Schreiben wegen Pruefung von Leinen/Maulkorbpflicht, was tun?

  • Ich würde auch samt Hund dort vorstellig werden und Stellung dazu beziehen. Dann können sie sich gleich selbst vor Ort ein Bild von den Hund machen.

  • ...........er ist kastriert und freut sich ueber jeden Mensch und Hund weswegen er gelegentlich freudig auch auf Menschen/Hunde zulaeuft zu denen er es vielleicht besser nicht tun wuerde.

    Genau da liegt das Problem. Bei so einem freudig Menschen/Hunden zulaufenden Hund muss man immer damit rechnen, dass jemand sich "belästigt" fühlt und etwas zur Anzeige bringt. Da spielt es keine Rolle, ob der Hund gebissen oder nur fast gebissen hätte. Fakt ist: der ist dahin gelaufen!

    Einen Hund, der nichts gemacht hat treten ist für mich Sachbeschädigung und Tierquälerei und sollte geahndet werden.

    In der geschilderten Lage darf der Mensch so handeln. Das Gegenteil von der Behauptung muss erst einmal bewiesen werden und das wird schwierig oder ist gar nicht möglich.

    Was wollte denn die Dame bei der Haftpflichtversicherung einreichen ? Fast passiert, da gibt es nun mal nichts.

    Die Haftpflichtversicherung interessiert das "fast gebissen" gar nicht. Warum auch? Die machen allenfalls einen internen Aktenvermerk!

  • So ein bisschen habe ich ja den Eindruck, dass euer Verwandter euch gegenüber die Situation herunterspielt. Eine Beschreibung der Situation aus seiner Sicht kann ich nämlich eigentlich gar nicht lesen. Da klingt es eher so, also ob die Frau aus heiterem Himmel bei euch auf der Matte stand.


    Ich treffe übrigens manchmal sogar Menschen, die Angst vor meinem Havi haben. Besonders hängengeblieben bei mir ist, dass ein Jugendlicher in der Straßenbahn sich nicht neben mir und damit gegenüber seinen Kumpels setzen wolle, weil ich Maja auf dem Schoß hatte.

  • In Bayern gibt es drei Kategorien in der Hundeverordnung. Kat.1 und 2 sind die "üblichen Verdächtigen" Rassen, für die vonHaus aus Auflagen gelten. Kat.3 sind Hunde, die auffällig geworden sind. Dazu zählt auch "Menschen auf gefahrdrohende Weise anspringen", der Hund muss also nicht gebissen haben.
    Je nach Gemeinde werden diese Regeln mehr oder weniger streng ausgelegt.
    Es stimmt leider auch nicht, dass die Frau Euch das "erst mal beweisen" muss - bei Hunden gilt im Zweifelsfall, dass der Besitzer die Ungefährlichkeit beweisen muss. In Bayern darf das OA Auflagen machen und auch den Hund ggf als Kat.3 einstufen (ist auch für die Steuer wichtig). Einen offiziellen Wesenstest dürfen aber nur staatl. vereidigte Sachverständige abnehmen, nicht die Mitarbeiter vom OA oder Hundestaffel wie in anderen Bundesländern.
    Ich würde pro-aktiv handeln. Generell kommt es nicht besonders gut, wenn man mit der Einstellung "sieht doch jeder, dass der Hund nicht böse ist" ankommt. Generell ist es besser, zu sagen "Ja, ist passiert, tut mir auch leid, aber hier sind die Dinge, die ich in die Wege geleitet habe, damit es nicht nochmal passiert" (z.B. Schleppleine, Hundeschule etc). Ich würde auf jeden Fall schriftlich Stellung nehmen, nachdem Ihr dazu schon aufgefordert wurdet, und unbedingt alle Fristen einhalten.

  • Und da die Dame selber einen Hund hat, kann sie hoffen das ich bei den nächsten Begegnungen nicht über ihre Leine stolpere, vor Schreck vom Rad falle, ihr Hund mich fast gebissen hätte ect.
    Tja, kann alles mal passieren. :ka: =)

  • Ganz ehrlich, bei Hundehaltern über 70 und einem jungen, temperamentvollen und offensichtlich unerzogenem Hund, der gar nicht mal so klein ist, würde es mich als Sachbearbeiter beim Ordnungsamt einen feuchten Kehricht interessieren, wie harmlos der Hund ist und ob die Frau übertrieben hat.


    Ich würde wissen wollen, ob der Hund von seinen Menschen - seien es die Eltern selber oder der Gassigänger aus der Verwandtschaft (warum ließ er/sie den Hund überhaupt von der Leine?) - grundsätzlich kontrolliert werden kann und ob den Haltern klar ist, dass es, wie Lorbas schrieb, nicht Aufgabe von Fremden ist, die Gefährlichkeit oder Harmlosigkeit dieses Hundes einzuschätzen.


    Denn irgendwie liest sich für mich der Eingangspost so, dass dieser Hund einfach sein eigenes Ding macht und nicht daran gehindert wird, in etwa so, wie man vor 30, 40 Jahren in Spanien überholt hat, nämlich unter tätiger Mitwirkung des Gegenverkehrs, der bitte abbremsen soll, weil ich am Überholen bin.


    Niemand ist perfekt, aber manchmal ist die Blauäugigkeit von "Der-tut-nix-und-hört-auch-nicht"-Haltern schon krass.


