Vermieter verbieten Hundehaltung

  • Hallo :winken: ,


    mein Partner und ich haben uns dazu entschlossen einen Hund aufzunehmen, die Verantwortung für ihn zu übernehmen und viel Liebe und Freude mit ihm zu teilen.


    Als wir jedoch unsere Vermieter gefragt haben, ob die Haltung eines Hundes in unserer Wohnung mit Garten gestattet ist, haben wir direkt ein Schreiben bekommen, dass sie die Hundehaltung verbieten. Die Begründung dazu war, dass kleine Kinder im Haus wohnen, die gebissen werden könnten und, dass der Hund sein Geschäft im Garten erledigen könnte.


    Unserer Meinung nach, waren das Ausreden und keine triftigen Argumente, weshalb wir uns mit den Mitmietern zusammengesetzt haben. Die waren alle total begeistert von der Idee, besonders die mit den Kleinkindern.


    Daraufhin schrieben wir unseren Vermietern, dass die Mitmieter kein Problem sehen etc., doch nach einer Woche bekamen wir immernoch keine Antwort. Vor 2 Tagen schrieben wir Ihnen nochmals, denn vielleicht haben sie das Schreiben ja nicht bekommen... was ich jedoch weniger glaube.


    Habt ihr Tipps wie wir unsere Vermieter am besten überzeugen können und wie wir die Situation gut lösen könnten?


    Danke schonmal im :smile: Voraus

  • Hallo!


    Wir wohnen auch in einer Mietwohnung. Bei uns im Mietvertrag steht eigentlich auch, dass Tiere nur nach Absprache gestattet sind. Wir haben das Ganze mit einer Zusatzvereinbarung bezüglich Sauberkeit und Garten geklärt. :smile:
    Soweit ich informiert bin, ist es aber mittlerweile nicht mehr rechtens, dass Hundehaltung in Mietwohnungen verboten werden darf...Zumindest nicht, wenn im Mietvertrag und in der Hausordnung nichts davon steht. Wichtig wäre es, im Mietvertrag nachzusehen - sind da Tiere von vorneherein ausgeschlossen, wird es schwierig. Denn mit Unterzeichnung des Mietvertrags beim Einzug habt ihr da praktisch zugestimmt. :( :
    Ich würde mit dem Vermieter vllt mal sprechen, ob er bezüglich der "Geschäfte" im Garten eine Zusatzvereinbarung treffen möchte (z.B. dass diese Geschäfte nicht innerhalb des Grundstücks verrichtet werden dürfen, ist bei uns so geregelt und klappt gut!) und evtl. einen "Kennenlern-Termin" mit Vermieter und Hund organisieren, sofern das vorab geht? :smile:
    Unsere Vermieter haben sich auf Anhieb so in den kleinen Lump verliebt, dass sie sogar Urlaubsbetreuung angeboten haben :D


    Ich hoffe ich konnte ein bisschen weiterhelfen... :rollsmile:


    Liebe Grüße!

  • Seid ihr beim Mieterschutzbund? Die können euch ganz genau sagen, ob und, wenn ja unter welchen Bedingungen, der Vermieter die Hundehaltung verbieten kann.


    Als wir Rocky zu uns holten, war die Situation ähnlich. Wir wohnten damals in einem 8-stöckigen Haus, in dem viele andere Hunde wohnten. Insofern waren wir total überrascht, als uns die Hundehaltung verboten wurde. Wir sind dann zum Mieterbund und haben uns erkundigt.
    Versorgt mit Urteilen und gesetzestexten haben wir dem Vermieter dann noch einmal geschrieben und bekamen dann doch die Genehmigung für einen kleinen Hund. Das war ok; einen großen wollten wir eh nicht. Allerdings haben wir auf die Genehmigung auch etwas drei Wochen gewartet


    Inzwischen sind wir umgezogen und haben natürlich eine Wohnung gemietet, in der Hundhaltung erlaubt ist - was in München nicht so einfach ist :hust:


    Wir haben das mit dem Mieterschutzbund gemacht, weil unser Vermieter eine große Immobilienfirma war, von dem wir nie jemanden gesehen haben. Hätten wir den Vermieter persönlich gekannt, doer hätte er in unserer Nähe gewohnt, dann hätten wir natürlich versucht, dass in einem persönlichen Gespräch geklärt und dann schrifltich festgehalten.

  • Danke für den Tipp! In unserem Mietvertrag steht nichts bzgl. Hundehaltung. Das mit der Zusatzvereinbarung werden wir auf jedenfall versuchen!
    Wir haben leider noch keinen Hund im Auge, den wir den Vermietern vorstellen könnten, da wir uns nicht verlieben wollen, wenn die Vermieter dann sowieso weiterhin verbieten wollen...

