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kastration vertraglich festlegen?

Was sonst nirgendwo reingehört.

Moderator: DF-Mods

Beitragvon Cerridwen » 27.08.2007 12:51

Vermutlich ist es da festgelegt, das Krümel unter keinen Umständen auch nur ansatzweise in die Zucht kommt oder sich anderweitig vermehrt, weil er eine genetische Disposition hat - einseitig taub.

Zum anderen ist es wie gesagt eine sehr beliebte Floskel in den Verträgen, gerade im Tierschutz. Ich habe es auch schon erlebt, das man die Tiere mitbekommen hat, aber dann ein Brief vom Tierarzt mit Termin zur Kastra ins Haus flatterte und wenn man nicht dort erschien, stand die Orga vor der Tür.
"Wer sagt, dass zuverlässiges Verhalten bei diesem oder jenem Hund nicht ohne Strafe erreichbar ist, sagt nichts über den Hund aus, sondern beschreibt erst einmal seine eigenen Fähigkeiten."
Dr. rer. nat. Ute Blaschke - Berthold
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Beitragvon roswithab » 27.08.2007 13:00

Der Grund für die Klausel ist in der Regel, daß man potentiellen Hundevermehrern keine Tiere aus dem Tierschutz geben möchte, insbesonders keine Rassehunde.

Leider sind die Erfahrungen, die die verschiedenen Tierschutzorganisationen in dieser Hinsicht machen, zum Teil grottenschlecht ( beispielsweise junge Hündin vermittelt, die innerhalb von 2 Jahren dreimal hat werfen müssen!) Von daher auch der Eigentumsvorbehalt.
lg Roswitha
Nele Eurasierhündin *7.7.99
Taro Shibarüde *3.12.2005
Kenji Shibarüde * ? 2004/2005
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Beitragvon quai11 » 27.08.2007 13:27

Hallo, ich habe bei meinen zwei damaligen Tierschutzhunden nichts mit Kastration unterschreiben müssen, nur das sie nicht zur Zucht eingesetzt werden. Bei dem Rüden hatte ich trotzdem die SV- Papiere mitbekommen.

LG Iris + Schäfis
quai11
 

Beitragvon Pebbles » 27.08.2007 13:28

Es kommt auf die Forumulierung an.

Wenn nur drinnen steht "muß kastriert werden" können sie sich das an die Backe schmieren. Denn ein Vermittlungsvertrag ist nichts anderes als ein Kaufvertrag und der Verkäufer hat nach Verkauf über die Verkaufssache (also das Tier) nicht mehr zu bestimmen.

Anders ist es, wenn steht "muß kastriert werden, ansonsten Vertragsstrafe von 5000 (oder was auch immer) Euro" Die wirst du dann zahlen müssen, wenn du nicht kastrierst.
Liebe Grüße
Silvia und die Mogwais
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Beitragvon March » 27.08.2007 13:46

Bei mir stand es so:

"7. Sonstige Hinweise:
Das übereignete Tier sollte nicht zu Zuchtzwecken genutzt werden.
Im Sinne des Tierschutzes wird zu einer Kastration geraten, sofern diese noch nicht erfolgt ist"


Ich kenne es aber auch anders. Nämlich stand in einem dass das Tier wieder zurückgeholt werden kann, wenn es nicht kastriert wird und damit ist es ja mit einer geldstrafe gleich zu setzen und da wäre ich wirklich vorsichtig.
Gruß Nina
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