Pfusch beim Tierarzt

  • Liebe Hundefreunde ,ich brauche dringend einen Rat in einer schlimmen Situation:
    Mein Sohn hat vom Züchter eine kleine Hündin.Im Starterpaket war u.a.ein "unkaputtbares Welpenspielzeug .Der Züchter versicherte,daß kein Welpe dieses Spielzueg zerbeißen könne (Markenspieli).
    Da mein Sohn seinen ersten Hund hat,verließ er sich auf die jahrelangen Erfahrungen des Züchters,beobachtete aber die kleine Maus trotzdem aufmerksam,wenn sie spielte.In einem kurzem unbeobachteten Moment biß sie dem Spieli den Kopf ab und verschluckte ihn.Dieses Teil versperrte den Magenausgang .Not-OP,Magen aufgeschnitten!
    Sie bekam dann einen Halskragen,der mit einer Mullbinde befestigt war.Unzerreißbar,nicht möglich für den kleinen Hund ,diesen Verschluß zu lösen lt.Tierklinik.Einen Tag später ,die Kleine lag in ihrer Box nach der Pipirunde,hatte sie den Halskragen neben sich liegen und die Mullbinde war weg.
    Wieder in diesmal eine andere Klinik,die ein Endoskop hat.Vorher stellte der örliche TA noch fest,daß sie eine schwere Magenschleimhautentzündung hat.Außerdem bekam sie Zäpfchen von der TK,was der TA gar nicht verstehen konnte.
    Also ab zur Endoskopie,wieder in Vollnarkose.Resultat:Die Binde wurde nicht gefunden und könnte mittlerweile im Dickdarm sein.Wurde aber meines Wissen nicht untersucht,warum auch immer.Nun droht eventuell eine Dickdarmschädigung.Der Kleinen geht es schlecht.Sie ist gerade mal 3 Monate alt!
    Nun frage ich Euch,wer hat da Fehler gemacht,wer muß nun für den finanziellen Schaden aufkommen? Es kann ja nicht alles beim Halter hängenbleiben,der nichts falsch gemacht hat.Zumal seine Lebensgefährtin jahrelange Hundeerfahrung hat,selber viele Welpen großgezogen hat und alles richtig gemacht hat.
    Kann man Regreß fordern,einen Anwalt einschalten,wie kann man vorgehen gegen die Falschinfo des Züchters,der natürlich alles abstreitet,gegen die unfachgemäße Behandlung in der Tierklinik?
    Ich bitte sehr um ein paar Ratschläge.


    PS:Auch die Herstellerfirma des Spielzeuges hält sich raus mit der Begründung,das wäre mit ihrem Produkt noch nie passiert und deshalb leisten sie auch keinen Schadenersatz
    Bitte gebt uns einen Tip,wir sind völlig verzweifelt

    • Neu

    Hi


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    • Erstmal wünsche ich euch, dass die Kleine wieder auf die Beine kommt.


      Ansonsten: ich kenne mich jetzt nicht wirklich aus, aber ich würde davon ausgehen, dass der Halter sozusagen die "Aufsichtspflicht" hat. Wenn etwas passiert, weil der Hund nicht ausreichend beaufsichtigt wurde, ist das wohl die eigene Verantwortung.


      Edit: nicht falsch verstehen. Ich bin mir sicher, dass ihr euch alle gut um die Kleine kümmert und aufpasst. Aber solche Sachen gehen eben echt schnell, was dann auf "mangelnde" Aufsicht zurückzuführen ist (auch wenn es nur ein paar Minuten waren).

    • Puh, ich denke, da kann man niemandem die Schuld geben. Soweit ich weiß, steht auch bei unkaputtbarem Spielzeug in der Beschreibung, dass man es nur unter Aufsicht geben darf.
      Ich denke auch, dass seitens des Besitzers kontrolliert hätte werden können, ob die Mullbinde immer noch so fest sitzt wie am Vortag.
      Ich habe solche Mullbinden zuhause sofort gegen ein Halsband ausgetauscht, weil ich diesen Binden nicht über den Weg getraut habe.


      Ich persönlich würde mich natürlich auch extrem über die ganze Situation ärgern, würde es aber vermutlich unter "dumm gelaufen/Pech gehabt" verbuchen, da ich denke, dass man hier niemandem Schuld für irgendwas geben kann.

