Besitzerdaten im Impfausweis

  • Man kann doch einfach einen neuen Impfpass ausstellen, wenn man das nächste mal impfen lässt.
    Wo ist das Problem?
    Chippnummer rein, Name...fertig...

    ein neuer Heimtierausweis würde bedeuteten kein Zollstempel (und die Zöllner hier gucken da eher nach, als nach der Tollwutimpfung ).


    Im Grunde ist es doch auch egal wer da drin steht, durch die Amicus Datenbank ist doch eindeutig ersichtlich wer der aktuelle Besitzer ist und die Datenbank geht im Zweifel (bei Zoll und sonsigen Behörden) vor dem Ausweis :???: .

  • Dann passt das für dich in der Schweiz ja wunderbar und du musst nichts ändern. In Deutschland gibt es kein zentrales Register für Hunde, bei so mancher Trennung scheint da der Eintrag im Impfpass, bei der Steuer und der Name in der Hundehaftpflicht (bei letzteren beiden sofern gemeldet/versichert wurde) auszumachen, wer den Hund bei Streitigkeiten bekommt...

  • Zumind. den Pass den ich hier habe, hört es nach Besitzer Nr. 2 auf und ein neuer Heimtierausweis würde bedeuteten kein Zollstempel (und die Zöllner hier gucken da eher nach, als nach der Tollwutimpfung

    Und was genau ist das Problem? Ich habe mit Splash auch einen Importhund nach CH, und der Zollstempel ist mir wichtig. Sollte der EU-Pass in einer Rubrik voll werden, gibt es halt einen neuen Pass, und ich führe den alten mit. Der Hund ist ja dank Chip eindeutig identifizierbar, daher kann auch der Zollstempel zugeordnet werden.

  • Und was genau ist das Problem?

    Es gibt kein Problem :ka: .
    Ich will einfach keinen 2ten Pass, wieso auch? Mein Hund ist mir eindeutig zuordbar (hier danke Datenbank), im alten ist der Zollstempel und das Impfbuch ist noch ncht mal ansatzweise voll.
    Sollte mal jmd was sagen TA oder Zoll, werde ich es machen, aber bis dahin, warum?
    Ich weiss nicht mal ob ich hier beim TA einen EU-Heimtierausweis bekomme, hier in der CH gibts doch eigene :???:
    (Was nicht heisst das es das nicht gibt, nur das ich es nicht weiss).


    Muss ja keiner Nachvollziehen. Ich wollte mit meinem Beispiel nur zeigen, dass im Heimtierpass nicht zwingend der Besitzer steht und das deshalb zumind. ich bei Grenzübertritt bisher keine Probleme hatte.



    Es ging ja ursprünglich um Mitnahme von Hunden im Frachtraum und Flugpaten die ja nicht der Besitzer sind, weil ein andere Besitzer im Ausweis steht...

  • Wer noch den alten Pass hat, braucht keinen neuen. Aber welcher Tierschutzhund hat einen 4 Jahre alten Ausweis?


    Natürlich kann ein Verein auch im neuen Ausweis mal eben für den Flug einen neuen Besitzer eintragen lassen. Aber wie gesagt: solches Handeln bewegt sich seit Änderung der EU-Verordnung in einer rechtlich sehr dunkelgrauen Zone. Ich persönlich halte es nicht für ein Zeichen von seriösem Tierschutz, wenn mit solchen Tricks die Gesetze umgangen werden.

  • Natürlich kann ein Verein auch im neuen Ausweis mal eben für den Flug einen neuen Besitzer eintragen lassen. Aber wie gesagt: solches Handeln bewegt sich seit Änderung der EU-Verordnung in einer rechtlich sehr dunkelgrauen Zone. Ich persönlich halte es nicht für ein Zeichen von seriösem Tierschutz, wenn mit solchen Tricks die Gesetze umgangen werden.

    Ich verstehe immer noch nicht, welche Gesetze umgangen werden, wenn ein Hund mit einem Flugpaten fliegt, der nicht Eigentümer des Hundes ist :???:

  • Ist zwar jetzt auch ziemlich OT aber, Stella kommt Baus Ungarn. Sie wurde direkt von ihrer Pflegestelle (ein privates Tierheim) nach Deutschland gebracht. Mir eigentlich anderen vermittelten Hunden. Einen zollstempel habe ich nicht. Jedoch ein Papier, dass ich als Transport Erlaubnis entziffern konnte. Ausgestellt vom vetamt in Budapest. Da bin ich als Eigentümer eingetragen.
    Und was mich verwundert, warum manche hier nicht als Besitzer im Ausweis eingetragen sind. Ich dachte dass ist wichtig wegen der Besitzansprüche, bzw woher soll der Zoll / die Behörden dann wissen dass der Hund nicht gestohlen wurde? Stehe Grade bissl auf dem Schlauch :???:

  • Du bist in Deutschland, die anderen User unterhalten sich über die Schweiz, welche nicht zur EU gehört. Daher kommt der Zollstempel, der kommt vom Import in die Schweiz. Allerdings kann sich ja wirklich jeder im Pass selbst als Besitzer eintragen, als eindeutigen Beweis für Besitzanspruch finde ich das ohnehin recht dürftig.

  • Leider hat das alles nichts mehr mit dem ursprünglichen Thread zu tun :ka:


    Wollt ihr für das Thema nicht vielleicht was eigenes auf machen, wenn da Klärungsbedarf ist?

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