Besitzerdaten im Impfausweis

  • Und was mich verwundert, warum manche hier nicht als Besitzer im Ausweis eingetragen sind. Ich dachte dass ist wichtig wegen der Besitzansprüche, bzw woher soll der Zoll / die Behörden dann wissen dass der Hund nicht gestohlen wurde? Stehe Grade bissl auf dem Schlauch

    Weil jeder mit jedem Hund zum TA gehen kann, ihn um eine Impfung bitten und da man den Pass verlegt hat / der Hund neu ist.... bekommt man eben einen Pass auf den eigenen Namen ausgefüllt.
    Der Impfpass ist ein Dokument, das beweisen soll, dass DIESER Hund, die eingetragenen Impfungen, Entwurmungen... bekommen hat.


    Er ist KEIN Dokument zum Eigentumsnachweis.

  • Und was mich verwundert, warum manche hier nicht als Besitzer im Ausweis eingetragen sind. Ich dachte dass ist wichtig wegen der Besitzansprüche, bzw woher soll der Zoll / die Behörden dann wissen dass der Hund nicht gestohlen wurde? Stehe Grade bissl auf dem Schlauch

    Nach neuen Standard darf das nicht sein, denn nur der TA darf den EU-Ausweis
    ausfüllen und trägt den Besitzer ein, der ja vor'm TA steht und das Tier impfen lässt.
    Das gilt für die ganze EU-Zone. Danach meldet der Besitzer das Tier bei Tasso an,
    geht heute über Internet und damit hat Tasso den Besitzer und das Tier mit ChipNr.
    erfasst. In Deinem Fall wurdest Du vom ungarischen vet.-Amt als neuer Besitzer
    ausgewiesen und solltest bei Gelegenheit Dich beim TA als neuer Besitzer nachtragen
    lassen im EU-Ausweis und natürlich bei Tasso anmelden...passt schon.

  • Nach neuen Standard darf das nicht sein, denn nur der TA darf den EU-Ausweis
    ausfüllen und trägt den Besitzer ein, der ja vor'm TA steht und das Tier impfen lässt.

    Das ist so nicht ganz richtig.
    Der Tierarzt darf kein EU-Heimtierausweis "leer", also ohne Eintrag des Besitzers ausstellen. Er wird bei Erstausstellung den Menschen als Besitzer eintragen, der den Hund bei ihm vorstellt. Das kann durchaus die Tierschutzorganisation sein!


    Jeder weiterer Besitzerwechsel kann der künftige Halter vornehmen, d.h. er trägt selbständig seine Daten in den EU-Heimtierausweis unter der Rubrik "Besitzer" ein.


    Die Daten über den Hund, insbesondere die Chip-Nr., müssen mittlerweile lamitiert sein. Da dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden.

  • @Selkie, wenn der Flugpate im Namen eines Vereins oder einer Person, die im Besitz des $ 11 .... ist fliegt und den Hund als Pate mitnimmt, ist kein Gesetz umgangen. Der Flugpate muss auch nicht Mitglied dieses Vereins sein. Wichtig ist nur, dass der Hund (Katze etc) mit gültigen Tracespapieren fliegt. Der Flugpate wird nirgends eingetragen.
    Gesetzeswidrig ist es dann, wenn sich der Flugpate als Eigentümer ausgibt und den Hund dann an eine dritte Person weitergibt.
    Die Tracespapiere führt der Flugpate zusammen mit dem Impfnachweis mit und übergibt sie dann an den Verein.

  • @Grinsekatze1


    Ich bin von meinem TA so informiert wurden, dass kein Besitzer
    mehr im neuen EU-Ausweis Einträge vornehmen darf.


    Nach neuen Richtlinien ist das auch richtig, denn:


    Kopie:
    Seit dem 29. Dezember 2014 darf der EU-Heimtierausweis nur noch von Tierärzten ausgefüllt werden. Wenn Euer Tier bereits eine Tätowierung oder einen Mikrochip hat, kann der Tierarzt Euch den EU-Heimtierausweis jederzeit ausstellen.


    Quelle: Der EU-Heimtierausweis: Das müsst Ihr wissen - DeineTierwelt - Magazin: Alles rund um Tiere


    Hast Du eine Quelle für Deine Behauptungen ?

  • Gesetzeswidrig ist es dann, wenn sich der Flugpate als Eigentümer ausgibt und den Hund dann an eine dritte Person weitergibt.

    Das geht ja nicht, denn europaweit muss der EU-Impfpass vom TA ausgefüllt
    werden. Wenn Betrugsabsichten geplant sind, muss also Dein genannter
    Flugpate schon beim TA als Eigentümer gestanden haben.


    Auch einfach überschreiben geht nicht mehr. Bei Änderungen muss das
    NamensKürzel vom TA plus sein Stempel stehen. Also Schluss mit lustig,
    aus die Maus....................

  • Ich habe von meiner Züchterin den Pass aber auch "leer" bekommen, also ohne eingetragenem Besitzer. Die Daten zum Hund Abschnitt II bis IV waren natürlich ausgefüllt und mit Folie gesichert. Hätte da die Züchterin als Erstbesitzerin von der TÄ eingetragen werden müssen?


    Auch im Pass selbst steht in keinem Abschnitt, dass die Besitzerseite nicht selbst ausgefüllt werden darf. Ist das vlt. wieder von Land zu Land unterschiedlich?

  • Naja, dieser Aussage nach zu urteilen gilt das für das erste komplette Ausfüllen des Impfpasses. Das bedeutet meiner Meinung nach, dass der TA dur keinen blanco Pass mitgeben darf, sondern den gleich vor Ort ausfüllen muss. Da fällt in meinen Augen aber ein Besitzerwechsel nicht drunter. Der bedarf wenn ich mich recht entsinne nur der Unterschrift des vorherigen Besitzers.
    Man kann ja auch nicht jedes Mal zum TA rennen, wenn man den Hund zB abgeben/verkaufen will. Noch dazu mit Neubesitzer zusammen.

  • @Sarah1,
    natürlich steht ein Name im Impfausweis. Der Impfausweis wird beispielsweise von dem spanischen Tierarzt mit den Angaben des Hundes auf den spanischen Tierschutzverein ausgestellt. Mit diesen Angaben werden die Tracespapiere mit den Angaben des deutschen Vereins beantragt. Der Name des Flugpaten erscheint nirgends. Der Amtsvet. auf dem Abflugflughafen (selten) oder dem Ankunftsflughafen (öfter), ist damit absolut zufrieden. Übergibt der deutsche Verein den Hund samt Papieren an den endgültigen Besitzer trägt er diesen im Ausweis ein.
    Wichtig ist nur, dass der Pate die Transportpapiere mitführt.

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