Die bloße Drohung, Giftköder für Hunde auszulegen, ist nicht strafbar. Wie Keksi schon gesagt hat, ist das Töten eines Hundes nur eine Sachbeschädigung, die nur ein Vergehen darstellt, daher scheidet eine Bedrohung mit einem Verbrechen aus. Ansonsten ist auch nur die Androhung von schweren Straftaten strafbar.
Aber das tatsächliche Auslegen ist natürlich strafbar! Je nachdem, ob und wer dann zu Schaden gekommen ist und was die Intention des Täters war, kommt von der versuchten Sachbeschädigung bis zur (bedingt) vorsätzlichen Tötung alles in Betracht.
LG, Caro




