Vermieter verbieten Hundehaltung

  • Ja, es kommt auf den Zeitpunkt an. Wenn Du schon in der Wohnung wohnst und Dir den Hund nachträglich holst, braucht der Vermieter wichtige Gründe um Dir die Hundehaltung zu verbieten, wie oben geschrieben.
    Hast Du den Hund vorher, der Vermieter sagt, er will nicht, dass ein Hund miteinzieht, Du erwähnst den Hund zB nicht und er zieht halt mit ein kann der Vermieter den Vertrag rückwirkend anfechten, da Du ihn bei Vertragsschluss arglistig getäuscht hast und er den Vertrag mit Dir so nicht eingegangen wäre, wenn er vom Hund gewusst hätte. Die Anfechtung wirkt dann so, als wäre der Vertrag nie geschlossen worden, d.h. er kann -bei wirksamer Anfechtung- den Mieter fristlos kündigen, und das zu Recht.
    Klingt widersprüchlich, sind aber juristisch gesehen zwei paar Schuhe: das erste ist Mietrecht und das zweite sind vertragsvernichtende Einwendungen.

  • Wirklich? Wir hatten den Fall (war so ein süßer Rotti) und der Anwalt meinte wir können nicht viel machen. Klar Klage - super teuer
    Kündigung- wird wohl nicht einfach so durchgehen


    Hund blieb und Leute auch.
    Hätten sie gleich gesagt- du wir wollen einen Hund... ok
    Aber so kamen wir uns leicht verschaukelt vor. Haben uns dann zusammen gesetzt und alles besprochen. Der Hund war aber auch zu süß.


    Daher dachte ich man hat in so einem Fall dann halt einfach Pech.

  • Du musst halt beweisen können, dass Du vorsätzlich bei Vertragsschluss über die Tatache mit dem Hund getäuscht wurdest...das ist in der Praxis gar nicht so einfach. Von daher hatte der Anwalt vermutlich recht.

  • Wir sind umgezogen als wir vor dem Nein des Vermieters standen. Das lag aber vor allem daran, dass in dem Haus niemand Tiere mochte, wir den Vermieter noch weniger und eh ins Lädliche wollten. Da haben wir den Hund dann direkt in den Mietvertrag aufnehmen lassen.


    Ich finde aber schon, dass sich die Situation hier deutlich anders anhört. Allein der Rückhalt durch die Nachbarn ist total super. Für Schäden gibt es Miete, Kaution, Versicherungen etc. Also würde ich hier auch keine Grundlage für eine gerechtfertigte Ablehnung sehen.


    Ich jedenfalls drücke euch ganz fest die Daumen, dass ihr bald eine positive Nachricht bekommt ;)

  • Wir "dürfen" Hunde haben, wenn wir vorher die Genehmigung aller Mietparteien im Haus einholen und es zu keinen Beschwerden kommt.
    Eventuelle Schäden sind hier durch eine Haftpflichtversicherung (die hier in Nds aber gesetzlich vorgegeben ist) abgedeckt.


    Ich würde mal anrufen und das so anbieten. Schriftliche Genehmigung aller + Versicherung, die Schäden in Mietwohnungen bei Auszug abdeckt. Evtl einigen auf eine kleine, vielleicht sogar nicht-haarende Rasse (wobei die auch Dreck rein schleppen, aber psst...).


    Wenn der Vermieter das nach wie vor nicht möchte, dann würde ich eine andere Wohnung suchen...
    Ich kann Vermieter auch verstehen, die keine Haustiere erlauben. Manchen ist wirklich alles egal, bei einer Nachbarin die Straße runter kacken die Hunde ausschließlich auf den Balkon. Wenn ich das sehe, vergeht mir alles. Ich selbst würde nicht vermieten wollen. Umso trauriger, wenn da Menschen sind, die wirklich mal rücksichtsvoll sind und die es dann verboten kriegen :( : Ich hatte damals arge Probleme eine Wohnung mit einem kleinen nicht-haarenden Hund in der Großstadt zu finden, das war keine schöne Zeit.

