Meine Hündin wurde angefahren und die Autofahrerin reagiert nicht auf Anrufe

  • Wisst ihr was der Autofahrerin geblüht hätte wenn jemand den Unfall gesehen hätte und die Polizei gerufen hätte? Einen Monat Fahrverbot und zwischen 200 und 360 Euro Bußgeld. Kommt darauf an ob die Ampel länger als eine Sekunde rot war und wie stark Gefährdung (die hätte fast einen Fußgänger überfahren) und Sachbeschädigung (Hund verletzt) angerechnet werden. Dazu hätte sie selbstverständlich die Tierarztkosten tragen müssen. Selbst wenn der Hund unangeleint die Ampel bei grün überqueert hätte. Ich nehme an die Dame melden sich nicht weil sie nachvollziebar ordentlich Muffensausen hat. Sollte sie so dumm sein und Anzeige erstatten dann stände es wohl Aussage gegen Aussage. Die Polizei wird wohl nicht mehr ermitteln können was vorgefallen ist und jeder trägt seine Kosten. Also ich würde mir da keine Sorgen drum machen dass ich zahlen müsste. Außer halt die Tierarztkosten.

  • Ach und natürlich noch 2 Punkte. Also die Frau hat zwar keine Fahrerflucht begangen aber nett ist wirklich was anderes. Die hat Glück dass sie so davon gekommen ist. An ihrer Stelle würde ich die 300 Tierarztkosten mit Kusshand zahlen und noch mehr. (vielleicht noch 50 Euro plus ein riesen Paket Hundekekse)

  • @U und M,


    Der Unfall tut mir wahnsinnig leid, für deine Maus, und ich finde Du bist wirklich sehr entgegen kommend und das Verhalten der Fahrerin unmöglich. Ich kann dir leider keine rechtlichen Tips geben, aber wünsche Dir, daß Du noch etwas Entschädigung bekommst

  • Hat sie einen AB dran wenn du anrufst?
    Wenn ja, sprich einfach drauf, daß du leider Anzeige erstatten mußt, falls sie sich nicht meldet.

    Bitte nie mit Anzeige drohen und schon dreimal nicht nachweisbar! Das wird schnell mal als Nötigung oder schlimmeres ausgelegt!


    Die Anzeige (wäre dann wegen Verstoß gegen StVO) hat eh nichts (!) mit den zivilrechtlichen Ansprüchen zu tun.
    Ich würde auch den Anwalt hinzuziehen. Ansonsten selber schriftlich die Kosten einfordern (wenn du an die Adresse kommst/ die Adresse hast.
    Passiert darauf nichts, Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen.
    An die gegnerische Versicherung würde ich mich gar nicht wenden. Ist nicht deine Aufgabe, du hast Ansprüche an die Fahrerin.

  • Es wurde gesagt , dass die Fußgängerampel einen kurze grün Phase hat. Es kann also sein dass die Autofahrerin nicht über eine rote Ampel gefahren ist und ihre Ampel schon grün war. Natürlich darf man trotzdem niemanden an oder überfahren und muss anhalten.
    Als Fußgänger muss man, wenn die Ampel beim überqueren der Straße rot wird und man selber noch nicht die hälfte oder mehr der Straße überquert hat, wieder zurück gehen.


    Du hast das Nummerschild und darüber kannst du auch die Adresse von dem Fahrzeughalter rausbekommen. Du muss einfach bei der Zulassungsstelle oder der Polizei den Fall schilder und die geben dir dann die Adresse. Sollte es nicht ihr Name sein und ihre Adresse wird dir der Fahrzeughalter bestimmt die Adresse geben bevor er da noch reingezogen wird.


    LG
    Sacco

  • Als Fußgänger muss man, wenn die Ampel beim überqueren der Straße rot wird und man selber noch nicht die hälfte oder mehr der Straße überquert hat, wieder zurück gehen.

