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Maulkorbpflich für Listenhundwelpen in Brandenburg

Verordnungen & Rechtliches.
Diese Rubrik dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Moderator: DF-Mods

Maulkorbpflich für Listenhundwelpen in Brandenburg

Beitragvon Yohanna » 16.07.2007 19:14

Hallo,

ich habe gerade schon mal das Internet befragt, aber konnte leider keine Antwort finden. Daher schreibe ich mal hier in der Hoffnung, daß irgendein kluger Mensch mir helfen kann. Ich stehe vor folgender Situation:
Ich werde in ein paar Tagen mit meinen Hunden (Dobermannwelpe und Schäferhund) durch Brandenburg reisen und wir wollten eigentlich einen Spaziergang machen um den Hunden etwas erholung von der autofahrt zu geben. Nun ist der Dobermann in Brandenburg ein "Listenhund" und daher besteht nun mal Leinen- und Maulkorbzwang. Nun frage ich mich, ob der Maulkorbzwang auch für den Welpen gilt. Leine ist ja kein problem, aber wie bitte bringe ich einen 16 Wochen alten Welpen dazu sich einen Maulkorb anlegen zu lassen? Daher die frage, ob diese Pflicht vielleicht wie in Hamburg erst ab einem gewissen Alter des Hundes gilt. Außerhalb Brandenburgs sollten wir ja glücklicherweise keine Probleme haben! Mal abgesehen davon, daß einige Leute meinen ,meine Tervuren Hündin wäre zum allgemeinen Kuscheln "ooohhh ist die süüüüß und gaaanz weich!!!"
Meine Schlingel:
Henna (geboren 2004; belgischer Tervueren Schäferhund)
Laika (geboren 2007; Dobermann)
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Beitragvon casper » 16.07.2007 19:24

Hi
also ich habe auch mal gegoogelt und lt. Gesetz habe ich keine Ausnahme a la bis 6 Monate ohne Maulkorb gefunden. Was mich aber sehr wundert.
Ich würde mir bei 16 wochen aber auch nicht soviel Gedanken machen und nur eventuell einen Maulkorb dabei haben. Frei laufen lassen ist in Brandenburg legal eh sehr schwierig. Fahr einfach nach Berlin rein da steht wenigstens der Dobermann nicht auf der Liste )steht überhaupt nur noch in Brandenburg auf einer) und der Grunewald ist schon schön. Wenn ihr auf eine Boxerhündin mit quitschorangen Geschirr trefft.... :D

LG
Sandra
casper
 
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Beitragvon Hund » 16.07.2007 19:36

Hat der Hund in seiner Heimatgemeinde irgendwelche Auflagen?

Da du "nur" als Besucher bist, kannst du notfalls auf das Heimatrecht verweisen.

Edit:

Sorry, seh grad jetzt erst, daß du aus Finnland bist. Das ändert natürlich alles.
Hunde haben alle guten Eigenschaften des Menschen, ohne gleichzeitig ihre Fehler zu besitzen.
(Friedrich II. der Große)

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Beitragvon casper » 16.07.2007 20:06

Also die Rasse kann lt Brandenburgerischer Hundeverordnung ja durch wesenstest und sachkunde von der Maulkorbpflicht befreit werden, ABER erst wenn der Hund 1 Jahr alt. Ich habe das Gesetz jetzt mehrmals gelesen und gehe davon aus, das es keine Ausnahme von der Maulkorbpflicht bei jungen Hunden gibt.

Das ist die einzige Aussage über Hunde die nicht in Brandenburg sind:
(5) Gefährliche Hunde, die außerhalb des Landes Brandenburg gehalten werden, haben im Land Brandenburg am Halsband neben dem Namen und der Adresse des Hundehalters die nach den dortigen Vorschriften erforderlichen Kennzeichnungen oder Markierungen zu tragen. Der Halter hat die entsprechenden Erlaubnisse oder Bescheinigungen mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. und da kann man schon sagen, in Finnland gibt es so etwas nicht also auch keine Unterlagen.