  • In meiner letzten Wohnung haben wir nachträglich eine schriftliche Genehmigung vom Vermieter eingebeten. Das war auch kein Problem, da im Haus schon mehrere Parteien mit Hund wohnten. Wir haben dann ne Liste mit Bedingungen bekommen (Leinenpflicht im Hausflur, kein Listenhund, etc), das war vollkommen okay.
    Die Wohnung danach hab ich durch Vitamin B bekommen, der reichte schon der Hinweis, dass wir beide versichert sind.
    Und jetzt haben wir echt ne Zeit lang gesucht. Wir haben jetzt eine Wohnung in nem Vierparteienhaus. Jede Wohnung hat nen anderen Besitzer und 2 davon verbieten Hundehaltung. Wir haben uns mit unseren Vermieter geeinigt, dass in unserer Wohnung kein Boden oä neu gemacht werden muss, solange es Queeny gibt, obwohl der Parkett es hier nötig hätte. So spart man ihm einfach unnötige Mehrkosten und Aufwand. Die Abnutzung durch den Hund ist ja nicht von der Hand zu weisen.
    Der andere Vermieter vermietet wegen schlechten Erfahrungen nicht mehr an Hundebesitzer. Der Vermieter hätte wohl einen recht großen Hund, den er täglich zwischen 10 und 12 Stunden alleine ließ, und der dann die ganze Maisonettentreppe zerlegt hat. Das gab wohl ewiglang hin und her, wer den Schaden jetzt übernimmt.


    Ich finde es teilweise schade, dass Vermieter so bedrängt werden. Wenn er keine Hunde in der Bude will, ist das mMn zu respektieren. Er stellt sein Eigentum zur Verfügung (klar, er kriegt Geld dafür) und soll aber nicht mitentscheiden dürfen, wer oder was da einzieht? Das finde ich nicht richtig. Auf das Mietverhältnis hätte ich auch keine rechte Lust mehr, wenn ich genau wüsste, dass der Vermieter eigentlich unzufrieden ist, wie es jetzt ist. Und ablehnende Vermieter kann ich verstehen, man kann den Leuten ja nur vor den Kopf gucken.

  • Er stellt sein Eigentum zur Verfügung (klar, er kriegt Geld dafür) und soll aber nicht mitentscheiden dürfen, wer oder was da einzieht? Das finde ich nicht richtig.

    Es gibt nun mal einen rechtlichen Rahmen, an den sich auch der Vermieter zu halten hat. Manche Vermieter wollen nichtmal Wellensittiche oder Hamster in ihren Mietwohnungen erlauben - tja, da steht aber die ständige Rechtsprechung dagegen. Andere wollen nicht, dass -obwohl die Wohnung groß genug ist- der/die Lebensgefährte/in vom Mieter dort miteinzieht, tja Pech, ist gesetzlich geregelt, dass das erlaubt ist. Andere Vermieter wollen eben nicht, dass der Mieter sich einen Hund anschafft und nicht aus wichtigen Gründen sondern eben nur aus "will ich nicht, mag ich nicht". Wenn die Rechtsprechung Kündigungen von Mietverhältnissen über Wohnraum aber aus solchen Gründen eben nicht akzeptiert, dann haben sich auch die Vermieter daran zu orientieren.


    Als Mieter bin ich eben auch ein Mensch dem recht zustehen - und nicht nur ein wandelndes Girokonto von dem monatlich die Miete an den Vermieter abgeht.


    Wer kein Bock hat, seinen Mietern die durch Gesetz und Rechtsprechung anerkannten Rechte auch zuzugestehen, der soll nicht vermieten.

  • Klar, steht einem als Mieter auch Rechte zu. Ich hatte mich früher auch geärgert (als ich noch Katzen hatte), wenn ein Vermieter sich gegen Katzen ausgesprochen hat. Natürlich kann man dann seine Rechte durchboxen. Mir stellt sich aber die Frage, zu welchem Preis ich das tue. Ich boxe mein Recht durch, sitze mit meinem Tier glücklich in der Bude und weiß genau, dass der Vermieter mir jetzt mit Sicherheit nicht mehr allzu wohl gesonnen ist. Mir persönlich ist und war ein gutes Mietverhältnis mit entsprechendem freundlichem Umgang mit dem Vermieter sehr wichtig. Alles andere kann einem auf Dauer die Laune ganz schön verhageln.

  • War es der Verwalter oder der Eigentümer, mit dem ihr gesprochen habt?


    Ich würde auch beschreiben war ihr genau sucht, gegebenenfalls eine "Rasserichtung", ein Labbimix oder Kleinhund ist leider immer noch lieber gesehen als ein Staffmix. Größe, Alter, Haftplfichtversicherung, steuerliche Anmeldung, Haltung entsprechend des Hundegesetzes und der Hausordnung. Danach sind Hunde z.B. im Haus an der Leine zu führen, das verhindert die vermuteten Beißvorfälle.


    Schriftliche Bestätigung der Mitmieter, das sie einverstanden sind,...


