Meine Hündin wurde angefahren und die Autofahrerin reagiert nicht auf Anrufe

  • Als Fußgänger muss man, wenn die Ampel beim überqueren der Straße rot wird und man selber noch nicht die hälfte oder mehr der Straße überquert hat, wieder zurück gehen.

    So einen Unsinn hab ich aber noch nie gehört. Wie kommst du auf sowas?
    Dann hätt ich ja das Recht, jeden Fußgänger platt zu machen, der in der Grünphase nicht über die Strasse kommt.
    In der Stadt bei uns sind sämtliche Grünphasen ganz kurz geschaltet, das schafft eigentlich niemand da rüber zu kommen. Selbst ich, die ich ein ordentliches Schrittchen drauf habe, hab das nie geschafft.
    Es sind meistens die Linksabbieger, die die Fußgänger übersehen.

  • was mir beim Lesen Grade Aufgefallen ist - normalerweise schalte ich doch bei schlechter Sicht die Scheinwerfer an. Also vermutlich bekommt sie auf jeden Fall schuld. Ich würde ebenfalls zu einem Anwalt raten. Vielleicht bekommst du einen Beratungsschein. ( Ruf Mal beim Gericht in deiner Stadt an die können dir Auskunft erteilen und die auch direkt sagen was du braucht für den Antrag).
    Du kannst z.B. auch nachweisen dass du mehrfach versucht hast sie zu kontaktieren und bisher keine Antwort kommt. Es hätte ja auch bei dir was sein können.

  • Sorry, warum soll man zurück gehen, wenn man die Hälfte des Weges geschafft, die Ampel gewechselt hat?


    Das macht doch gar keinen Sinn. Ob ich jetzt weiter laufe, oder zurück gehe, beides geschieht während der Rotphase.


    Bringe ich mich mit dem Rückweg nicht noch eher in Schwierigkeiten, als ob ich weiter laufe?

  • Bringe ich mich mit dem Rückweg nicht noch eher in Schwierigkeiten, als ob ich weiter laufe?

    So sehe ich das auch. Vor allen Dingen käme man ja dann niemals über die Straße.
    Das kann so niemals stimmen.

  • Ich kann nur das sagen was mehrere Polizisten verschiedenen Leuten gesagt haben. Uns wurde das damals, vor vielen vielen Jahren, von Polizisten so gesagt/beigebracht. Ich hab es selber noch nicht nachgelesen.


    Natürlich darf man keinen anfahren oder umfahren, das habe ich auch geschrieben. Und wenn auf der hälfte der Straße ist, soll man auch weiter gehen. Das habe ich auch geschrieben. Nur wenn man gerade erst auf der Straße ist oder z.B. nur 1/4 der Straße überquert hat, soll man angeblich zurück gehen. Als Begründung wurde uns damals gesagt dass das zurückgehen schneller geht als rüber zugehen.


    LG
    Sacco

  • Es wurde doch gesagt dass man zurück gehen soll wenn man den halben Weg noch nicht geschafft hat. Und das macht durchaus Sinn, denn es ist dann der direkteste Weg runter von der Fahrbahn. Und klar geht man meistens weiter wenn man schon fast in der Mitte ist. Aber die Aussage von dem Polizisten bezog sich vermutlich eher auf die vielen Situationen wo jemand ein oder zwei Schritte tut, die Ampel wechselt und es wird trotzdem weiter gegangen statt den einen oder zwei Schritt zurück zu tun

  • Bei ein bis zwei Schritten auf die Fahrbahn macht das schon eher Sinn. Aber nicht wenn man die Hälfte einer z.B. vierspurigen Straße schon überquert hat. Da wär es eher gefährlich zurück zu gehen.

  • Na klar. Aber davon hat doch keiner geredet und bei einer vierspurigen Straße gibt es auch eigentlich Inseln in der Mitte. Aber es gibt so eine Formulierung dass man halt auf dem kürzesten Weg die Fahrbahn frei machen muss. Bei der Hälfte ist es vor oder zurück gleich weit also geht man selbstverständlich weiter. Wenn man fast bei der Hälfte ist wohl auch, da wird wohl niemand genau nachmessen. Aber wenn man noch offensichtlich auf der Seite ist wo man her kommt soll man zurück gehen und das tun auch viele. Als Autofahrer merkt man aber eigentlich ob der Fußgänger noch weiter geht oder nicht.

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