    Ich empfehle den Blick in diese beiden Beiträge:


    https://www.dogforum.de/index.…ID=14131857&#post14131857


    und


    https://www.dogforum.de/index.…ID=14131940&#post14131940


    Caterina

  • Vor kurzem ist genau das passiert, dass er auf eine junge Dame - selbst Hundehalterin - zugelaufen ist

    Wenn ich jeden HH zur Rechenschaft ziehen würde, deren Hund auf mich zu läuft hätte ich den ganzen Tag zu tun :fear:

    Kurz darauf stand die Dame samt Familie vor der Tuer und wollte wissen, ob meine Eltern eine Haftpflichtversicherung haben, weil der Hund sie... Zitat: 'beinahe gebissen haette

    Was sie sie denn der Versicherung in Rechnung stellen ?
    Einen imaginären Biss ? Nicht mal ihre Bekleidung hat etwas abbekommen. Vielleicht klebte etwas Fell von dem Tritt gegen den Hund an ihrer Sohle :ka:
    Die macht sich nur lächerlich xD

    Bei der Diskussion hat sich uebrigens herrausgestellt - was Ihrerseits zugegeben wurde - dass sie sich 'nicht mehr anders zu wehren wusste wie den Hund zu treten', was der ach so aggressive Hund damit quittiert hat, sich mit geducktem Kopf hinters gebuesch zu verziehen.

    Sorry, aber würde so eine Tante, wegen so etwas bei mir vor der Tür stehen, hätte ich die sowas von runtergeputzt


    Wenn man die Nähe eines entgegen kommenden Hundes nicht wünscht, dann ruft oder sagt man dem Besitzer, das er bitte seinen Hund ran und zurück rufen möchte.
    Das wäre die normale Art und Kommunikation zwischen Hundehaltern.
    Aber den Mund nicht auf bekommen und meinen Hund treten, dann wäre bei mir der Arsch echt ab :wuetend:

  • Na jaaaa, niemand und selbst die TS weiss nicht, wie es wirklich abgelaufen ist.
    Ich sag mal so, ein 50 cm SH grosser Hund, der stürmisch auf einen zu läuft ist nicht jedermanns Sache. :hust: Evtl ist die HH auch noch Neuling.
    Aber Maulkorb Pflicht finde ich da unangemessen, Leinenpflicht hingegen, ja. Zumindest solange daran nicht gearbeitet wurde.
    Deshalb wäre ein direktes Gespräch mit Hund wohl zielführender.
    Wir waren ja alle nicht dabei.
    Und seien wir mal ehrlich, würde der Hund in der Grösse so auf ein Kind zustürmen wäre das Entsetzen gross.


    Nachbars DSH stürmte auch mal freudig auf einen Golfer zu. Nun ja, der Golfer hatte klar Schiss, vor allen war er auch noch ein Nicht Hundehalter. Wie sollte er wissen, daß der Hund freudig war ? Der Hund musste zum Wesenstest, wurde aber vorher verkauft, weil keine Verantwortung der Erziehung da war. Auch ältere Leute. :/


    Ich bleibe dabei, mit Hund zur zuständigen Stelle und vorsprechen, bzw Stellung nehmen.

  • Wenn man die Nähe eines entgegen kommenden Hundes nicht wünscht, dann ruft oder sagt man dem Besitzer, das er bitte seinen Hund ran und zurück rufen möchte.

    Man kann auch einfach seinen Hund vorher ran rufen oder fragen ob Kontakt erwünscht ist und solange den Hund bei sich behalten. Bei Menschen, Joggern, Radfahrern genauso. Hunde sollten keine fremden Menschen belästigen. Das versteht sich von selbst, eine Sache der Höflichkeit, bei vielen Hundehalter aber leider in Vergessenheit geraten.

  • Denn irgendwie liest sich für mich der Eingangspost so, dass dieser Hund einfach sein eigenes Ding macht und nicht daran gehindert wird, in etwa so, wie man vor 30, 40 Jahren in Spanien überholt hat, nämlich unter tätiger Mitwirkung des Gegenverkehrs, der bitte abbremsen soll, weil ich am Überholen bin.

    Interessante Interpretation, samt dem Generalverdacht, dass 70jährige keinen Hund mehr halten können, ohne ihn zur öffentlichen Gefahr werden zu lassen.


    Ich überlege gerade, wie oft ein freundlicher junger Hund auf mich zu läuft auf Gassirunden. Mindestens einmal wöchentlich, ohne dass je Veranlassung bestand, den Hund zu treten oder sonstwie zu misshandeln.


    Nun waren weder du noch ich dabei, aber ich finde es interessant, dass manche Menschen es berechtigt finden, aus einer Bagatelle ein Verbrechen zu machen und automatisch das Schlechteste anzunehmen. Es ist traurig, wenn sogar Hundehalter die Tendenz unterstützen, Hunde als gut zu programmierende Automaten zu sehen und jedes subjektiv empfundene Fehlverhalten behördlich zu ahnden, egal wie trivial es war. Sicher sollte der Hund nicht zu jedem hinlaufen (ob er hingestürmt ist oder einfach gelaufen, wissen wir nicht), aber Gefährdung geht eher von misstrauischen als von freundlichen Hunden aus. Und wenn man in einer Gegend wohnt, in der die Hundehysterie bisher noch nicht angekommen ist, kann man durchaus davon überrascht werden, welche harmlosen Verhaltensweisen inzwischen als problematisch geächtet werden.


    Drum: ich würde auch mit dem Hund vorbeigehen und eine Stellungnahme der Halter und des Gassigängers abliefern. Letzterer sollte ja hoffentlich gesehen haben, was genau sich abgespielt hat. Zusätzlich würde ich anbringen, dass ein Besuch einer Hundeschule organisiert wurde, und dass der Hund künftig besser gesichert wird. Da ja keinerlei Schaden entstanden ist, gibt es auch keine Ansprüche an die Versicherung.

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