§§56 OWiG

  • Huhu :winken:


    mal ne Frage
    unsere Hunde wollen ja auch mal sausen, also Leine ab und los.
    Nur in meinem Fall auf einer Fläche wo Anleinpflicht besteht. 2016 habe ich 25 Euro bezahlt und diese Woche soll ich 35 Euro bezahlen.
    Können die die Summe beliebig festlegen????


    euch einen schönen und Verwarnungsgeld freien Tag

    • Neu

    Hi


    hast du hier §§56 OWiG* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!


    • Wieso lässt du deinen Hund frei laufen, wenn Leinenpflicht besteht?


      Gibt es keine Auslaufflächen?


      Wegen den Gebühren: das können die Städte und Komunen soweit ich weiß selbst festlegen.


      Vielleicht ist der Preis als "Wiederholungstäter" auch teurer.


      Wirkliche Auskunft kann dir da das zuständige Ordnungsamt geben.


      LG, Tigre

    • Ich muß gestehen, daß ich nicht so nachvollziehen kann, wieso man seinen Hund frei laufen läßt, obwohl man weiß, daß eine Anleinpflicht besteht.
      Für die Anleinpflicht wird es sicherlich einen sehr guten Grund geben! :ka:



      Aber gut:
      Neues Jahr, neue "Preise", würde ich mal sagen :ka:
      In diesem Jahr wird so einiges teurer.
      Wieso auch nicht das Verwarngeld?




      Gruß
      SheltiePower

    • Hallo fredd,


      die Höhe der Strafe liegt im Ermessen der zuständigen Behörde, wenn es keine anderweitige gesetzliche Regelung gibt (Opportunitätsprinzip). In Deinem Fall gibt es keine gestzliche Regelung und somit im Ermessen der Behörde

    • Freu dich über den Freilauf zum Schnäppchenpreis. :???:
      Hier fängst du bei 50€ an. Bei Mehrfachverstößen wird es richtig teuer.
      Warum lässt man eigentlich seinen Hund da laufen wo es verboten ist und man weiß das ein Bußgeld fällig ist?


      LG Terrortöle

    • Wie andere schon schrieben, das Bußgeld liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Aber bei dem geringen Betrag würde ich mich nicht beschweren. Eine Bekannte musste letztens 189 Euro pro Hund ! zahlen. Kann also deutlich teurer werden.

    • Hier fängst du bei 50€ an.


      Eine Bekannte musste letztens 189 Euro pro Hund ! zahlen.

      Nach § 56 OWiG kann bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von 5 bis 55 Euro erheben (§ 56 Absatz 1 Satz 1 OwiG).


      Wenn es also nur geringfügig ist, steht es frei.


      Bei der Bekannten mit 189 Euro kommt also in den Kopf, dass eventuell ein sehr wichtiger Grund (Seuche, Personenschutz durch das Gebiet, Naturschutzgebiet) vorliegt. Da kann die Behörde in einem gewissen größeren Rahmen, auch auf Basis der jeweiligen Verordnung, erheben. Da gibt es natürlich auch bestimmte Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Diese Vorschriften richten sich jedoch nach den einzelnen Ländern und Kommunen und da aknn ich leider nichts zu sagen.

    • Warum lässt man eigentlich seinen Hund da laufen wo es verboten ist und man weiß das ein Bußgeld fällig ist?

      Mein Hund ist immer abrufbar, jagt nicht und bleibt auf den Wegen, wenn ich das möchte. Deshalb zum Beispiel. Wenn ich dafür mal ein Bußgeld bezahlen muss, ja, dann ist es so.


      Wobei das mit der Leinenpflicht sowieso sehr locker gehandhabt wird hier. Interessiert in der Regel keinen.

    • Nach § 56 OWiG kann bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von 5 bis 55 Euro erheben (§ 56 Absatz 1 Satz 1 OwiG).
      Wenn es also nur geringfügig ist, steht es frei.


      Bei der Bekannten mit 189 Euro kommt also in den Kopf, dass eventuell ein sehr wichtiger Grund (Seuche, Personenschutz durch das Gebiet, Naturschutzgebiet) vorliegt. Da kann die Behörde in einem gewissen größeren Rahmen, auch auf Basis der jeweiligen Verordnung, erheben. Da gibt es natürlich auch bestimmte Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Diese Vorschriften richten sich jedoch nach den einzelnen Ländern und Kommunen und da aknn ich leider nichts zu sagen.

      Die Hundehalter aus Region Hannover könnten die Gegend kennen. War am Kronsberg abseits des Hundeauslaufweges. Gut möglich, dass es sich um Naturschutzgebiet handelt. Ehrlich gesagt, war ich dort auch schon spazieren und habe den Hund laufen lassen, da mir garnicht bewusst war, dass man das nicht darf (in meiner Stadt dürfen die Hunde außer in gekennzeichneten Wildschongebieten überall laufen. Mit den Vorschriften in Hannover habe ich mich bisher nicht auseinandergesetzt gehabt). Dort lassen alle Leute ihre Hunde laufen, deshalb hatte mich das hohe Bußgeld geschockt und ich schaue jetzt immer, wenn ich woanders hin fahre, wie die jeweiligen Bestimmungen sind

    • Mein Hund ist immer abrufbar, jagt nicht und bleibt auf den Wegen, wenn ich das möchte. Deshalb zum Beispiel. Wenn ich dafür mal ein Bußgeld bezahlen muss, ja, dann ist es so.
      Wobei das mit der Leinenpflicht sowieso sehr locker gehandhabt wird hier. Interessiert in der Regel keinen.

      Sorry aber so ein Verhalten finde ich extrem anmaßend und trägt sicher dazu bei, dass Hundehalter in der Gesellschaft immer unbeliebter werden.

      • Neu

      schau mal hier: §§56 OWiG* .


      Jetzt mitmachen!

      Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!