Kupierter Hund ohne Papiere

  • Hallo,


    Bekannte von uns möchten einen kupierten Dobermann übernehmen, da die Besitzerin sich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr um ihn kümmern kann.
    Der Hund wurde im Ausland geboren und dort auch kupiert, in Deutschland hatte er bereits 2 Besitzer.
    Durch einen Wohnortswechsel hat die aktuelle Besitzerin sowohl den ausländischen Impfpass, als auch die Kupierbescheinigung verloren.
    Ein neuer Impfausweis sowie eine Kupierbescheinigung kann soweit ich weiß ja nur von dem Tierarzt ausgestellt werden der den Eingriff vorgenommen hat. Die Besitzerin hat nur leider weder zu den deutschen Vorbesitzern noch zu dem Züchter aus dem Ausland kontakt.
    Meine Bekannten machen sich nun natürlich sorgen, sie möchten den Dobermann sehr gerne übernehmen, haben aber Angst das es zu Problemen mit den Behörden kommen kann, da keine Kupierbescheinigung mehr vorhanden ist.
    Wie kann man in diesem Fall vorgehen?


    Vorab vielen Dank! :smile:

  • Mit zwei deutschen Vorbesitzern war der Hund doch sicher auch bei einem deutschen TA.
    Der darf zwar keine Bescheinigung ausstellen, aber vielleicht könnte er zumindest beim Vetamt bestätigen, dass der Hund die entsprechenden Unterlagen hatte, als er bei ihm in Behandlung war.
    Das ist zwar dann nichts Offizielles, aber ich könnte mir vorstellen, dass es beim Gespräch mit den zuständigen Behörden vielleicht trotzdem hilfreich wäre.

  • Vielen Dank für die Antworten! :smile:


    Leider hat die Dame wohl keine Kontaktdaten der vorherigen Besitzer mehr und war wohl auch selbst nie beim Tierarzt mit dem Hund, da keine Impfungen etc. anstanden.

  • Kaufvertrag machen, dann ist ersichtlich dass der Hund bereits in DE gelebt hat, ggf. vor dem Kauf zum TA und bestaetigen lassen, dass er zum Zeitpunkt des Kaufes bereits kupuert war. Oooder sie fragt bei den Behoerden nach, was sie in diesem.Fall machen soll..
    Es ist in DE nicht verboten einen kupierten Hund zu besitzen.

  • Das ganze Trara kann man sich eigentlich sparen, denn in der Regel interessiert es das VetAmt nicht mal, wenn die Welpen noch mit den Nähten in den Ohren auf der Straße rumlaufen und angezeigt werden.


    Import, Kauf und Haltung von kupierten Hunden ist in D nicht verboten und sobald die Wundränder verheilt sind, kräht kein Hahn mehr danach wann und wo das Tier kupiert wurde.


    Ich würde nur darauf bestehen, dass die Dame nochmal zum TA geht und den Hund auf ihre Kosten Impfen und einen neuen Ausweis erstellen lässt und einen vernünftigen Kaufvertrag aufsetzen.

  • In Deutschland ist kupieren zwar verboten, aber die Einfuhr erlaubt. Wir haben oft Hunde mit Stummelschwänzchen in der Vermittlung, egal welche Rasse, das ist kein Problem. Nur in der Schweiz ist es grundsätzlich verboten, selbst mit Nachweis.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!