wende dich - bevor du irgendwas unternimmst - an RA weidemann
Rechtsanwälte Lars-Jürgen Weidemann - Sandra Laakes, Mülheim
und deine chancen stehen leider nicht so gut, weil - wenn dein hund phänotypisch als listi eingeordnet wird - ist eine privatanschaffung in NRW verboten.
wünsche dir und vor allem dem hund viel glück