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Leinenzwang vor dem 01.04. in Niedersachsen

Verordnungen & Rechtliches.
Diese Rubrik dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Moderator: DF-Mods

Leinenzwang vor dem 01.04. in Niedersachsen

Beitragvon Dobermortal » 27.02.2008 12:26

Hallo Zusammen!

Ich hätte da mal eine Frage. Ich bin vorgestern spazieren gegangen, mein Hund und auch die anderen waren alle an der Leine. Unser Jäger hat uns dann drauf hingewiesen, dass wir unsere Hunde nicht mehr ableinen sollen, da schon junge Hasen und Vögel geboren sind.
Haben wir zur Kenntnis genommen.
Meine Frage: Darf ein Jäger das oder müsste dazu offiziell die Anleinpflicht für einen früheren Termin angekündigt werden?
Oder sollten wir Sie jetzt lieber an der Leine lassen?

Gruß, Steffie und Immortal
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Beitragvon bibidogs » 27.02.2008 12:33

Hallo Steffie,
bei uns ist das so, daß ein Jäger das in seinem Revier selbst bestimmen kann.
Ich kannte auch so einen, da mußten die Hunde das ganze Jahr an die Leine, wenn man durch sein Revier gegangen ist.
bibidogs
 

Beitragvon Rosenrot » 27.02.2008 13:12

Gute Frage, ich kann im niedersächsischen Jagdgesetz zu dem konkreten Fall nichts finden. Paragraph 33 beschäftigt sich mit der Schonzeit und Leinenpflicht. Es gibt Ausnahmeregelungen, aber die müssen wohl von den Forstbehörden erlassen werden.
http://www.recht-niedersachsen.de/79100/nwaldlg1.htm#p31

Ich kann die Leinenpflicht während der Brut-und Setzzeit zwar nachvollziehen, aber hier ist das für die Hunde sehr ungünstig, weil es weit und breit keine Freilaufflächen gibt (im Umkreis von 20km). Demzufolge hält sich auch keiner wirklich an die gesetzliche Vorgabe, denn den Hund 3 1/2 Monate (oder gar länger, wenn Sonderregelungen gelten) ohne jeglichen Freilauf zu führen ist schon heftig. Eine Schleppleine zählt strenggenommen ja nicht als angeleint. Wobei dazu auch nichts im Gesetzestext zu finden ist, aber irgendwo habe ich das mal gelesen.
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Beitragvon Dobermortal » 27.02.2008 14:14

Das heißt, dass wenn ich sie auf der Wiese laufenlasse und der Jäger mich erwischt und schimpft, könnte ich ihn auffordern, mir den Erlass der Forstbehörde, die diese Entscheidung getroffen hat schriftlich zu geben!?
Ich werds natürlich nicht darauf anlegen, man kann bei uns ganz gut sehen, wenn jemand kommt, aber bevor ich mir eine Strafe aufdrücken lasse, wäre das ja eine Option.
Danke für die Hilfe!

Steffie
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