Reh gerissen, was tun ???

  • Hallo Leute,


    hat jemand von euch schon am eigenen Leib erfahren, wie es ist, wenn der eigene Hund ein Reh reißt und man kann nur zugucken, da er zu schnell ist? Einer Freundin ist das heute passiert, leider war das Reh so schwer verletzt, dass es durch den Polizisten erschossen werden musste. :fluch: Sie ist total geknickt, am Boden zerstört und von ihrem eigenen Hund natürlich total enttäuscht. :sauer:


    Der Polizist meinte dann, dass sie, ist ja auch klar, eine Anzeige wegen "ungewollter" Wilderei bekommt. Er meinte, dass das ganze vor Gericht kommt und es vom Richter abhängt, ob es nur eine Geldstrafe, Sozialstunden oder noch schlimmer gibt. Er meinte wohl auch zu ihr, dass sie darüber nachdenken sollte, sich einen Anwalt zu nehmen. Er sagte dann aber noch, dass er auch vermerken wird, dass sie angerufen hat und das verletzte Tier nicht einfach sich selbst überlassen hat.


    Wer hat in so einem Fall schon selbst Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, wie das Ganze abläuft und was wirklich auf sie zukommt??? :hilfe:

  • Der Polizist hat recht, lt. Gesetz ist eine "Jagdwilderei durch Fahrlässigkeit" eine Straftat. Nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches (§§ 292, 294, 295) steht Jagdwilderei unter Strafe. Sie kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Ein Anwalt wäre da wirklich angeraten.


    Schlimme Sache, aber ich rechne es Deiner Freundin hoch an, dass sie das Tier nicht einfach hat liegen lassen. Dem Ordnungsamt wird dies sicher auch gemeldet, von denen wird sie wahrscheinlich auch noch Post bekommen.

  • hm Erfahrungen hab ich damit keine aber ich würd wohl schleunigst in einen Verein eintreten und für die Begleidhundeprüfung trainieren, damit der Richter sieht dass ich aus dem Vorfall selbst Konsequenzen gezogen habe und um evtl. zu verhindern dass mein Hund als gefährlich eingestuft wird.

  • Hallo Sterni,


    Zitat

    musste. :fluch: Sie ist total geknickt, am Boden zerstört und von ihrem eigenen Hund natürlich total enttäuscht. :sauer: :



    Dass sie am Boden zerstört ist kann ich gut verstehen, allerdings nicht dass sie von ihrem Hund enttäuscht ist :???:


    Ihr Hund ist nur seiner Natur gefolgt und sie hat ihn gelassen...


    Aber nutzt nun nix mehr darüber zu diskutieren, passiert ist passiert.





    Zitat

    Wer hat in so einem Fall schon selbst Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, wie das Ganze abläuft und was wirklich auf sie zukommt??? :hilfe:



    Einer Freundin meiner Schwester ist das Gleiche passiert ( Raum Hameln).


    Für sie waren es 500,-€ Geldstrafe.



    Zitat

    Sie kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.


    Dass Deine Freundin eine Freiheitsstrafe bekommt glaube ich auf keinen Fall, weil sie es selbst gemeldet hat.



    Ich finde es sehr gut dass sie das Reh nicht einfach sich selbst überlassen hat aus Angst vor Konsequenzen, gibts genügend Leute die das so machen!
    Bestell ihr mal bitte liebe Grüsse, egal was passiert, sie hat zumindest
    das Tier vor einem qualvollen, langsamen Tod bewahrt!



    Ich würde erstmal abwarten bis sich jemand meldet und dann gegebenenfalls einen Anwalt einschalten.


    Viel Glück!

  • Zitat

    Nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches (§§ 292, 294, 295) steht Jagdwilderei unter Strafe. Sie kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.


    Die Strafbarkeit nach §292 erfordert aber einen Vorsatz.

  • Zitat

    Ihr Hund ist nur seiner Natur gefolgt und sie hat ihn gelassen....


