Besitzerdaten im Impfausweis


  • M.E. ja, wenn ich die Richtlinie richtig verstanden habe, denn es
    wurden auch keine Seiten für den Besitzer frei gegeben.

    Zuerst schreibst du, man darf sich auf keinen Fall selbst als Besitzer eintragen, jetzt schreibst du man darf aber die Adresse selbst ändern.


    Das widerspricht sich.

  • Du kannst diesbezüglich in dem Ausweis herumändern was du willst, das ist vollkommen egal wer da als was drinsteht. Das was für DIESEN "Ausweis" zählt, ist lediglich, dass der Hund samt Chip mit den eingetragenen Impfungen im Ausweis übereinstimmt, egal wer da als Besitzer eingetragen ist und welche Adresse da drin steht. Es interessiert bei der Kontrolle des Impfausweises (und nichts anderes ist der EU-Ausweis) niemanden wem der Hund gehört und ob diese Angaben richtig sind.

    Nun gut, das ist Deine Sichtweise, die man erst mal zur Kenntnis
    nehmen kann, bleibt nur die Frage, wie ein Grenzeintritt in ein
    anderes Land verläuft ? Die Botschaften sehen das aber ganz anders.

  • bleibt nur die Frage, wie ein Grenzeintritt in ein
    anderes Land verläuft ?

    Ich habe bereits mit einem "fremden" Hund einen Grenzeintritt gemacht, niemanden hat es interessiert, dass nicht ICH im Ausweis stand, sondern der Besitzer des Hundes. Es war nur wichtig, dass der Hund zum Ausweis mit den gültigen Impfungen/Untersuchungen gehört.

  • Ich habe von meiner Züchterin den Pass aber auch "leer" bekommen, also ohne eingetragenem Besitzer. Die Daten zum Hund Abschnitt II bis IV waren natürlich ausgefüllt und mit Folie gesichert. Hätte da die Züchterin als Erstbesitzerin von der TÄ eingetragen werden müssen?


    Auch im Pass selbst steht in keinem Abschnitt, dass die Besitzerseite nicht selbst ausgefüllt werden darf. Ist das vlt. wieder von Land zu Land unterschiedlich?

    So kenne ich das auch :smile:

  • Ich hab mich jetzt mal bei dem hier zuständigen Amtsvet. erkundigt. Nach seiner Aussage kann ich problemlos den neuen Besitzer in den bereits ausgefüllten Impfausweis eintragen. Dafür wäre kein Besuch des Tierarztes nötig.
    Ich wohne im Grenzbereich und musste erst vor kurzem den Impfausweis meiner vor 7 Monaten übernommenen (der Ausweis ist vor 8 Monaten ausgestellt worden) Hündin vorlegen. Es gab keine Beanstandung.

  • Du kannst diesbezüglich in dem Ausweis herumändern was du willst, das ist vollkommen egal wer da als was drinsteht. Das was für DIESEN "Ausweis" zählt, ist lediglich, dass der Hund samt Chip mit den eingetragenen Impfungen im Ausweis übereinstimmt, egal wer da als Besitzer eingetragen ist und welche Adresse da drin steht. Es interessiert bei der Kontrolle des Impfausweises (und nichts anderes ist der EU-Ausweis) niemanden wem der Hund gehört und ob diese Angaben richtig sind.

    Das ist richtig, den Besitzer-Eintrag kann man jederzeit selber im Pass ändern, das muss kein TA machen. Ist ja auch auf dieser Seite, wenn ihr mal nachschaut, keine Stelle wo der TA unterschreiben oder abstempeln muss.


    Ich habe von meiner Züchterin den Pass aber auch "leer" bekommen, also ohne eingetragenem Besitzer. Die Daten zum Hund Abschnitt II bis IV waren natürlich ausgefüllt und mit Folie gesichert. Hätte da die Züchterin als Erstbesitzerin von der TÄ eingetragen werden müssen?


    Auch im Pass selbst steht in keinem Abschnitt, dass die Besitzerseite nicht selbst ausgefüllt werden darf. Ist das vlt. wieder von Land zu Land unterschiedlich?

    Ich müsste auch nachschauen oder nachfragen, aber ich meine, dass bei Erstaustellung eines EU-Passes schon ein Besitzer (der derzeitige Besitzer, in Falle von Welpen halt der Züchter) eingetragen werden soll.


    Wenn da nix drinsteht, ist es aber wahrscheinlich auch nicht so schlimm beim z.B. Grenzübertritt, es geht ja darum, dass der Hund eindeutig identifizierbar und dem Passe zuzuordnen ist (mittels Microchip und gegebenfalls der Beschreibung im Pass) und dass die Impfungen im Pass korrekt sind. Dafür braucht es keinen Besitzer-Eintrag.


    Zum Besitzernachweise dient ja eigentlich nicht der EU-Pass, sondern ein Kaufvertrag/Schutzvertrag/Schenkungsurkunde oä. So Sachen wie Eintrag im Impfpass, wer den Hund bei Steuer und Versicherung gemeldet hat usw werden eigentlich nur zur Abklärung rangezogen, wenn es keinen Kaufvertrag oä gibt.

  • @Selkie, ... Wichtig ist nur, dass der Hund (Katze etc) mit gültigen Tracespapieren fliegt.


    Die Version kannte ich nicht, wenn das mit Traces möglich ist, dann ist das natürlich ein netter Kompromiss. Mir ist aber noch nicht so ganz klar, wozu der Flugpate dann überhaupt nötig ist? Nur für die Mitnahme der Papiere? Das ganze andere bürokratische Zeug wird ja trotzdem der Verein machen, sowohl beim Abflug als auch bei der Ankunft?


    Diese Version ist wahrscheinlich billiger als die Beauftragung eines Unternehmens, aber dennoch sind die Kosten höher als vor 10 Jahren, denn die ganze Traces-Geschichte war damals für Tierschutzvereine nicht nötig (oder nur bei den mir bekannten Vereinen nicht üblich?).

  • @'Selkie wie soll der Hund/die Tiere sonst ins Flugzeug kommen? Die Fluggesellschaften nehmen die Boxen nur mit, wenn es dazu einen menschlichen Passagier gibt.


    LG Gila

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