Thomas Kochler hat geschrieben:Hallo Babsi oder auch babsiborder.
hallo an alle anderen,
es ärgert mich immer wieder, wenn offensichtlich Unwissende Behauptungen in die Welt setzen, die so an sich nicht stimmen.
Ich selbst wohne in Berlin und kann Deinen Argwohn eigentlich nicht verstehen und frage mich, wo hast Du Dein (Halb-)Wissen her?
Es gibt in Berlin auch seit Einführung des neuen Hundegesetzes immer noch keinen generellen Leinenzwang.
Das ist Fakt, auch wenn es die Springerpresse ob der Auflage uns immer wieder gern suggerieren mag.
Grundsätzlich kannst Du auch in Berlin Deinen Hund immer noch ohne Leine laufen lassen, es sei denn, er entstammt einer der "Liste-Rassen" oder es herscht eine besondere Situation vor, wie Menschenansammlung (z.B. Demo) o.ä.
Es ist einfach Dummfug, was Du, liebste Babsiborder oder auch Borderbabsi, da in den Raum wirfst.
Beste Grüße .... Thomas Kochler
Lieber Thomas.
Laut Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, gilt in der Fassung des Hundegesetzes in Berlin nach
§ 3
Leinenpflicht
(1) Hunde sind
1. in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen,
2. in Waldflächen, die nicht an den Zugangswegen durch besondere Schilder ausdrück-lich als dafür freigegeben gekennzeichnet sind (Hundeauslaufgebiete), und
3. auf Sport- und Campingplätzen sowie in Kleingartenkolonien
an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen. Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann. Darüber hinausgehende Vorschriften bleiben unberührt.
3
(2) Hunde sind
1. in Treppenhäusern, sonstigen der Hausgemeinschaft zugänglichen Räumen und auf Zuwegen von Wohnhäusern,
2. in Büro- und Geschäftshäusern, Ladengeschäften, Verwaltungsgebäuden und ande-ren öffentlich zugänglichen baulichen Anlagen,
3. bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstal-tungen mit Menschenansammlungen,
4. in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnhöfen sowie in und an den dazugehörigen Gebäuden und Haltepunkten und
5. in Fußgängerzonen sowie auf öffentlichen Straßen und Plätzen mit Menschenan-sammlungen
an einer höchstens einen Meter langen Leine zu führen. Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entspre-chend.
Also Bitteschön, wer erzählt jetzt welchen Blödsinn ?
LG
Uwe
Hund: Paula.
Working Cocker Spaniel.