Aktuelle Einreisebestimmungen für Norwegen

  • Hallo,


    ich möchte Ende Mai mit unserem Hund Schweden und Norwegen besuchen. Das heist auch öfter mal die Grenze überschreiten. Das mit dem Chip und mit der Tollwutimpfung ist mir bekannt. Allerdings
    weis ich immer noch nicht, wie das mit der vorherigen Entwurmung ist.
    Es gibt ja zu einem die Möglichkeit dem Hund unter Aufsicht des Tierarztes 1-5 Tage vor Einreise nach Norwegen eine Wurmkurtablette zu geben. Sollten wir am 6.Tag aber wieder in Schweden gelandet sein, dürften wir dann ja nicht mehr zurück nach Norwegen. :???:
    Es gibt aber auch noch die "28Tage Regelung", die besagt, das der Hund vorher innerhalb 28 Tagen 2 Tabletten (oder 1 ??) bekommt und man dann 28 Tage einreisen bzw. ausreisen und wieder einreisen darf. Habe ich das so richtig verstanden ??? kennt sich hier jemand damit aus ? :hilfe:
    Bin für jeden Hinweis dankbar :bindafür:

  • Einreisebestimmungen Schweden
    Haustiere | SwedenAbroad


    Einreisebestimmungen Norwegen
    Mandatory treatment for echinococcosis for dogs imported to Norway | The Norwegian Food Safety Authority



    Ich würde das so interpretieren, daß bei regelmäßigem Reiseverkehr zwischen einem EU Land und Norwegen der Hund mindesten 2x im 28 tägigen Abstand eine dokumentierte Bandwurmbehandlung erhalten hat. Sollte der Aufenthalt in Norwegen länger als 28 Tage dauern, muß nachbehandelt werden.

  • Danke für die Links.


    Vielleicht hast du Recht, trotzdem verstehe ich nicht warum immer von 2x (28tägiger Abstand oder 2x in 28Tagen?) die Rede ist. Die Behandlung ist ja nicht vorbeugend. Ich glaube das Problem ist das hin und her fahren zwischen den beiden Ländern. Der Hund müsste dann ja eigentlich bei jeder Einreise nach Norwegen erneut entwurmt werden. Ich gehe mal davon aus, das es in Norwegen keinen (Fuchs?)Bandwurm gibt in Schweden aber schon.
    Man ist das kompliziert. Ein Tierazt konnte mir da leider aber auch nichts genaues sagen.

  • Na ja, steht ja in dem Norwegischen Einreisebestimmungen. In 2010 wurde in Schweden Fuchsbandwurm nachgewiesen. In Norwegen noch nicht. Wenn du regelmäßig deinen Hund in max. 28 tägigem Abstand, abgezeichnet vom TA gegen Fuchsbandwurm behandelst, brauchst du nicht die 1-5 tägige Behandlung vor Einreise. Dazu muss er eben minimum 2x behandelt worden sein.


    "After the aforementioned treatment, dogs that travel regularly between Norway and EU-countries, may be treated by a veterinarian regularly with a maximum time-lapse of 28 days, instead of before each border crossing. Before entering Norway the animals on this regime must have been treated twice within 28 days, and the treatment must then continue regularly. Tapeworm treatment has to be documented in the passport by a veterinarian."

  • Dann muß ich meinen Hund also am besten jetzt einmal behandeln und dann noch mal in ca 3 Wochen wenn es los geht und kann dann innerhalb der nächsten 28 Tagen wann immer ich will nach Norwegen ein und ausreisen. :bindafür:


    Ist das so richtig ?


    Wenn ja, super erklärt - vielen Dank !

  • Impfen???? Bandwurmbehandlung hat nix mit Impfen zu tun.


    Norwegen fordert, 1 Behandlung 1-5 Tage vor Einreise, oder eben eine Kontinuierliche Behandlung alle 3 Wochen (mind. 28 Tage). Dadurch wollen sie eben den Entwicklungszyklus unterbrechen. Nachgewiesen eben durch die mindestens 2 durchgeführten Entwurmungen. Wie sinnig das dann im Endeffekt ist kann man sicher diskutieren.

  • Hab mich da wohl blöd ausgedrückt. Natürlich ist das keine Impfung.


    Ich glaube dann ist die Sache für mich jetzt klar - dank deiner guten
    Erklärungen.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!