Mietwohnung und Hund

  • Hallo Ihr Lieben,


    Habe nun das halbe Forum durchforstet und auch schon einiges im world wide web geforscht und gefunden.


    Es handelt sich um folgende Situation. Ein Autohaus, bzw. eine Werkstatt befindet sich im EG, darüber befinden sich eine WG im 1.OG, eine WG im 2.OG (in der ich wohne) und eine Wohnung im 2.OG, die der Vermieter und Werktstattsleiter für Kundengespräche nutzt. Der Wunsch nach einem Hund ist schon lange da. Nun wollte ich das natürlich vorher mit dem Vermieter klären. Am Montag meinte er, ihm sei das egal, aber ich solle mit seiner Schwester reden, die eigentlich alles managt. Seine Schwester meinte dann am Dienstag, dass sie das mit ihrem Bruder gemeinsam klären will. Heute war er dann plötzlich grundlegend dagegen und hat doch einige Dinge von sich gelassen, die ich als Mieter fast als beleidigend fand. Unter anderem "Ich muss bei meinen Kunden so viele Zugeständnisse machen, das will ich dann bei Ihnen als Mieter nicht auch noch machen müssen, das bin ich leid am Ende des Tages".
    Seine Begründung wieso er die Hundehaltung ablehnt:
    1. Der Hund macht Dreck im Treppenhaus, welches einmal die Woche geputzt wird. - Meinen Einwand, dass ich den Dreck selbst beseitigen würde, hat man ignoriert.
    2. Der Hund würde bellen, wenn er in der Wohnung neben an Kunden hat. - Mein Einwand, dass man nciht weiß ob der Hund bellen wird und das man das unterbinden kann, sollte er es tun, hat man ignoriert. Man könne dem Hund ja nicht den Mund verbieten und das geht einfahc nicht wenn der ständig bellt.


    Ich bin echt ein bisschen verzweifelt. Ich finde das sind keine gute Gründe, um die Haltung grundsätzlich zu verbieten. Auch der Einwand, dass ich den Hund ja nicht den ganzen Tag alleine lassen kann kam. Ich bin Student, ich kann das Tier eigentlich überall mit hin nehmen und es wäre nie wirklich allein. Mal abgesehen davon, dass meine beiden Mitbewohner einverstanden sind und einer sich bereit erklärt hat sehr gerne Hundesitter zu sein, sollte ich den Hund doch einmal nicht mitnehmen können.


    Beim Gespräch ist mir etwas der Atem gestockt und ich wusste nicht wie reagieren, weil es doch etwas unerwartet kam, dass er seine Meinung so geändert hat. Wie sieht das denn nun wirklich rechtlich aus? Ist es ausschlaggebend, dass uns bis Ende des Jahres 2017 so oder so gekündigt wurde und wir in einem Jahr raus müssen? Hab ich irgendeine Chance, doch einen Hund halten zu dürfen? Was könnte ich sagen, dass ihn eventuell umstimmt?


    Ich weiß ihr seid keine Anwälte und ihr kennt die exakte Situation nicht, aber ich muss es trotzdem loswerden und freue mich auf Austausch, Tipps und Zuspruch.


    Liebe Grüße,
    Alina

    • Neu

    Hi


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    • Sprich doch in ein paar Wochen einfach noch mal mit ihm.
      Ich würde ihn lieb bitten ob du dir doch einen Hund holen darfst, da du ja eh bald ausziehen musst und ungerne so lange warten möchtest.
      Alternativ könntest du ja auch mal fallen lassen das du bei weiterem Verbot vielleicht auch schon früher ausziehen würdest um das zu ermöglichen.
      Wenn er nach deinem Auszug etwas mit der Wohnung vor hat dann wird er für ein 3/4 Jahr wohl keinen Mieter mehr finden und täte gut daran diese Lücke gefüllt zu halten ;)


      Ich würde ihn und die Schwester noch einmal zum Gespräch bitten und konkret sagen was für einen Hund du möchtest. Ggf. auch mit Bildern ;)

    • Also eine Rechtsauskunft kann ich nicht geben. Aber meines Wissens kann ein Vermieter die Haltung von Tieren untersagen.
      An Deiner Stelle würde ich mich nicht darauf verlassen, dass 1. der Hund von Dir immer überall mit hingenommen werden kann, 2. ein Mitbewohner sich um den Hund kümmert, 3. der Hund nicht doch mal bellt, und das bei Abwesenheit vielleicht sogar über einen längeren Zeitraum (was ich auch nicht so toll finden würde, als Vermieter und Geschäftsmann, ehrlich gesagt).