    ***


    Wir hatten bei uns ein sehr unschönes Erlebnis. Wir sind quasi mit Hund eingezogen (Sunny kam 1 Monat später nach Einzug, war aber schon so geplant), es gab nie Probleme oder Beschwerden und wir arbeiteten beide von Zuhause aus. War alles kein Problem (die Haltung DIESES Hundes wurde namentlich im Mietvertrag festgehalten), wir haben sogar extra neues Laminat verlegt (Belastungsklasse 32 > für Büroräume geeignet) damit die Krallen den Boden nicht beschädigen und die Kosten wurden sogar zum Großteil übernommen, obwohl das von uns gar nicht angedacht war. Haben sie von sich aus angeboten.


    Tja, 2 Jahre später starb unsere Hündin. Ein neuer Hund sollte nach einem weiteren Jahr einziehen.


    Freudiger Anruf bei der Verwaltung für das OK. War ja schließlich vorher kein Problem. Kritische fragen, wir sollten das schriftlich formulieren,...


    Wirklich nettes Schreiben mit allem drum und dran aufgsetzt. Absage - 1 Satz per Mail.


    Neuer Brief mit Äußerung der Verwunderung und wir wollten wissen warum.


    Keine Reaktion von der Verwaltung.


    Also Unterschriftenliste im Haus gesammelt und zu einer der 4 Eigentümerinnen gegangen.


    Die war begeistert, wollte bei der Verwaltung Rücksprache halten, ob es keine Beschwerden gab,... aber sie hat nix dagegen, ihr Sohn hat auch einen Hund.


    Am nächsten Tag wutentbrannter Anruf der Verwaltung. Die hat mich wirklich angeschrien, was ich mir erlaube, Eigentümerin belästigt und wir denken wohl wir wären etwas besseres als die anderen Mieter,... und legte dann einfach auf.


    Mein Freund ruft die Eigentümerin an und entschuldigt sich, das wir sie nicht belästigen wollten. Die gute Frau wusste gar nicht was los ist. Sie wollte das nur noch mit den anderen Eigentümern absprechen, aber sie hat nix dagegen.


    Einige Wochen später knirschige Mail der Verwaltung, die Eigentümer hätten ihr ausrichten lassen, das sie der Haltung zustimmen. Wir mussten dann nochmal das 1. Schreiben schicken, das haben alle abgesegnet und wir haben die Erlaubnis erhalten.


    Das ganze hat 5 Monate gedauert!


    Hätten wir gleich aufgegeben, hätten wir umziehen müssen. Denn es war einzig die Verwaltung, die sich quergestellt hat, obwohl die gar keine Entscheidungsgewalt hat.


    Eigentümerin hat einen Blumenstrauß bekommen, hat sich immer erkundigt, ob wir schon einen neuen Hund gefunden haben, das sie uns Glück wünscht und freut sich jetzt jedesmal riesig, wenn sie Kami sieht. Ist eine ganz nette ältere Dame.

  • @Achtfastneun Ja das stimmt - nur ich denke, wenn man an dem Punkt ist, dass der Vermieter einem das verwehrt, was er rechtlich gesehen eigentlich gestatten muss, dann ist das Mietverhältnis eh ab dem Zeitpunkt gestört. Selbst wenn man sich "fügt" wird da so ein Geschmäckle übrig bleiben, vor allem bei dem Thema Haustier, das sich die TE ja auch nicht über Nacht ausgedacht hat.


    Als wir vor knapp 3 Jahren den Welpen bekommen haben, war das Verhältnis zum Vermieter (der auch noch im Haus nebenan wohnte) schon so zerrüttet, dass mir seine "Haustiere sind nicht erlaubt"-Klausel im Mietvertrag, die ja eh für sich genommen schon ungültig ist, auch egal war. Aber uns war zu dem Zeitpunkt halt schon klar, dass wir in dieser Wohnung mit diesem Vermieter nicht auf Dauer bleiben wollen, von daher bin ich auf Konfrontation gegangen - vorher umziehen hätte zeitlich nicht gepasst und ich wollte meinen freien Sommer für den Welpen halt nutzen. Es ist dann zwar zu bösen Blicken und giftigen Bemerkungen gekommen, aber im Haus haben alle den Hund geliebt und es kam nie zu einer Abmahnung, Kündigung oder dergleichen.


    Wir haben nach langem Suchen unsere Traumwohnung mit Traumvermieter gefunden, der wann immer er mal hier ist den Hund zuerst und ausgiebiger begrüßt als uns. Das ist eine unglaubliche Entspannung und für Münster vermutlich ein 6er im Lotto. Und auch wenn ich mein jetziges Mietverhältnis dem vorherigen 1000fach vorziehe, würde ich mir vom Vermieter nicht meinen Hundewunsch madig machen lassen. Ich bin echt gespannt, wie es bei der TE weiter geht.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!