    Also ganz so war es ja nun nicht!!! Sie hat das Reh leider nicht vor ihrem Hund gesehen und als dieser dem Reh schon hinterher gemacht ist, hatte sie keine Chance mehr ihn abzurufen. Also ist sie ihm hinterher gelaufen, um das Schlimmste zu verhindern. LEIDER hat sie ihren Hund nicht rechtzeitig erreichen können, um das Reh vor dem Reißen zu schützen. :fluch:


    Wir alle wissen nur zu gut, dass das Jagen die Natur vieler Hunde ist. LEIDER. Aber mein Freund hat sich bei einem befreundeten Jäger kundig gemacht und dieser meinte, meine Freundin sollte zum Pächter oder wem auch immer dieses Wald- und Wiesengrundstück gehört, gehen und ihre Reue zeigen und es so irgendwie klären. Denn nur dieser gibt ja die Anzeige auf, nicht die Polizei. Und der Jäger meinte auch, dass die Strafe erst dann höher ausfällt, wenn solch ein Vorfall schon des Öfteren vorgekommen ist, so bleibt es wohl bei einer Geldstrafe. Ist wohl gleichzusetzen mit einem Verkehrsdelikt, wenn man zu schnell gefahren ist. Zumindest, wenn es nur einmal vorkommt!!!

  • Wenn man etwas verbockt hat, ist es doch ganz normal, daß man die Verantwortung übernimmt und sich bei allen Geschädigten entschuldigt.
    Daß man eventuell noch eine Art Wiedergutmachung/Ablaß zahlen muß - ok, muß man selbst beim Falschparken.
    Übernimmt doch aber sicher die Versicherung.


    Tut mir leid für Deine Freundin, daß sie das erleben mußte. Als sie auf die Polizei gewartet hat bei dem Tier, war bestimmt auch hart.
    Aber enttäuscht vom Hund? Sie wußte, daß der Hund jagdlich ambitioniert ist....


    Klar haben manche unserer Hunde früher auch schon mal Beuteerfolg:gehabt, ein so großes Stück allerding noch nie.
    Die Hasen und Fasane waren direkt tot, wurden gebracht, waren nicht zerknautscht und wir haben sie in die Kühltruhe gepackt.
    Mein Vater war immer begeister, weil kein Schrot drin war.

  • Mal eine vielleicht naive Frage Sterni, rein aus Interesse.


    Was für eine Rasse ist der Hund Deiner Freundin? Und wie ist das passiert? Unsere beiden sind ja auch hinter Rehen oder Hasen her gewesen. Aber 1000 m hetzen und dann haben sie es aufgegeben.


    Hatte der Hund schon früher Jagderfolg?


    Drück Deine Freundin von mir. Ich kann mir vorstellen wie sie sich gefühlt hat. Das verletzte Reh. Und Hochachtung, daß sie es nicht einfach sich selbst überlassen hat.


    Daggeldomtöse hat geschrieben: Wenn man etwas verbockt hat, ist es doch ganz normal, daß man die Verantwortung übernimmt.


    Leider ist das in unserer Gesellschaft nicht mehr normal. Fängt an auf dem Parkplatz, wo man ein Auto anbufft und einfach wegfährt oder das Reh....


    Gestern in der Tierklinik kam ein Ehepaar an mit einem angefahrenen Bussard. Wollten die Kosten übernehmen. Die meisten Autofahrer sind wahrscheinlich weitergefahren.


    So was wie ein Reh reißen sollte nicht passieren. Aber kann passieren eben, trotz aller Vorsichtmaßnahmen.


    Liebe Grüße
    Angie

  • Ich weiß nicht wie es in eurem Bundesland ist, aber ich kenne ich es so, dass bei den Hundegesetzen ein "gefährlicher Hund" (Maulkorb- und/oder Leinenzwang) auch derjenige ist, der unkontrolliert wildert...und sogar mit tödlichen Folgen! Nicht umsonst "dürfen" Jäger wildernde Hunde abschießen.


    Nicht dass auch solch eine Konsequenz auf sie und den Hund zukommt. :/

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