  • Wichtig wäre es, im Mietvertrag nachzusehen - sind da Tiere von vorneherein ausgeschlossen, wird es schwierig. Denn mit Unterzeichnung des Mietvertrags beim Einzug habt ihr da praktisch zugestimmt. :(

    Das wurde inzwischen zum Glück gesetzlich geregelt. Eine solche Klausel ist unwirksam

  • Danke für den Tipp! In unserem Mietvertrag steht nichts bzgl. Hundehaltung. Das mit der Zusatzvereinbarung werden wir auf jedenfall versuchen!
    Wir haben leider noch keinen Hund im Auge, den wir den Vermietern vorstellen könnten, da wir uns nicht verlieben wollen, wenn die Vermieter dann sowieso weiterhin verbieten wollen...

    Wie schon wer anders gesagt hat wäre ein grundsätzliches Verbot unwirksam.
    Allerdings ist weder daraus, noch aus dem Fehlen einer solchen Klausel im Mietvertrag, eine grundsätzliche Genehmigung abzuleiten.



    Ob eine Tierhaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört, erfordert eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten. Diese Abwägung lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die dabei zu berücksichtigenden Umstände so individuell und vielgestaltig sind, dass sich jede schematische Lösung verbietet.


    Das ihr noch keinen Hund im Auge habt ist in diesem Fall z.B. eher ein Nachteil. Zumindest über die Größe und weitere Ausschlußkriterien wie Listenhunde solltet ihr euch Gedanken machen und es in der Genehmigungsbitte mit angeben.
    Einigt euch auf eine Rasse oder zumindest maximale Schulterhöhe des gewünschten Hundes und gebt dies mit an sofern ihr nicht mit einer Dogge liebäugelt. Manche Rassen werden von verschiedenen Gerichten als Kleintiere gewertet und deren Haltung kann nicht untersagt werden.


    Ungeachtet dessen bitte immer daran denken, dass eine einmalig genehmigte Hundehaltung auch widerrufen werden kann wenn es zur Beeinträchtigung der Mietsache (Verschmutzung z.B.) oder Störung anderer Hausbewohner (z.B. Lärm) kommt.


    Aus der Praxis ein Tipp: Wenn ihr mit euren Nachbarn so gut klar kommt, dann lasst euch schriftlich geben, dass eure Nachbarn keine Einwände gegen die geplante Hundehaltung von Hund X / Rasse Y und den daraus resultierenden Folgen haben.
    Dies + eine neutrale Rasse reicht in den meisten Fällen aus um einen positiven Bescheid zu bekommen. Falls nicht kann man die schweren und durchaus lästigen Geschütze wie Mieterverein auch noch später auffahren.

  • Hallo,


    du hast gefragt; der Vermieter hat "Nein." gesagt. Die Gründe sind erstmal egal. Selbst wenn sie vorgeschoben scheinen. Er ist Eigentümer der Wohnung und er möchte es nicht. Fertig.


    Wenn ihr einen Hund aufnehmen möchtet, heißt es wohl erstmal umziehen.

  • Der Vermieter muss begründen können warum kein Hund erlaubt ist.
    -gibt einen eigenen Hund der vorgezogen wird und aufgrund des Alters keinen Hund vor die Nase gesetzt bekommen sollte
    - Allergiger im Haus
    -neue renoviert (gilt ab und an als gerechtfertigte Absage)


    Heutzutage hat man als Vermieter schwer einfach: nein zu sagen.


    Es ist aber halt die Frage ob man auf Teufel komm raus sein Recht durchsetzen will.
    Möglichkeiten zum überzeugen sind:
    Schriftliche Einverständniserklärung der Nachbarn
    Haftpflichtversicherung
    Ggf. Rasse oder schon genauen Hund mitteilen. Manche Vermieter streiken bei einem Welpen aber akzeptieren einen kleinen älteren Hund.

  • Hallo,


    du hast gefragt; der Vermieter hat "Nein." gesagt. Die Gründe sind erstmal egal. Selbst wenn sie vorgeschoben scheinen. Er ist Eigentümer der Wohnung und er möchte es nicht. Fertig.


    Wenn ihr einen Hund aufnehmen möchtet, heißt es wohl erstmal umziehen.

    Man muss aber auch nicht immer direkt nach dem ersten "Nein" aufgeben. Wenn man in jeder Lebenssituation sofort Ablehnungen hinnimmt, kommt man oftmals nicht an seine gewünschten Ziele. Und es wurde ja nach Tipps gefragt, wie man den Vermieter doch überzeugen könnte, also sind solchen Antworten eher wenig hilfreich.

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