Reportage des OA Köln gesehen, das es egal ist, wo man her kommt. Man bräuchte zwar keine Prüfung ablegen, aber es bestehen die Pflichten wir sonst in der Stadt auch. Was bedeutet, das der Hund dann Leinenzwang hat.

In der Reportage ging es um einen Staff, der mit seinem Herrchen aus Hannover kam und es dort ja keine Maulkorbregel gab. Der Hund lief halt so bei seinen Leuten. Ende vom Lied war, das die auch der Meinung waren, das die Regelung vom Heimatbundesland gilt und das OA sich nicht sicher war und mit den Vorgesetzten telefoniert haben und die Halter des Staff´s dann einen Verwarnung zahlen mußten, weil der Hund trotzdem an die Leine gehört hätte und einen Maulkorb hätte tragen sollen.
"Wer sagt, dass zuverlässiges Verhalten bei diesem oder jenem Hund nicht ohne Strafe erreichbar ist, sagt nichts über den Hund aus, sondern beschreibt erst einmal seine eigenen Fähigkeiten."
Dr. rer. nat. Ute Blaschke - Berthold
Cerridwen
 
Mitglied
 

Sämtliche Beiträge geben die Meinung des jeweiligen Autors wieder.
Für den Inhalt dieser Beiträge sind ausschließlich die Autoren verantwortlich.



Zurück zu Verordnungen & Rechtliches



 


  • Ähnliche Topics
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste