Tierheimhunde ausführen - Auflagen

  • Hallo zusammen,
    bin beim Lesen eines anderen Threads drauf gekommen, dass es offensichtlich in den verschiedenen Städten unterschiedliche Regelungen zum Gassigang mit den Hunden der dortigen Tierheime gibt. Da wär es doch mal interessant, einen Thread anzulegen mit den Bedingung und Auflagen der verschiedenen Tierheime.


    Ich fange mal an:


    Tierheim Erfurt http://www.tierheim-erfurt.de: Um hier einen Hund Gassi zu führen wird erwartet, dass man Mitglied im Tierschutzbund ist (wg. der Versicherung, wenn ich das richtig verstanden habe).


    Bin gespannt auf weitere Infos über andere Städte (am besten gleich mit Links, wenn das erlaubt ist?)!

  • Richtlinien des Franziskus-Tierheims in Hamburg http://www.franziskus-tierheim.de


  • also im tierheim rostock muss man sich nach einer belehrung in eine liste eintragen, man muss die kopie einer privaten unfallversicherung vorlegen und es wird, meines wissens, vorausgesetzt, dass man nicht nur gassigeht, sondern auch mal ehrenamtlich mithilft beim saubermachen und anderen alltäglichen sachen, die nun mal anfallen und vllt nicht alle so viel spaß machen wie das spazierengehen. das mindestalter ist 14, wenn ich mich nicht irre.


    http://www.tierheim-rostock.de

  • *schubs* - aus aktuellem Anlass....


    Wie sieht es in den Tierheimen bei euch aus? Gibt es bestimmte Gassiauflagen?


    Her damit!

  • Bei uns muss man nur Mitglied werden kostet dann glaub 50 euro im Jahr und dann kann man mit den Hunden spazieren gehen.
    Ableinen darf man sie natürlich net. ;)

  • http://www.tierheim-memmingen.de


    bestimmte auflagen gibt es bei uns nicht.
    man muss kein mitglied oder sonstiges sein.


    sogar kinder ab ca 12 jähren (geschätzt) dürfen einen hund ausführen.
    natürlich nur welche die diesen auch "gewachsen" sind, sofern die "kinder" ein entsprechend reifes auftreten zeigen.


    edit: das mit dem ableinen ist so eine sache, war ja früher jeden tag im tierheim und hatte sozusagen meine stammhunde zu denen ich auch schon eine gewisse bindung aufgebaut hatte, die konnte und durfte ich auch von der leine lassen.
    einmal wars krass, wollte nen hund das erste mal ausführen (er war neu da) und wollte mir grad eine leine aus dem schrank schnappen da meinte der tierpfleger "die brauchst du nicht".
    traumhund sag ich euch...kannte mich nicht und folgte aufs wort (border-dsh-mix)...
    naja is mir auch nur einmal in den ganzen 5 jahren passiert :roll:

  • Das ist bei uns ziemlich einfach geregelt:


    1. Die Anordnungen und Warnungen des Tierheimpersonals müssen unbedingt befolgt und beachtet werden.


    2. Jeder Hund (egal ob groß oder klein) muss angeleint sein.


    3. Das Mindestalter zum Ausführen der Hunde beträgt 18 Jahre, ab 16 Jahren nur mit einer schriftlichen Genehmigung des oder der Erziehungsberechtigten, darunter nur in Begleitung eines Erwachsenen. Auch bei Begleitung durch Erwachsene dürfen Kinder unter 16 Jahren Hunde nicht an der Leine führen.


    4. Im Falle von sachlichen und körperlichen Schäden (Verletzungen und, oder beschädigte Kleidung) infolge des Ausführens übernehmen wir keine Haftung.


    5. Um Beißereien zwischen den Hunden zu vermeiden, ist ein Sicherheitsabstand von 5 Metern zwischen den Tieren einzuhalten.


    6. Nach dem Ausführen der Hunde bitte die tierheimeigenen Leinen wieder abgeben.


    7. Bei Nichteinhaltung dieser Ausführregeln ist unsere Tierheimleitung angewiesen Platzverbote auszusprechen


    Liebe Grüße, Niani

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