ist es auch!
Kannst du nach wie vor nachlesen !
Rechtliche Grundlage für die Haltung von Hunden sind das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung ((http://www.tierschutzbund.de/f…chutz-Hundeverordnung.pdf). Nach §2 des Deutschen Tierschutzgesetzes muss jedes Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend verhaltensgerecht untergebracht werden. Dies ist bei der mehrstündigen Haltung eines Hundes in einer Box sicherlich nicht der Fall.
Hinzu kommt, dass Hunde nach § 5 (2) der Tierschutz-HundeVO nur dann in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, gehalten werden dürfen, wenn die benutzbare Bodenfläche den Anforderungen an die Haltung in Zwingern entspricht. D.h. den Hunden muss ein entsprechendes Platzangebot zur Verfügung gestellt werden (§ 6 (2) Tierschutz-HundeVO).
Ich hätte das ja gerne nachgelesen, aber der Link funktioniert nicht.