      Wenn euch sowieso gekündigt wurde: warum suchst Du Dir nicht eine Bleibe, wo Hundehaltung erlaubt ist und denkst erst danach über die Anschaffung eines Tieres nach?


      Den etwas verkorksten Tonfall deine Vermieters würde ich einfach als "schlechten Tag gehabt und allgemein genervt" abhaken.

    • Wie sieht das denn nun wirklich rechtlich aus? Ist es ausschlaggebend, dass uns bis Ende des Jahres 2017 so oder so gekündigt wurde und wir in einem Jahr raus müssen? Hab ich irgendeine Chance, doch einen Hund halten zu dürfen? Was könnte ich sagen, dass ihn eventuell umstimmt?

      Ich würde ihn jetzt nicht wirklich umstimmen wollen, denn er kann jederzeit seine Grundhaltung ändern.


      Die Tatsache, dass Du Ende 2017 ohnehin aus dem Mietverhältnis ausscheidest berechtigt Dich nicht ohne Zustimmung des Vermieters einfach einen Hund zu zulegen.


      Bedenke bitte, dass so ein Verhalten die Grundstimmung eines solchen Vermieters gegenüber dem eventuellen nächsten Mieter noch mehr ins Wanken bringt.


      Du kannst in einem sachlichen Gespräch noch einmal Deine Grundhaltung zur Hundehaltung dem Vermieter nahelegen. Ihm auch davon überzeugen, dass Du eine Haftpflichtversicherung (Kopie - um Mietschäden zu begleichen) abgeschlossen hast.


      Bleibt er bei seiner Abneigung, würde ich es dabei belassen und das Jahr 2017 nutzen um eine geeignete hundegerechte Wohnung zu finden und natürlich auch den richtigen Hund.

    • Ich würde auch schaun wie es im Mietvertrag geregelt ist und was das allgemeine Recht sagt.
      Ich kenn mich wenig mit der Thematik aus, war aber anfang des Jahres in einer ähnlichen Situation.
      Wobei ich in einer unbefristeten Wohnung in Wien lebe und in Deutschland sicher alles anders gehandhabt wird!


      Im Mietvertrag stand das Hunde nur unter Zusage des Vermieters gehalten werden dürfen.
      Da im EG ein großer Akitamix lebt war ich eigentlich sehr positiv gestimmt. Im Endeffekt lebt die Familie mit ihrem Hund aber schon so lange hier, dass sie nicht mehr in die "neue" Regelung fallen, und der Markler den der Vermieter engagiert hat, sollte eigentlich verhindern das weitere Hunde einziehen!


      Im Endeffekt hat mir der Markler aber schnell klar gemacht, dass der Vermieter kein Recht hat die Haltung zu verbieten! Wir dürfen auch nicht unbegründet gekündigt werden. Sollte der Hund laut sein oder wirklich stören, würden wir erst verwarnt werden bevor es zu rechtlichen Schritten kommt!
      Ich hab vorher natürlich auch mit Nachbarn geredet und mich finanziell absichern lassen.
      Bis jetzt hatte ich keinerlei Beschwerden, und nehme auch nicht an das es in Zukunft zu welchen kommt.



      Wie schon gesagt, wirds in Deutschland wahrschienlich anders sein, aber vielleicht hilft mein Erfahrungbericht ja doch. :)


      Wünsch dir auf jeden Fall ganz viel Glück und hoff das ihr bald ein 4-beiniges WG-Mitglied begrüßen könnt! :dafuer:

    • Im Endeffekt hat mir der Markler aber schnell klar gemacht, dass der Vermieter kein Recht hat die Haltung zu verbieten! Wir dürfen auch nicht unbegründet gekündigt werden. Sollte der Hund laut sein oder wirklich stören, würden wir erst verwarnt werden bevor es zu rechtlichen Schritten kommt!

