Wenn man sich wirklich einsetzen möchte, dann sollte man erst nachforschen und das direkt mit der zuständigen Behörde klären. Dann kann man immer noch schimpfen das nix passiert - erstmal weiß man ja nicht gar nicht was passiert ist.
So sieht es aus.
Denn das Veterinäramt kann auf Grundlage des Tierschutzgesetzes ein Tierhalteverbot verfügen. Dazu bedarf es keines Gerichtsurteils. Und es ist vielleicht schon geschehen.
Das Gericht ahndet nur die Mißhandlung des Tieres durch eine Geldstrafe. Ein Richter kann, auch, wenn er noch so viel Post bekommt, sein eigenes Urteil nicht revidieren. Das kann nur die nächsthöhere Instanz.