@Hund: Meinste der Brandenburger Dorf Polizist kann der Argumentation folgen und das bei einer Welpe :???: :???:

LG
Sandra
casper
 
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Beitragvon Hund » 16.07.2007 20:09

casper hat geschrieben:@Hund: Meinste der Brandenburger Dorf Polizist kann der Argumentation folgen und das bei einer Welpe :???: :???:

LG
Sandra
Zumindest kann man ihn aus der Fassung bringen. Es liegt dann an ihm es zu widerlegen. Allerdings gilt hier auch die Einreisebestimmung für Deutschland zu beachten - ist Finnland in der EU? Dann würde es auf jeden Fall greifen.

Um ganz ehrlich zu sein, ich würde es bei der bestehenden Konstellation ohne MK wagen.
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Beitragvon casper » 16.07.2007 20:38

Also Finnland ist in der EU, musste auch erstmal schauen...wie peinlich :ops:
Und der Brandenburger Beamte in seiner blauen Uniform, vorzustellen mit dem einfach köstlichen Akzent...sehr erheiternd.

Ich würde halt eventuell einen Mithaben, mehr aber auch nicht.

LG
Sandra
casper
 
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Beitragvon Yohanna » 17.07.2007 16:33

Na gut. Also bin ich doch nicht so unfähig die deutsche Sprache zu verstehen wie ich dachte (in Bezug auf das Brandenburgische Gesetz) ;)!
Und, Finnland ist seit 1996 in der EU. Als ich zu Anfang herkam wußte ich das zwar (weil die Euro haben), aber ich wußte nicht wo Finnland überhaupt ist. Habe mich dann darauf verlassen, daß der Pilot im Flugzeug es weißt :D
Die Sache mit den Nachweisen erinnert mich an die Sache mit den Hundemarken. Nun mach mal wer einem Polizisten klar, daß meine Hunde keine HUndemarke haben, weil es sowas in Finnland nicht gibt. Grrrr!
Ich bin ganz froh, daß der Dobermann in anderen Bundesländern nicht auf der ominösen Liste ist. In Finnland gibt es sowas gar nicht. Da gilt Allgemeine Leinenpflicht (*NERV!!!*) und fertig.
Nun, ich denke in dem Falle werde ich mit meiner Madame Unfug Brandenburg umfahren. Mecklenburg Vorpommern soll ja auch schön sein...
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Beitragvon Cerridwen » 18.07.2007 09:19

Ja riskieren kann man es ja und wenn man angesprochen wird, dann kann man immer noch so tun, als ob man es nicht versteht und versuchen mit denen finnisch zu reden und so tun, als ob man Englisch nur sehr schlecht versteht.
"Wer sagt, dass zuverlässiges Verhalten bei diesem oder jenem Hund nicht ohne Strafe erreichbar ist, sagt nichts über den Hund aus, sondern beschreibt erst einmal seine eigenen Fähigkeiten."
Dr. rer. nat. Ute Blaschke - Berthold
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Beitragvon Alina_ » 09.03.2008 23:33

Maulkorbpflich für Listenhundwelpen
:schockiert:
DEN Ordnungshüter möcht` ich sehen, der DAS durchsetzen will. Abe die Frage ist berechtigt, es gibt immer wieder Fanatiker.
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Beitragvon rotti-frauchen » 09.03.2008 23:41

huhu,
wir waren in brandenburg mit einem erwachsenen rottweiler. es gab keinerlei probleme, wir wurden nie angesprochen. haben uns nie gedanken darüber gemacht, weil wir ja die test alle für ganz deutschland bestanden hatten :lachtot: ja, da gab es damals unterschiede :irre:
wie auch immer, wir besuchten einen dobizüchter. sie gingen mit ihren hunden auch maulkorb.
ich denke, das es, wenn der hund hört und nciht auffällig wird, wird es keine probleme geben. :D
gruß marion
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