Genau...
der unterschied ist nur: manchen Rassen wird erst mal per se Gefährlichkeit unterstellt (welche mit allerhand tollen "Prüfungen" widerlegt werden kann, aber teilweise schon sehr an Tierquälerei grenzen), andere "dürfen" erst beweisen dass sie gefährlich sind (wobei da ja dank unserer "tollen" gesetzgebung inzwischen ein Anspringen reicht...)
Hier in Rostock gibt es auch keine klassische "Liste", aber für alle Hunde bei denen man von "gefährlichkeit" ausgeht zahlt man, solange sie nicht kastriert sind, einen erhöhten Steuersatz.
Danke für die Antworten, trotzdem bin ich grad sehr verwirrt. Also es gibt keine Liste, aber gleichzeitig doch eine Liste mit Hunden, die per se einfach mehr Steuern zahlen?
Wenn ich mir jetzt einen Staff hole, darf ich das hier in NDS, weil er kein Listenhund ist, aber darf trotzdem ungefähr 8x soviel zahlen wie ein normaler Hund in Hannover. Obwohl er noch nix getan hat.
Bei uns in der Großstadt gibt es solche Diskriminierung nicht - da zahlt man für jeden Hund, egal welcher Rasse er angehört, den gleichen Betrag. Allerdings schlägt hier der Zweithund ordentlich zu Buche, wenn man ihn hat..
Zur Hundesteuer: die wird von der Stadt/Gemeinde festgelegt und hat erstmal nichts damit zu tun, ob es im Bundesland Listenhunde gibt. Ich weiß allerdings von Hundehaltern, die sich gerade mit Klagen gegen die erhöhte Steuer zur Wehr setzen, mal abwarten, was dabei rauskommt.
Danke euch beiden ebenfalls.
Das die Festsetzung der Steuer mehr oder minder willkürlich ist, hatte ich noch im Hinterkopf, aber irgendwie hab ich halt den Gedankengang nicht nachvollziehen können, warum ich dann per se mir bspw drei Hunderassen raussuche, die ich mit erhöhten Steuern belegen kann und wie ich sowas begründen kann.
Weiß jemand anders zufällig noch, ob die Zucht von "Listenhunden" in NDS verboten ist?