    • Zunächst einmal alles erdenklich Gute für die kleine Muckelmaus - hoffentlich kann sie bald wieder ganz gesund ihr Hundeleben genießen!


      Mein Tipp an dich:


      Bitte sucht euch einen Rechtsanwalt der sich "Tier-Recht" auskennt. Das kann man (glaube ich) beim Amtsgericht erfragen...


      Eine Beratung bei solch einem kompetenten Anwalt ist nicht teuer - und kann euch in dem Fall mit der Hündin ziemlich weit nach vorne bringen.


      Alles Gute für euch!

    • Wir hatten einen ähnlichen Fall. Unser Benny hatte ein Spielzeug aus Weichgummi völlig aufgefressen! Und das innerhalb kürzester Zeit. Wir hatten Besuch, für Benny wurde das Spielzeug mitgebracht. Er sauste in den Garten und spielte damit. Das Quietschen war eine Weile zu hören. Dann war es ruhig, ich gin nachsehen und das Spielzeug war weg! Ich dachte, er hat es irgendwo verbuddelt. Nach ein paar Tagen ging es los. Teile des Spielzeugs kamen unten und oben raus. Mit Hilfe von Sauerkraut und Kotzspritzen beim Tierarzt kam noch mehr zum Vorschein. Das Weichgummi war durch die Magensäure steinhart und scharfkantig geworden. Ein Teil stak in der Magenwand fest und musste in einer OP entfernt werden.


      Wir haben das damals als eigene Dummheit und Schuld verbucht. Wir hätten besser aufpassen müssen. Solches Spielzeug gab es seit dem nicht wieder. Jetzt hatten wir für Emma ein Zerrspiel (unzerstörbar) gekauft. Nach 2 Tagen war es halbiert, sie hat es vor meinen Augen zerbissen (weil, ohne ständige Aufsicht bekommt sie sowas nicht). Der Hersteller garantiert, dass das Spielzeug nicht zerstört werden kann. Falls es doch passiert, gibt es aber max. 2x Ersatz! So steht es auf der Homepage. Wir bekamen das Geld zurück.


      Ich mache euch wenig Hoffnung, dass ihr per Gericht von irgendwem eine Kostenübernahme zugesprochen bekommt.


      Ich drücke ganz fest die Daumen, dass alles wieder gut wird.

    • Es kann ja nicht alles beim Halter hängenbleiben,der nichts falsch gemacht hat.


      Doch kann es.
      Der Hund war in beiden Situationen unbeaufsichtigt und somit nicht nachvollziehbar, ob die Vorfälle trotz sachgemäßer Handhabung passiert sind.

      Sie bekam dann einen Halskragen,der mit einer Mullbinde befestigt war.Unzerreißbar,nicht möglich für den kleinen Hund ,diesen Verschluß zu lösen lt.Tierklinik


      Den Verschluss des Kragens kann der Hund auch nicht lösen, damit hat die Tierklinik auch die wahrheit gesagt, denn dazu fehlt einem Welpen die Kraft. Dass eine Mullbinde sich weitet und rutschen kann, ist ein anderes Thema.

      Kann man Regreß fordern,einen Anwalt einschalten,wie kann man vorgehen gegen die Falschinfo des Züchters,der natürlich alles abstreitet,gegen die unfachgemäße Behandlung in der Tierklinik?


      Können tut man viel, ob es Sinn macht, steht auf einem anderen Platz.
      Auch wenn der eigene TA in der Praxis noch Sprüche klopft und nicht versteht wie Tierarzt X das und das machen konnte, ich bezweifle, dass er sich im Ernstfall so weit aus dem Fenster lehnen würde, eine Aussage zu machen. Viele schwingen gerne Reden, um Kunden davon zu überzeugen, nicht mehr zur Konkurrenz zu gehen.


      Denn der einzige bisher wirklich nachweisbare Fehler der TK war laut Schilderung nicht darauf hinzuweisen, dass sich eine Mullbinde weitet und regelmäßig kontrolliert werden sollte, ob sie noch ordentlich sitzt und darauf einen Schadensersatzanspruch aufzubauen... da sehe ich schwarz.


