macintoshrealjumper hat geschrieben:Siehst du, und das ist der feine Unterschied.
Bei einem Kaufvertrag erwirbst du das Recht an einer Sache mit ihr nach Belieben zu verfahren ( so die allgemeine Definiton ) - sprich, du kannst es auch wegwerfen!.
Ein Tier ist nunmal eine Sache - ergo ... kannste dir ja denken.
Deswegen einen Schutzvertrag. In diesem verpflichtest du dich, dich um das Tier zu kümmern, du erwirbst also kein Eigentum, sondern nur ein Recht auf das du dich berufen kannst. Das Eigentum bleibt beim Eigentümer, sprich der Tierschutzorga, die so sicherstellen kann dass es dem Tier auch wirklich gut geht.
Ein seriöser Züchter macht das übrigens auch so - gleich wie der Vertrag heißen mag. Er behät seine Schützlinge ein Leben lang im Auge und achtet drauf ob es ihnen gut geht.
Rein juristisch betrachtet deswegen Schutzvertrag statt Kaufvertrag!
LG
Wenn ich einen Hund kaufe - egal ob aus dem TS oder vom Züchter - geht er in mein Eigentum über.
Ist der "Verkäufer" damit nicht einverstanden, kann er den Hund behalten.
Allerdings habe ich nichts gegen die Klausel im Kaufvertrag, die dem Verkäufer ein Vorkaufsrecht einräumt, sollte man den Hund abgeben müssen oder wollen.
Alle meine Neufundländer kamen von seriösen Züchtern. Keiner kam auf die Idee einen Schutzvertrag abzuschließen, mir alle Pflichten zu übertragen und sich alle Rechte am Hund zu sichern.
Ein seriöser Züchter behält seine Hunde ein Leben lang im Auge. Das gelingt ihm besonders gut, wenn der Hund dann ein paar hundert Kilometer weiter weg leben wird, seine Hunde nach Amerika, Japan und Australien verkauft.
Oh je, manchmal kann ich mich nur wundern.
Gaby und ihre schweren Jungs