von Cerridwen » 27.08.2007 07:40
Ich würde aber dann schon im Vorfeld ein gute Rechtsschutzversicherung abschließen und schon im Vorfeld alles vorbereiten, das du im Notfall schnell eine einstweilige Verfügung zur Herausgab des Hundes hast.
Der Grund ist der, das der Tierschutz recht fix ist, das Tier wieder an sich zu nehmen, wenn man den Klauseln nicht folgt und es als Vertragsbruch dar legt. Tier ist dann erst mal beschlagnahmt und weg, dann kann man nur selber klagen und hoffen, das man recht bekommt - und zwar auf Grund des Tierschutzgesetztes.
Es sind Tiere schon wegen weniger wieder abgeholt worden und in den Tierschutz zurück gegangen.
Fakt ist ja, das die meisten Schutzverträge das Papier nicht wert sind, auf dem sie stehen - selbst wenn sie durch einen Anwalt geprüft worden sind. Es gibt nur sehr sehr wenige, die wirklich komplett wasserdicht sind.
Es stellt sich dann immer die Frage, ob es einem den eventuellen Stress wert ist, zumal man ja in den meisten Fällen einen Kastrationsgutschein mitbekommt.
Im übrigen ist auch die Klausel mit dem Zuchtverbot genauso wiedrig, denn auch das kann man eigentlich nicht verbieten oder untersagen. Manche Züchter haben das schon mal in ihren Verträgen drin (wenn eine genetische Disposition vorliegt, dann auch zu recht), das mit den Tieren nicht weiter gezüchtet werden darf - ohne ersichtlichen Grund.
"Wer sagt, dass zuverlässiges Verhalten bei diesem oder jenem Hund nicht ohne Strafe erreichbar ist, sagt nichts über den Hund aus, sondern beschreibt erst einmal seine eigenen Fähigkeiten."
Dr. rer. nat. Ute Blaschke - Berthold