Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil X

  • Schutzvertrag. Die Klausel von wegen man wäre nicht Eigentümer des Tieres und man könne jederzeit kommen und schauen wie es dem Hund geht und ihn ggf. wieder mitnehmen. Rechtens? :ka:

    Wenn Du den Vertrag so unterschreibst, bist Du der Halter des Hundes, aber nicht sein Eigentümer, das ist rechtens.


    So einen Vertrag würde ich nie unterschreiben, und wenn der Hund noch so toll, entzückend und klasse ist!

  • Meine Mutter sucht immer auf eba y nach alten Nähmaschinen. Teilweise macht sie da ziemliche Schnäppchen.
    Das sind dann aber richtig alte Maschinen - was bei Nähmaschinen allerdings nicht unbedingt schlecht ist.

  • Ich habe meine erste Nähmaschine von meiner Nachbarin geschenkt bekommen. Eine ganz alte Veridas. Älter als ich, superschwer aber extrem zuverlässig. Ich nutze sie jetzt noch als Ersatzmaschine und wenn es um Leistung geht.

  • Schutzvertrag. Die Klausel von wegen man wäre nicht Eigentümer des Tieres und man könne jederzeit kommen und schauen wie es dem Hund geht und ihn ggf. wieder mitnehmen. Rechtens?

    Dass das Eigentum nicht übergeht, wird in den meisten Fällen nicht wirksam sein, wenn es ein vorformulierter Vertrag ist, da eine solche Klausel der Klauselkontrolle nicht standhalten wird, da sie überraschend ist und den Käufer unangemessen benachteiligt.


    Selbst wenn der Verein aber das Eigentum behält, heißt das nicht, dass sie jederzeit vorbeikommen dürfen und den Hund mitnehmen dürfen. Auch als Besitzer hat man Rechte und für den Eigentümer gibt es einige Grenzen. Den Vermieter muss man z.B. auch nicht reinlassen, wenn er einfach unangemeldet vorbeikommt. Hier ist z.B. ein Artikel, die untere Hälfte dürfte für dich eher interessant sein, da sind auch Urteile zu dem Thema aufgeführt.

  • Es gibt aber auch unseriöse IP Nutzer, die haben keine feste IP sondern ständig wechselnde IPs, die sind kaum zu ermitteln.

    das stimmt so nicht. es gibt viele Provider die wechselnde IPs haben. ist in Österreich bei T-Mobile Internet zb so.

  • Hi,
    zum Schutzvertrag: Die Klausel ggf. wieder mitnehmen ist eindeutig zu unbestimmt. Im Falle eines rechtsstreits würde der Besitzer gewinnen, es sei denn der Eigentümer könnte eine Haltung des Tieres " unter aller Sau" nachweisen.


    LG


    Mikkki

  • Mal ne Frage an die Leute, die in Arztpraxen arbeiten:


    Kann ein Arzt, wenn für ihn klar ist, dass die aktuelle Krankschreibung nochmal verlängert werden muss, die neue Krankschreibung schon ausstellen, auch wenn die alte noch nicht abgelaufen ist?


    Bin aktuell noch bis Montag krank geschrieben, mein Arzt meinte gestern aber, er wird mich noch zwei Wochen länger krank schreiben. Allerdings habe ich das neue Attest noch nicht mitbekommen sondern muss Montag wieder hin latschen um mir das neue abzuholen...
    Finde ich ein bisschen nervig ehrlich gesagt - aber darf er das nur so machen?

  • Bei uns gibt es in solchen Situationen Fenchelhonig. Unsere Hunde schlecken den einfach vom Löffel

  • Es klingt, als hinge ihm Schleim im Hals - hat jemand einen Tipp, wie ich dem armen Wurm zusätzlich helfen kann?


    Tee? Falls ja, welcher? Und wie warm?
    Geht / hilft Honig?

    Die selben Tees wie beim Menschen, am besten Lauwarm.
    Honig entweder in den Tee oder vom Löffel abschlecken.


    Bei uns Hilft auch super Schleimlöser für Menschen aus der Apotheke (ich habe so was auf Tannenspitzenbasis - reines Naturprodukt). Das kann man auch dem Hund geben, man muss nur aufpassen, dass kein Zuckerersatzstoff drin ist (Xylit und Stevia, sind ja gefährlich für den Hund).

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