      Auf solche Aussagen soll man sich wirklich nicht verlassen. Sobald Beschwerden wegen/über den Hund eingehen. hat der Vermieter Handlungsbedarf und darf in Anbetracht des häuslichen Friedens durchaus die Hundehaltung verbieten.


      Und natürlich kann man alles weitere Aussitzen. Die Frage ist nur, ob man sich und den nachfolgenden Mietern damit was Gutes tut.

    • Ich würde ihn jetzt nicht wirklich umstimmen wollen, denn er kann jederzeit seine Grundhaltung ändern.
      Die Tatsache, dass Du Ende 2017 ohnehin aus dem Mietverhältnis ausscheidest berechtigt Dich nicht ohne Zustimmung des Vermieters einfach einen Hund zu zulegen.

      Ohne Zustimmung des Vermieters wollte ich es auf keinen Fall machen.




      Bedenke bitte, dass so ein Verhalten die Grundstimmung eines solchen Vermieters gegenüber dem eventuellen nächsten Mieter noch mehr ins Wanken bringt.

      Wie gesagt, ohne Zustimmung werde ich es nicht machen, das Risiko dann rauszufliegen oder sonstiges gehe ich nicht ein. Der Vermieter hat das Objekt verkauft und deshalb müssen wir raus. Also nach uns ist da sowieso alles neu und anders.


      Und ja, ich denke meine einzige Chance ist ein erneutes sachlcihes Gespräch und sollte das nicht helfen, muss ich eben noch warten mit dem Hund.


      Wenn euch sowieso gekündigt wurde: warum suchst Du Dir nicht eine Bleibe, wo Hundehaltung erlaubt ist und denkst erst danach über die Anschaffung eines Tieres nach?
      Den etwas verkorksten Tonfall deine Vermieters würde ich einfach als "schlechten Tag gehabt und allgemein genervt" abhaken.

      So werde ich es machen müssen, ich habe ja auch erst den Vermieter gefragt, bevor ich konkret nach Hunden gesucht habe oder so.


      Angeblich soll er wohl allgemein so sein, dass er einen guten Tag und dann mehrere schlechte Tage hat.



      Sprich doch in ein paar Wochen einfach noch mal mit ihm.
      Ich würde ihn lieb bitten ob du dir doch einen Hund holen darfst, da du ja eh bald ausziehen musst und ungerne so lange warten möchtest.
      Alternativ könntest du ja auch mal fallen lassen das du bei weiterem Verbot vielleicht auch schon früher ausziehen würdest um das zu ermöglichen.
      Wenn er nach deinem Auszug etwas mit der Wohnung vor hat dann wird er für ein 3/4 Jahr wohl keinen Mieter mehr finden und täte gut daran diese Lücke gefüllt zu halten ;)


      Ich würde ihn und die Schwester noch einmal zum Gespräch bitten und konkret sagen was für einen Hund du möchtest. Ggf. auch mit Bildern ;)

      Das Problem mit dem früher ausziehen ist folgendes: Ihm ist es egal (hat er so auch gesagt) und im Endeffekt würden meine Mitbewohner leiden, weil die dann die fehlende Miete zahlen müssen oder für wenige Monate jemand neues suchen müssten. Also wenn müssten wir alle drei ausziehen.


      Danke euch auf jeden Fall schonmal, ist ja wirklich ein heikles und leidiges Thema bei Wohnungen und Hund.

    • Das haben wir auch schon im Blick :) Unabhängig vom Hund. Da es eben passt und wir ja gleichzeitig raus müssen. Leider ist es nicht so einfach etwas bezahlbares für Studenten zu finden. Ein einzelnes WG Zimmer ja, aber eine WG taugliche bezhalbare Wohnung ..

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