    Da würden einige Senioren oder gehbehinderte Menschen aber nicht weit kommen. Wo steht das denn? Ehrliche Frage, so eine Regelung kommt mir sehr abstrus vor.

  • Bei uns ist das, soweit ich weiß, so geregelt:

    Zitat

    Wenn Fußgänger die Fahrbahn in Übereinstimmung mit den angeführten Arm- oder Lichtzeichen betreten haben, sich diese Zeichen jedoch ändern, während sich die Fußgänger auf der Fahrbahn befinden, so dürfen sie die Überquerung der Fahrbahn fortsetzen, bei Vorhandensein einer Schutzinsel jedoch nur bis zu dieser.

    RIS - Straßenverkehrsordnung 1960 § 76 - Bundesrecht konsolidiert

  • Wo das steht weiß ich nicht. Uns wurde es damals so von der Polizei beigebracht. Jahre später wurden Freunde von der Polizei auch darauf hingewiesen als sie bei Rot noch nicht bei der hälfte waren und weitergegangen sind. Eine Freundin mit ihrem Kind wurde in einer anderen Stadt auch mal darüber belehrt.


    Normalerweise sind die Ampel schon so lange grün das auch ältere oder gehbehinderte Menschen bis zur hälte oder etwas mehr kommen, wenn man schon an der Ampel steht. Bei breiteren Straßen gibt es ja einen " Zwischenstopp".


    LG
    Sacco

  • bei uns ist es an fast jeder Ampel so, das rechtsabbiegende Autofahrer immer gleichzeitig mit der Fußgängerampel grün haben.


    Dh ein Auto kann bei grün nicht sofort abbiegen, sondern muss erst abwarten, bis die Fußgänger über die Straße sind.
    Und ganz ehrlich, auch ich habe in so einer Situation schon mal einen Fußgänger auf der anderen Straßenseite nicht gesehen. Konnte allerdings rechtzeitig bremsen.


    Die Autofahrerin muss also nicht zwangsläufig bei rot über die Ampel gefahren sein

  • Als Fußgänger muss man, wenn die Ampel beim überqueren der Straße rot wird und man selber noch nicht die hälfte oder mehr der Straße überquert hat, wieder zurück gehen.

    das wusste ich nicht. steht das wo geschrieben? würde das sehr gerne nachlesen.

    Normalerweise sind die Ampel schon so lange grün das auch ältere oder gehbehinderte Menschen bis zur hälte oder etwas mehr kommen, wenn man schon an der Ampel steht. Bei breiteren Straßen gibt es ja einen " Zwischenstopp"

    die ampel, um die es geht, ist tatsächlich kurz geschalten. es kann also gut sein, dass, während wir am überqueren waren, es schon wieder rot wurde. ob wir allerdings schon zur hälfte, 3/4 oder etwas weniger als die hälfte überquert hatten, weiß ich nicht mehr. ich meine, wir waren in etwa in mitte der straße.

    bei uns ist es an fast jeder Ampel so, das rechtsabbiegende Autofahrer immer gleichzeitig mit der Fußgängerampel grün haben.


    Dh ein Auto kann bei grün nicht sofort abbiegen, sondern muss erst abwarten, bis die Fußgänger über die Straße sind.
    Und ganz ehrlich, auch ich habe in so einer Situation schon mal einen Fußgänger auf der anderen Straßenseite nicht gesehen. Konnte allerdings rechtzeitig bremsen.


    Die Autofahrerin muss also nicht zwangsläufig bei rot über die Ampel gefahren sein

    das ist bei uns auch sehr oft der fall. zudem fahren die autos meist bis zur mitte der kreuzung, sollten sie linksabbieger sein, und biegen dann, wenn die ampeln der grade-aus-fahrer rot sind und bevor die autos in gegenrichtung grün haben, ein. es ist also auch für die autofahrer ein sehr schmales zeitfenster hier.


    eine verkehrsinsel gibt es dort nicht. is ne doofe kreuzung und die straße, die wir überquert haben, eine je einspurige. :/

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