Hallo,
wegen den "Trampelgeräuschen" - ich würde sagen, die gehören ebenso wie eine laufende Waschmaschine oder eine einlaufende Badewanne einfach zu den Geräuschen, die eine normal Nutzung der Mietsache mit sich bringt und die deswegen toleriert werden müssen (da gibts auch ne Gerichtsentscheidung zu - siehe auch diesen Link http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps/mieter_lexikon/ratgdmbmh_laerm.jsp). Laute Musik hingegen fällt nicht darunter - wenn dein Vermieter vernünftig ist, sollte eine Beschwerde über "getrampel" nicht viel bringen.
Lass dir auf jeden Fall diese Genehmigung schriftlich geben, wie schon vorgeschlagen!
Viel Glück und lass dich nicht unterkriegen,
Nadja