      Spart euch das Geld für Anwalt und Co, nutzt es lieber für die TA Rechnung und habt inZukunft im Hinterkopf, dass "unkaputtbar" bei Hunden ein dehnbarer Begriff ist und Kontrolle und Vorsicht da einfach besser sind als Nachsicht.


      Gute Besserung für den Kleinen.

    • Ich wuesste keinen Hersteller, der eine 100%ige Garantie gibt! Das waere auch selten bloed, eben falls doch mal was passiert ;)
      Zum Rest wurde mAn alles gesagt ;)


      Gute Besserung!

    • Zuerst möchte ich eurer kleinen Maus eine schnelle Besserung wünschen und hoffe, daß alles wieder in Ordnung kommt.


      Würde mir sowas passiert sein, dann würde ich es unter extrem schlimm gelaufen einsortieren und meine Lehren daraus ziehen. Hier bei mir bekommt z. B. kein Hund etwas zu spielen oder zu kauen, wenn ich nicht dabei bin und ihn beaufsichtigen kann. Da mag mir noch so oft jemand sagen, daß da nichts passieren kann...mein Hund, meine Verantwortung, meine Aufsichtspflicht.
      Aber das mußte ich auch erst durch einen schlimmen Vorfall lernen.
      Das meine ich nun auch nicht als Vorwurf, denn es macht jeder so seine Erfahrung und eure hat leider euch und euren Hund nun besonders hart getroffen.
      Die "Schuld" für diese Vorfälle sehe ich eher nicht beim Züchter, beim Hersteller des Spielies oder beim TA.
      Solche Dinge passieren leider und da Schuldzuweisungen zu machen finde ich sehr schwierig.

    • Ich wünsche deiner Maus auch alles Gute.


      Diese Erfahrung braucht man wirklich nicht und keiner wollte das so etwas passiert,man kann es nicht mehr ändern und im Nachhinein einen Schuldigen suchen,Zeit und Nerven in einen aussichtslosen Kampf zu investieren macht alles Geschehene auch nicht Rückgängig.


      Die Verantwortung tragt ihr und im Auge behalten hättet ihr den Hund auch müssen,es ist schwierig bei "unbeteiligten" zu suchen.

    • Ich sehe da keinen "Pfusch beim TA", sondern eher eine Verkettung von überaus unglücklichen Umständen.


      Die Binde wurde nicht gefunden und könnte mittlerweile im Dickdarm sein.Wurde aber meines Wissen nicht untersucht,warum auch immer.Nun droht eventuell eine Dickdarmschädigung.

      Wenn die Mullbinde es bis in den Dickdarm geschafft hat, das ist der Darmanteil mit dem größten Lumen, wird sie im Normalfall auch ohne weitere Maßnahmen den Rest der Passage bis nach draussen schaffen. Die Gefahr, irgendwo hängenzubleiben, ist im dünnen Dünndarm, der viel verschlungener liegt, wesentlich größer.


      Inwiefern geht es der kleinen Unglücks-Motte denn jetzt schlecht?
      Eine Magen-Entzündung kann einen Hund schon sehr belasten - genau wie kurz aufeinanderfolgende Narkosen bei der derzeitigen Hitzewelle. Das Stück Mullbinde wird beim Welpen-Halsumfang ja nun keine 12 Meter lang gewesen sein, oder?
      Die Gefahr einer Dickdarm-Schädigung durch die Mullbinde würde ich da eher gering einzuschätzen. Wenn das Mullbinden-Stück wirklich verschluckt worden ist, wird da erst mal drauf rumgekaut worden sein, mit entsprechender Einspeichelung, das kann also gut sein, dass da nur ein murmel-grosses nasses Klümpchen durch den Verdauungstrakt geflutscht ist. Wird der Kot inspiziert, um die Mullbinde ggf. als "sicher draussen" ansehen zu können?


      Wenn es ernsthaft Grund zur Annahme gibt, dass TA oder TK gegen ihre Sorgfaltspflicht verstossen haben (mangelnde Aufklärung, etc.), dann kann man sich im Vorfeld der Beschreitung des Rechtsweges auch an die Tierärztekammer wenden.


      Ich drück der kleinen Motte die Daumen, dass sie sich rasch erholt und eine unbeschwerte Welpenzeit geniessen kann.


      LG, Chris

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