Rechtsfrage

  • Guten Abend ihr Lieben,


    folgende Situation:


    wir haben aus dem Tierheim einen Hund übernommen. Er kam im November als "Fundtier" ins Tierheim. Das Tierheim hat den Besitzer ermittelt und informiert, dass der Hund im Tierheim auf ihn wartet. Es wurde immer wieder gesagt, dass der Besitzer kommt und ihn holt. Vor 8 Wochen gab es wieder den selben Kontakt aber der Besitzer hat den Hund nicht geholt und sich auch nicht nochmal gemeldet. Daraufhin hat das Tierheim nun die Nase voll gehabt und den Hund an uns vermittelt.


    Wisst ihr, ob der ehemalige Besitzer noch Ansprüche hätte? Ich meine, dass ein Tierheim Fundtiere nach 6 Monaten durch das Tierheim vermitteln darf. Juristisch ist das ein Thema zwischen Besitzer und Tierheim. Wir haben aber natürlich Angst, dass der plötzlich bei uns vor der Tür steht und Theater macht :hilfe: (wir wohnen einen Ort weiter)...

    • Neu

    Hi


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    • Der Vorbesitzer kann 6 Monate nach Auffinden sein Eigentum zurückfordern. Also ja, er hat noch 4 Monate Zeit, Ansprüche zu stellen. Er ist aber verpflichtet, alle entstandenen Auslagen zu zahlen (im Rahmen, also vergoldete Näpfe und ein eigener Anbau am Haus wären übertrieben ;)).
      Darauf hätt das TH euch eigentlich hinweisen müssen.
      Eure Daten dürfen sie auch nicht einfach weitergeben, also wendet der Vorbesitzer sich nicht an euch, sondern das TH und das kann schon Überzeugungsarbeit leisten, das Tier nicht wieder aus der neuen Familie zu reissen.
      Ich wage aber zu bezweifeln, dass der Vorbesitzer nach über 8 Wochen noch angekleckert kommt.

    • Also ja, er hat noch 4 Monate Zeit, Ansprüche zu stellen

      Nakarai nur zum Verständnis, wie kommst du auf die 4 Monate? Müssten die 6 Monate nicht im Mai vorbei sein wenn der Hund seit November im Tierheim gewartet hat?


      Ich habe keine Bedenken, dass das Tierheim unsere Daten rausgibt. Aber wir wohnen einen Ort weiter, da sind wir nicht schwer zu finden ;)

    • Arg, ja, da hab ich gepennt. Ich hatt gerade nur die 8 Wochen auf dem Schirm :tropf: Bin irgendwie davon ausgegangen, der Hund wäre ganz neu.
      Ja, dann sind die 6 Monate im Mai vorbei.

    • Das ein Halter, nach Auffinden seines Hundes, 6 Monate Zeit hat seinen Hund zurück zu holen habe ich auch bereits gehört. Gilt das eigentlich auch wenn der Halter bereits über das Auffindens seines Tieres informiert wurde, wie in diesem Fall? Ich hatte, daß irgendwie immer auf Fälle bezogen in denen der Halter nicht ermittelt werden konnte. Sieht die rechtliche Lage genau so aus, wenn der Hund einfach nicht abgeholt wird, trotz mehrfacher anders lautender Zusagen? Stichwort stillschweigende Überlassung.


      Tino

    • Mach dir keine Gedanken,der Vorbesitzer wird nicht sonderlich an seinem Tier hängen,sonst hätte er es längst wieder geholt ;)


      Wenn er urplötzlich seine Liebe für seinen Hund entdecken sollte,wenn er euch sieht,dann gibt es immernoch die Polizei,der wird sich hüten:-)

    • Mach dir keine Gedanken,der Vorbesitzer wird nicht sonderlich an seinem Tier hängen,sonst hätte er es längst wieder geholt ;)


      Wenn er urplötzlich seine Liebe für seinen Hund entdecken sollte,wenn er euch sieht,dann gibt es immernoch die Polizei,der wird sich hüten:-)

      Das würde ich nicht so einfach sagen wollen. Wer weiß in was für einer Lage der Halter momentan gerade steckt und wie "seine Welt" in ein paar Wochen aussieht. Wenn ihn der Hund gar nicht mehr interessieren würde, hätte er, dem Tierheim gegenüber, doch gleich sagen können: "Den könnt ihr behalten"-
      Sollte der Halter noch einen Rechtsanspruch auf den Hund haben, würde dann auch die Polizei nicht viel nützen. Die würde in dem Fall dafür sorgen müssen, daß der Halter sein "Eigentum" zurück erhält.


      Tino

    • Das ein Halter, nach Auffinden seines Hundes, 6 Monate Zeit hat seinen Hund zurück zu holen habe ich auch bereits gehört. Gilt das eigentlich auch wenn der Halter bereits über das Auffindens seines Tieres informiert wurde, wie in diesem Fall?

      Das ist eine gute Frage, finde ich.


      Ich würde mich aber wohl auch eher nicht verrückt machen - spätestens dann, wenn man dem bisherigen Besitzer die aufgelaufenen Unterhaltskosten präsentiert, wird ihm auffallen, dass ein TH keine kostenlose Hundepension ist.


      Ich würde also fleissig Belege sammeln.



      LG, Chris

    • Verrückt machen würde ich mich trotzdem nicht,das führt ja zu nichts,bis Mai wird sich alles erledigt haben und wenn die Frist vorbei ist und er euch irgendwie bedrängt hilft die Polizei und wird ihm alles erklären:)


      Ich verstehe nur nicht,wieso das Th dich nicht informiert hat und auch nicht,wieso sie einen Hund vermitteln,der womöglich nicht in seinem neuen Zuhause bleiben darf und wieder weg muss :dead:

      • Neu

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